2012/AB XXI.GP

Eingelangt am: 27-04-2001

 

Bundesminister für Finanzen

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Helmut Dietachmayr und

Genossen Nr. 2022/J, vom 1. März 2001, betreffend Austria Tabak, beehre ich mich

Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den in der Einleitung der vorliegenden Anfrage enthaltenen Ausführungen zur

Privatisierung der Austria Tabak AG verweise ich darauf, dass die Österreichische Industrie -

holding AG (ÖIAG) gemäß ÖIAG - Gesetz 2000, BGBI. I Nr. 24/2000, mit der Erfüllung des

jeweils für eine Legislaturperiode von der Bundesregierung beschlossenen Privatisierungs -

auftrages beauftragt ist. Die ÖIAG entscheidet gemäß Artikel I § 7 Abs. 3 ÖIAG - Gesetz

2000 nach dem pflichtgemäßen Ermessen ihrer Organe, wann und in welchem Umfang

Privatisierungen erfolgen. Dabei sind die Interessen der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft,

der ÖIAG sowie die Interessen des Bundes insbesondere im Hinblick auf die Bedienung der

Schulden der ÖIAG angemessen zu berücksichtigen.

 

Der Privatisierungsauftrag der Bundesregierung gemäß Artikel 1 § 7 Abs. 1 ÖIAG - Gesetz

2000 beinhaltet die vollständige Privatisierung der Austria Tabak AG, wobei die ÖIAG in

Erfüllung dieses Privatisierungsauftrages im Interesse der Bevölkerung den bestmöglichen

Erlös unter Berücksichtigung der Interessen der Unternehmungen und der Wahrung

österreichischer Interessen zu erzielen hat. Der Verkauf der Anteile der ÖIAG an der Austria

Tabak AG erfolgt daher in alleiniger Organverantwortung der ÖIAG.

Der Bundesminister für Finanzen nimmt ausschließlich die Rechte der Republik Österreich

als Alleineigentümerin der ÖIAG in der Hauptversammlung der ÖIAG wahr.

 

Die vorliegenden Fragen betreffen überwiegend Verantwortungsbereiche der

Unternehmens - organe der ÖIAG und somit keine in die Zuständigkeit des

Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere

auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und

sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht

erfasst.

 

Im Hinblick darauf kann ich mich zu einzelnen Fragen nur im Einverständnis mit der ÖIAG

aufgrund einer von der Gesellschaft dem Bundesministerium für Finanzen erteilten

Information wie folgt äußern:

 

Zu 1.:

Gemäß EU - Privatisierungsgrundsätzen müssen die derzeit im Eigentum der ÖIAG

befindlichen Anteile an der Austria Tabak AG in Höhe von 41, 1 % am Grundkapital, das sind

9.049.681 Stück Aktien in einem fairen, transparenten und offenen Verfahren angeboten

werden. Da der Verkaufsprozess derzeit im Gange ist kann ich - wofür ich um Verständnis

ersuche - über konkrete Interessenten keine Auskunft erteilen.

 

Zu 2.:

Nach Mitteilung der ÖIAG würde ein 100 %iger Verkauf des ÖIAG - Anteils an der Austria

Tabak AG über die Börse das Unternehmen der Gefahr einer feindlichen Übernahme durch

große Tabakunternehmen ohne jede Abwehrmöglichkeit aussetzen. Die ÖIAG hat daher

entschieden, einen strukturierten kontrollierten Verkauf ihres 41,1 %igen Anteils durchzu -

führen.

 

Gemäß Übernahmegesetz hat der Erwerber des 41,1 %igen ÖIAG - Anteils allen übrigen

Aktionären ein Übernahmeanbot zu machen; die weitere Börsennotierung der Austria Tabak

AG hängt vom Ergebnis des Übernahmeanbots ab.

Zu 3.und 4.:

Diese Fragen betreffen ausschließlich operative Angelegenheiten der Austria Tabak AG,

weshalb mir eine Beantwortung nicht möglich ist.

 

Zu 5.:

Wie ich bereits einleitend ausgeführt habe, erfolgt der Verkauf der Anteile der ÖIAG an der

Austria Tabak AG gemäß dem ÖIAG - Gesetz 2000 in alleiniger Organverantwortung der

ÖIAG. Dem Bundesminister für Finanzen kommt auf die diesbezüglichen Entscheidungen

der Organe der ÖIAG kein direktes Einflussrecht zu.

 

Zu 6. und 9.:

Nach Mitteilung der ÖIAG wurde das Verkaufsverfahren so strukturiert, dass im Sinne der

Wahrung der österreichischen Interessen und der Interessen des Unternehmens das

Zukunftskonzept des künftigen Eigentümers bei der Auswahl berücksichtigt wird.

 

Zu 7. und 8.:

Da der Verkaufsprozess - wie ich bereits zu Frage 1 erwähnt habe - derzeit im Gange ist,

kann ich über konkrete Interessenten bzw. über deren Absichten, keine Angaben machen.

 

Zu 10.:

Die Dividendenausschüttungen der Austria Tabak AG an das Bundesministerium für

Finanzen bzw. die ÖIAG von 1996 bis 2000 betrugen insgesamt 1,5 Mrd S.

 

An Tabaksteuer wurden in den letzten fünf Jahren folgende Betrage abgeführt:

 

2000 rund 16,4 Mrd S

1999 rund 15,9 Mrd S

1998 rund 15,0 Mrd S

1997 rund 13,2 Mrd S

1996 rund 12,3 Mrd S

 

Zu 11.:

Die Veräußerung der Anteile der ÖIAG an der Austria Tabak AG erfolgt in Erfüllung des

Privatisierungsauftrages der Bundesregierung. Mit den Privatisierungserlösen werden die

Finanzschulden der ÖIAG weiter abgebaut werden. Im Übrigen verweise ich darauf, dass die

von der Austria Tabak AG zu entrichtenden Steuern auch im Falle eines Eigentümer -

wechsels an den Staat abzuführen sind.

 

Zu 12.:

Die ÖIAG hält derzeit 9.049.681 Stück Aktien der Austria Tabak AG. Der Wert dieses

Paketes entspricht der Anzahl der Aktien, multipliziert mit dem jeweiligen Börsekurs. Gemäß

EU - Privatisierungsgrundsätzen müssen die derzeit im Eigentum der ÖIAG befindlichen

Anteile an der Austria Tabak AG in einem fairen, transparenten und offenen Verfahren

angeboten werden. Da der Verkaufsprozess im Gange ist, ist eine Aussage über den zu

erzielenden Preis nicht möglich bzw. wäre nicht sinnvoll.

 

Zu 13.:

Die vorliegende Frage betrifft ausschließlich operative Angelegenheiten der Austria Tabak

AG und kann daher von mir nicht beantwortet werden.