2005/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.04.2001

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima und

GenossInnen betreffend Gesundheitszustand der heimischen Schweine und Qualität des

Schweinefleisches, Nr. 2041/J, wie folgt:

 

zu den Fragen 1 bis 5:

Meinem Ressort obliegt nach den einschlägigen tierseuchenrechtliche Regelungen (Tierseuchenge -

setz, IBR - IPV - Gesetz, Leukosegesetz etc.) die Verhinderung des Ausbruches und die Bekämpfung

bereits auftretender Tierseuchen. Eine darüber hinausgehende gesundheitliche Betreuung der Tiere

ist Aufgabe des Tierbesitzers, der sich dazu der Tierärzte bedient. In zunehmendem Maße erfolgt

die Betreuung der Tiere in Form von Tiergesundheitsdiensten.

Sofern die Erkrankungen in Zusammenhang mit tierschutzrechtlichen Problemen stehen, ist dies

eine Angelegenheit des jeweiligen Bundeslandes.

 

zu den Fragen 6 und 7:

Tiere, die geschlachtet werden, werden vor und nach der Schlachtung untersucht. Dabei sind EU -

einheitlich der Untersuchungsgang und die Beurteilungsgrundsätze festgelegt. Organe und Fleisch

von Tieren, welches nicht diesen Normen entspricht, werden nicht für den Verzehr freigegeben.

zu den Fragen 8 bis 12:

Wie bereits zu Frage 6 festgestellt, wird jedes Tier vor und nach der Schlachtung untersucht. Die

Untersuchungszahlen sind daher gleich den Schlachtzahlen jener Tiere, deren Fleisch in Verkehr

gebracht wird.

 

Jahr

Geschlachtete Tiere

davon untaugliche Tiere

1997:

4,868.697

12.902

1998:

5,136.316

14.058

1999:

5,297.006

15.397

2000:

5,145.846

15.221

 

Dem gesetzlichen Auftrag entsprechend werden von meinem Ressort die Tierkrankheiten erfasst,

die anzeigepflichtig sind.

 

zu den Fragen 13 und 14:

Mein Ressort ist zuständig für die Bekämpfung der anzeigepflichtigen Tierseuchen und für die

Kontrollen gemäß der Schlachttier -  und Fleischuntersuchung (inklusive der Rückstandskontrolle)

nach den EU -  einheitlichen Vorgaben. Andere Maßnahmen hinsichtlich der Qualität liegen in der

Zuständigkeit des Bundesministers für Land -  und Forstwirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirt -

schaft.