2008/AB XXI.GP
Eingelangt am: 27.04.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen betreffend ,,Schutzvorschrif -
ten für Schlachthof - Mitarbeiter - Schutz vor CJK“, Nr. 2045/J, wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Eine Übertragung des BSE - Erregers über Schleimhäute oder durch Hautverletzun -
gen auf den Menschen ist nicht erwiesen, kann aber auch nicht ausgeschlossen
werden.
Fragen 3, 5 und 6:
Im Durchführungserlass zur TSE - Untersuchung, GZ 39.605/228-IX/A/2000 vom
27. Dezember 2000, der bundesweit die Vorgangsweise bei der Entnahme von Pro -
ben zur Untersuchung auf Transmissible spongiforme Encephalopathien (BSE und
Scrapie) regelt, hat mein Ressort folgende Maßnahmen im Sinne des präventiven
Gesundheitsschutzes verfügt:
Die Desinfektion von Entnahmewerkzeugen ist mit prionenwirksamen Mitteln (Na -
tronlauge) durchzuführen.
Bei der Probenentnahme bei gesunden Schlachttieren sind vorgeschrieben:
Verwendung von Schnittschutzhandschuhen bei der Probenentnahme.
Es sind langärmelige Kleidung und eine abwaschbare Schürze zu tragen.
Die Schürze muss die gesamte Körpervorderseite abdecken und lange genug sein,
um Wasser über die Stiefel abfließen zu lassen.
Der am Schlachthof übliche Schutzhelm ist durch ein Visier zu ergänzen, das die
Kopfschleimhäute vor Spritzern
schützt (Gesichtsschutz).
Bei der Beprobung von BSE - verdächtigen Tieren sind zusätzlich wasserdichte
Handschuhe zu tragen und es wird die Verwendung eines Atemschutzvisiers mit
Motorunterstützung empfohlen.
Weiters findet sich eine einheitliche Regelung hinsichtlich der Vorgangsweise bei der
Bearbeitung von TSE - Untersuchungsmaterial in den Laborvorschriften der fünf nach
der ISO 17.025 akkreditierten TSE - Untersuchungslabors. Dadurch wird sicherge -
stellt, dass alle Tätigkeiten von qualitätssichernden Maßnahmen begleitet sind und
auch die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen überwacht wird.
Die Verordnung für biologische Arbeitsstoffe, BGBI. II Nr.237/1998, ordnet an, dass
Arbeiten, bei denen die Gefahr der Freisetzung des BSE - Erregers besteht, auch mit
unverdächtigem Material nur im Laminar Flow durchgeführt werden dürfen. Western
Blot - Untersuchungen von verdächtigem Material dürfen nur in Räumen mit Unter -
druck vorgenommen werden, wobei gefährliche Arbeitsschritte ebenfalls zusätzlich
im Laminar Flow vorgenommen werden müssen. Entsprechende Schutzausrüstung
wie Arbeitshandschuhe und Schutzbrillen sind bei Arbeiten mit BSE - Probenmaterial
selbstverständlich.
Frage 4:
Die Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland sind meinem Ressort im Detail
nicht bekannt.
Fragen 7 bis 9:
Ich halte die österreichischen Schutzbestimmungen beim Umgang mit BSE -
Probenmaterial im Labor im Sinne der Verordnung für biologische Arbeitsstoffe bzw.
die Vorschriften bei der Probenentnahme am Schlachthof im Sinne des Durchfüh -
rungserlasses zur TSE - Untersuchung für ausreichend.
Fragen 10 bis 13:
Etwa 1000 Tierärzte sind im Rahmen der Fleischuntersuchung auch mit der Proben -
entnahme für die BSE - Untersuchung betraut. Zusätzlich können BSE - Proben durch
etwa 200 Amtstierärzte entnommen werden. Mit der direkten Untersuchung der Pro -
ben sind etwa 50 Personen beschäftigt.
Der mit Probenentnahme und Bearbeitung von Probenmaterial befasste Personen -
kreis ist meinem Ressort bekannt, wird entsprechend geschult und über mögliche
Gefahren informiert. Die Anzahl des Schlachthofpersonals, das beispielsweise mit
der Spaltung von Tieren beschäftigt ist,
ist nicht bekannt.
Fragen 14 bis 19:
Dazu verweise ich auf den für Arbeitnehmerschutz federführend zuständigen Bun -
desminister für Wirtschaft und Arbeit.
Fragen 20 bis 22:
Die Amtstierärzte sind über alle wesentlichen Aspekte von BSE, auch im Hinblick auf
potentielle Gefahren für den Menschen, informiert. Die Information erfolgte aus er -
ster Hand anläßlich der Einschulung zur Probenentnahme, die vom Leiter des BSE -
Referenzlabors in Mödling persönlich vorgenommen wurde. Die Amtstierärzte sind
für eine entsprechende Schulung der Fleischuntersuchungstierärzte verantwortlich.
Für den Laborbereich finden regelmäßige Treffen statt, bei denen auch Sicherheits-
fragen in Zusammenhang mit der Testdurchführung erörtert werden.
Fragen 23 bis 25:
Meinem Ressort sind Arbeitnehmerschutzmaßnahmen in den anderen EU -
Mitgliedstaaten wie auch die Auffassung der GD XXV der EU - Kommission zu diesen
Fragen nicht bekannt.