2011/AB XXI.GP
Eingelangt am: 27-04-2001
Bundesminister für Finanzen
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und
Genossen vom 1. März 2001, Nr. 2009/J, betreffend den Bau des "Förderungsmissbrauch bei
subventionierten Tiertransporten", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Von der mobilen Zollüberwachung wurden von insgesamt 63 festgestellten Vergehen in den
Jahren 1998 bis 2000 53 Fälle zur Anzeige gebracht, in 10 Fällen konnte aufgrund der Ge -
ringfügigkeit von einer Anzeige abgesehen werden. Die Kompetenz der Zollverwaltung um -
fasst für lebende Tiere nur die Ausfuhrerstattung gemäß der EG - VO Nr. 615/98 und die
finanzstrafrechtliche Würdigung des von Kontrollorganen festgestellten Subventionsbetruges.
Die Ausfuhrerstattung - das ist die Förderung landwirtschaftlicher Exporte - ist an die Ein -
haltung der tiertransportrechtlichen Bestimmungen, Tiertransportgesetz - Straße (TGSt), ge-
bunden.
Zu 1.:
Von der Mobilen Überwachung wurde 1998 in 4 Fällen, 1999 in 12 Fällen und 2000 in
37 Fällen Anzeige erstattet. Über Aufgriffe anderer Organwalter können keine Aussagen ge -
macht werden.
Zu 2.:
Der von den Feststellungen der Mobilen Überwachungsgruppen betroffene Subventionswert
bei österreichischen Unternehmen betrug insgesamt 1.622.106,-- ÖS. Dem Bundes -
ministerium für Finanzen liegt dazu nur eine Gesamtstatistik vor. Eine Aufgliederung auf die
einzelnen Fälle würde umfangreiche Erhebungen bedingen. Ich ersuche daher um Verständ -
nis dafür, dass ich diese Frage nur global beantworten kann.
Der ausländische Unternehmen betreffende Subventionswert wird von der jeweils zuständigen
Zollverwaltung des betroffenen Mitgliedsstaates festgestellt. Ein Austausch dieser Daten
zwischen den Mitgliedsstaaten erfolgt nicht.
Zu 3.:
1998 erfolgte eine Anzeige gegen ein italienisches, eine gegen ein deutsches und zwei gegen
österreichische Unternehmen; 1999 fünf Anzeigen gegen deutsche und sieben gegen öster -
reichische Unternehmen, 2000 zwei Anzeigen gegen italienische, vierunddreißig gegen deut -
sche und eine Anzeige gegen ein niederländisches Unternehmen. In diesem Zeitraum wurden
in 12 Fällen (9 - Zoll, 3 - Grenztierarzt) bei österreichischen Unternehmen Mängel festgestellt,
die dem Zollamt Salzburg als auszahlende Stelle bekannt gegeben wurden. Davon führten in
sechs Fällen die weiteren Ermittlungen zu Anzeigen nach dem Finanzstrafgesetz.
Zu 4.:
In diesen 6 Strafverfahren wurden Geldstrafen in der Höhe von 139.042,-- ÖS (10.458,--/
28.491,--/ 22.048,--/ 22.182,--/ 28.049,--/ 27.814,--) verhängt und darüberhinaus ein Subven -
tionsbetrag in Höhe von 812.066,-- öS einbehalten.
Zu 5.:
Alle Verfahren in Österreich, bei denen die Subvention zu Unrecht beantragt wurde, sind be -
reits abgeschlossen. Zu den 41 ebenfalls von den Mobilen Überwachungsgruppen bei aus -
ländischen Unternehmen (siehe Punkt 3) aufgedeckten und im jeweiligen Mitgliedsstaat abzu -
schließenden Fällen kann keine Aussage betreffend deren Erledigung getroffen werden.
Zu 6. bis 7.:
Da das Ausfuhrerstattungsverfahren vorsieht, dass der Subventionsbetrag nur dann ausbe -
zahlt wird, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind, waren auch keine Rückforderungen
notwendig. Aufgrund der unter 3. erwähnten Mängelfeststellungen, wurden an 5 öster -
reichische Unternehmer die beantragten Subventionsbeträge in der Höhe von 812.066,-- öS
nicht ausbezahlt.
Zu 8.:
1998 bis 2000 wurden für Exporte von lebenden Tieren an österreichische Unternehmen
147.993.097,-- öS aus Eigenmitteln der Europäischen Union ausbezahlt.