2008/AB XXI.GP

Eingelangt am: 27.04.2001

 

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen betreffend ,,Schutzvorschrif -

ten für Schlachthof - Mitarbeiter - Schutz vor CJK“, Nr. 2045/J, wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 2:

 

Eine Übertragung des BSE - Erregers über Schleimhäute oder durch Hautverletzun -

gen auf den Menschen ist nicht erwiesen, kann aber auch nicht ausgeschlossen

werden.

 

 

Fragen 3, 5 und 6:

 

Im Durchführungserlass zur TSE - Untersuchung, GZ 39.605/228-IX/A/2000 vom

27. Dezember 2000, der bundesweit die Vorgangsweise bei der Entnahme von Pro -

ben zur Untersuchung auf Transmissible spongiforme Encephalopathien (BSE und

Scrapie) regelt, hat mein Ressort folgende Maßnahmen im Sinne des präventiven

Gesundheitsschutzes verfügt:

 

Die Desinfektion von Entnahmewerkzeugen ist mit prionenwirksamen Mitteln (Na -

tronlauge) durchzuführen.

Bei der Probenentnahme bei gesunden Schlachttieren sind vorgeschrieben:

Verwendung von Schnittschutzhandschuhen bei der Probenentnahme.

Es sind langärmelige Kleidung und eine abwaschbare Schürze zu tragen.

Die Schürze muss die gesamte Körpervorderseite abdecken und lange genug sein,

um Wasser über die Stiefel abfließen zu lassen.

Der am Schlachthof übliche Schutzhelm ist durch ein Visier zu ergänzen, das die

Kopfschleimhäute vor Spritzern schützt (Gesichtsschutz).

Bei der Beprobung von BSE - verdächtigen Tieren sind zusätzlich wasserdichte

Handschuhe zu tragen und es wird die Verwendung eines Atemschutzvisiers mit

Motorunterstützung empfohlen.

 

Weiters findet sich eine einheitliche Regelung hinsichtlich der Vorgangsweise bei der

Bearbeitung von TSE - Untersuchungsmaterial in den Laborvorschriften der fünf nach

der ISO 17.025 akkreditierten TSE - Untersuchungslabors. Dadurch wird sicherge -

stellt, dass alle Tätigkeiten von qualitätssichernden Maßnahmen begleitet sind und

auch die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen überwacht wird.

 

Die Verordnung für biologische Arbeitsstoffe, BGBI. II Nr.237/1998, ordnet an, dass

Arbeiten, bei denen die Gefahr der Freisetzung des BSE - Erregers besteht, auch mit

unverdächtigem Material nur im Laminar Flow durchgeführt werden dürfen. Western

Blot - Untersuchungen von verdächtigem Material dürfen nur in Räumen mit Unter -

druck vorgenommen werden, wobei gefährliche Arbeitsschritte ebenfalls zusätzlich

im Laminar Flow vorgenommen werden müssen. Entsprechende Schutzausrüstung

wie Arbeitshandschuhe und Schutzbrillen sind bei Arbeiten mit BSE - Probenmaterial

selbstverständlich.

 

 

Frage 4:

 

Die Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland sind meinem Ressort im Detail

nicht bekannt.

 

 

Fragen 7 bis 9:

 

Ich halte die österreichischen Schutzbestimmungen beim Umgang mit BSE -

Probenmaterial im Labor im Sinne der Verordnung für biologische Arbeitsstoffe bzw.

die Vorschriften bei der Probenentnahme am Schlachthof im Sinne des Durchfüh -

rungserlasses zur TSE - Untersuchung für ausreichend.

 

 

Fragen 10 bis 13:

 

Etwa 1000 Tierärzte sind im Rahmen der Fleischuntersuchung auch mit der Proben -

entnahme für die BSE - Untersuchung betraut. Zusätzlich können BSE - Proben durch

etwa 200 Amtstierärzte entnommen werden. Mit der direkten Untersuchung der Pro -

ben sind etwa 50 Personen beschäftigt.

Der mit Probenentnahme und Bearbeitung von Probenmaterial befasste Personen -

kreis ist meinem Ressort bekannt, wird entsprechend geschult und über mögliche

Gefahren informiert. Die Anzahl des Schlachthofpersonals, das beispielsweise mit

der Spaltung von Tieren beschäftigt ist, ist nicht bekannt.

Fragen 14 bis 19:

 

Dazu verweise ich auf den für Arbeitnehmerschutz federführend zuständigen Bun -

desminister für Wirtschaft und Arbeit.

 

 

Fragen 20 bis 22:

 

Die Amtstierärzte sind über alle wesentlichen Aspekte von BSE, auch im Hinblick auf

potentielle Gefahren für den Menschen, informiert. Die Information erfolgte aus er -

ster Hand anläßlich der Einschulung zur Probenentnahme, die vom Leiter des BSE -

Referenzlabors in Mödling persönlich vorgenommen wurde. Die Amtstierärzte sind

für eine entsprechende Schulung der Fleischuntersuchungstierärzte verantwortlich.

Für den Laborbereich finden regelmäßige Treffen statt, bei denen auch Sicherheits-

fragen in Zusammenhang mit der Testdurchführung erörtert werden.

 

 

Fragen 23 bis 25:

 

Meinem Ressort sind Arbeitnehmerschutzmaßnahmen in den anderen EU -

Mitgliedstaaten wie auch die Auffassung der GD XXV der EU - Kommission zu diesen

Fragen nicht bekannt.