2005/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.04.2001
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima und
GenossInnen betreffend Gesundheitszustand der heimischen Schweine und Qualität des
Schweinefleisches, Nr. 2041/J, wie folgt:
zu den Fragen 1 bis 5:
Meinem Ressort obliegt nach den einschlägigen tierseuchenrechtliche Regelungen (Tierseuchenge -
setz, IBR - IPV - Gesetz, Leukosegesetz etc.) die Verhinderung des Ausbruches und die Bekämpfung
bereits auftretender Tierseuchen. Eine darüber hinausgehende gesundheitliche Betreuung der Tiere
ist Aufgabe des Tierbesitzers, der sich dazu der Tierärzte bedient. In zunehmendem Maße erfolgt
die Betreuung der Tiere in Form von Tiergesundheitsdiensten.
Sofern die Erkrankungen in Zusammenhang mit tierschutzrechtlichen Problemen stehen, ist dies
eine Angelegenheit des jeweiligen Bundeslandes.
zu den Fragen 6 und 7:
Tiere, die geschlachtet werden, werden vor und nach der Schlachtung untersucht. Dabei sind EU -
einheitlich der Untersuchungsgang und die Beurteilungsgrundsätze festgelegt. Organe und Fleisch
von Tieren, welches
nicht diesen Normen entspricht, werden nicht für den Verzehr freigegeben.
zu den Fragen 8 bis 12:
Wie bereits zu Frage 6 festgestellt, wird jedes Tier vor und nach der Schlachtung untersucht. Die
Untersuchungszahlen sind daher gleich den Schlachtzahlen jener Tiere, deren Fleisch in Verkehr
gebracht wird.
|
Jahr |
Geschlachtete Tiere |
davon untaugliche Tiere |
|
1997: |
4,868.697 |
12.902 |
|
1998: |
5,136.316 |
14.058 |
|
1999: |
5,297.006 |
15.397 |
|
2000: |
5,145.846 |
15.221 |
Dem gesetzlichen Auftrag entsprechend werden von meinem Ressort die Tierkrankheiten erfasst,
die anzeigepflichtig sind.
zu den Fragen 13 und 14:
Mein Ressort ist zuständig für die Bekämpfung der anzeigepflichtigen Tierseuchen und für die
Kontrollen gemäß der Schlachttier - und Fleischuntersuchung (inklusive der Rückstandskontrolle)
nach den EU - einheitlichen Vorgaben. Andere Maßnahmen hinsichtlich der Qualität liegen in der
Zuständigkeit des Bundesministers für Land - und Forstwirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirt -
schaft.