2012/AB XXI.GP
Eingelangt am: 27-04-2001
Bundesminister für Finanzen
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Helmut Dietachmayr und
Genossen Nr. 2022/J, vom 1. März 2001, betreffend Austria Tabak, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu den in der Einleitung der vorliegenden Anfrage enthaltenen Ausführungen zur
Privatisierung der Austria Tabak AG verweise ich darauf, dass die Österreichische Industrie -
holding AG (ÖIAG) gemäß ÖIAG - Gesetz 2000, BGBI. I Nr. 24/2000, mit der Erfüllung des
jeweils für eine Legislaturperiode von der Bundesregierung beschlossenen Privatisierungs -
auftrages beauftragt ist. Die ÖIAG entscheidet gemäß Artikel I § 7 Abs. 3 ÖIAG - Gesetz
2000 nach dem pflichtgemäßen Ermessen ihrer Organe, wann und in welchem Umfang
Privatisierungen erfolgen. Dabei sind die Interessen der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft,
der ÖIAG sowie die Interessen des Bundes insbesondere im Hinblick auf die Bedienung der
Schulden der ÖIAG angemessen zu berücksichtigen.
Der Privatisierungsauftrag der Bundesregierung gemäß Artikel 1 § 7 Abs. 1 ÖIAG - Gesetz
2000 beinhaltet die vollständige Privatisierung der Austria Tabak AG, wobei die ÖIAG in
Erfüllung dieses Privatisierungsauftrages im Interesse der Bevölkerung den bestmöglichen
Erlös unter Berücksichtigung der Interessen der Unternehmungen und der Wahrung
österreichischer Interessen zu erzielen hat. Der Verkauf der Anteile der ÖIAG an der Austria
Tabak AG erfolgt daher in alleiniger
Organverantwortung der ÖIAG.
Der Bundesminister für Finanzen nimmt ausschließlich die Rechte der Republik Österreich
als Alleineigentümerin der ÖIAG in der Hauptversammlung der ÖIAG wahr.
Die vorliegenden Fragen betreffen überwiegend Verantwortungsbereiche der
Unternehmens - organe der ÖIAG und somit keine in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere
auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und
sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht
erfasst.
Im Hinblick darauf kann ich mich zu einzelnen Fragen nur im Einverständnis mit der ÖIAG
aufgrund einer von der Gesellschaft dem Bundesministerium für Finanzen erteilten
Information wie folgt äußern:
Zu 1.:
Gemäß EU - Privatisierungsgrundsätzen müssen die derzeit im Eigentum der ÖIAG
befindlichen Anteile an der Austria Tabak AG in Höhe von 41, 1 % am Grundkapital, das sind
9.049.681 Stück Aktien in einem fairen, transparenten und offenen Verfahren angeboten
werden. Da der Verkaufsprozess derzeit im Gange ist kann ich - wofür ich um Verständnis
ersuche - über konkrete Interessenten keine Auskunft erteilen.
Zu 2.:
Nach Mitteilung der ÖIAG würde ein 100 %iger Verkauf des ÖIAG - Anteils an der Austria
Tabak AG über die Börse das Unternehmen der Gefahr einer feindlichen Übernahme durch
große Tabakunternehmen ohne jede Abwehrmöglichkeit aussetzen. Die ÖIAG hat daher
entschieden, einen strukturierten kontrollierten Verkauf ihres 41,1 %igen Anteils durchzu -
führen.
Gemäß Übernahmegesetz hat der Erwerber des 41,1 %igen ÖIAG - Anteils allen übrigen
Aktionären ein Übernahmeanbot zu machen; die weitere Börsennotierung der Austria Tabak
AG hängt vom Ergebnis des
Übernahmeanbots ab.
Zu 3.und 4.:
Diese Fragen betreffen ausschließlich operative Angelegenheiten der Austria Tabak AG,
weshalb mir eine Beantwortung nicht möglich ist.
Zu 5.:
Wie ich bereits einleitend ausgeführt habe, erfolgt der Verkauf der Anteile der ÖIAG an der
Austria Tabak AG gemäß dem ÖIAG - Gesetz 2000 in alleiniger Organverantwortung der
ÖIAG. Dem Bundesminister für Finanzen kommt auf die diesbezüglichen Entscheidungen
der Organe der ÖIAG kein direktes Einflussrecht zu.
Zu 6. und 9.:
Nach Mitteilung der ÖIAG wurde das Verkaufsverfahren so strukturiert, dass im Sinne der
Wahrung der österreichischen Interessen und der Interessen des Unternehmens das
Zukunftskonzept des künftigen Eigentümers bei der Auswahl berücksichtigt wird.
Zu 7. und 8.:
Da der Verkaufsprozess - wie ich bereits zu Frage 1 erwähnt habe - derzeit im Gange ist,
kann ich über konkrete Interessenten bzw. über deren Absichten, keine Angaben machen.
Zu 10.:
Die Dividendenausschüttungen der Austria Tabak AG an das Bundesministerium für
Finanzen bzw. die ÖIAG von 1996 bis 2000 betrugen insgesamt 1,5 Mrd S.
An Tabaksteuer wurden in den letzten fünf Jahren folgende Betrage abgeführt:
2000 rund 16,4 Mrd S
1999 rund 15,9 Mrd S
1998 rund 15,0 Mrd S
1997 rund 13,2 Mrd S
1996 rund 12,3 Mrd S
Zu 11.:
Die Veräußerung der Anteile der ÖIAG an der Austria Tabak AG erfolgt in Erfüllung des
Privatisierungsauftrages der Bundesregierung. Mit den Privatisierungserlösen werden die
Finanzschulden der ÖIAG weiter abgebaut
werden. Im Übrigen verweise ich darauf, dass die
von der Austria Tabak AG zu entrichtenden Steuern auch im Falle eines Eigentümer -
wechsels an den Staat abzuführen sind.
Zu 12.:
Die ÖIAG hält derzeit 9.049.681 Stück Aktien der Austria Tabak AG. Der Wert dieses
Paketes entspricht der Anzahl der Aktien, multipliziert mit dem jeweiligen Börsekurs. Gemäß
EU - Privatisierungsgrundsätzen müssen die derzeit im Eigentum der ÖIAG befindlichen
Anteile an der Austria Tabak AG in einem fairen, transparenten und offenen Verfahren
angeboten werden. Da der Verkaufsprozess im Gange ist, ist eine Aussage über den zu
erzielenden Preis nicht möglich bzw. wäre nicht sinnvoll.
Zu 13.:
Die vorliegende Frage betrifft ausschließlich operative Angelegenheiten der Austria Tabak
AG und kann daher von mir nicht beantwortet werden.