2017/AB XXI.GP
Eingelangt am: 27-04-2001
BUNDESKANZLER
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und Genossinnen haben am
28. Februar 2001 unter der Nr. 1993/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Umbauarbeiten im System der "unabhängigen Fachbeiräte"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Keiner der bei den Förderabteilungen 1 - 8 der Kunstsektion eingerichteten Fachbei -
räte wurde im vergangenen Jahr umstrukturiert; allerdings gab es in einigen Fällen
Nachbesetzungen, die ausschließlich aufgrund des systemimmanenten zeitlichen
Ablaufs der dreijährigen Funktionsperiode der Beiratsmitglieder erfolgten.
Zu Frage 2:
Weder gab es eine im Verhältnis zu sonstigen Budgetkürzungen überproportional ho -
he noch eine politisch bedingte Kürzung von Subventionen. Die durch die Budgetkon -
solidierung bedingten Förderungsreduzierungen wurden in Einklang mit den jeweili -
gen Fachbeiräten durchgeführt und konnten relativ moderat gehalten werden.
Zu Frage 3:
Anläßlich der 80. Wiederkehr der Volksabstimmung von 1920 hat das Land Kärnten
um einen Bundesbeitrag für ein Monument ersucht, das auch an jene Repräsentan -
ten der Vereinigten Staaten von Amerika erinnern soll, die durch ihr Wirken bei den
Vororteverträgen von Paris im Jahr 1919 wesentlich zum Zustandekommen der
Volksabstimmung beigetragen haben.
Ähnlich wie in anderen Fällen wurde auch hier die Arbeit eines österreichischen
Künstlers durch einen Bundesbeitrag gefördert. Die Einholung einer Stellungnahme
des Beirates für bildende Kunst schien im Hinblick auf § 9 des Kunstförderungsgeset -
zes nicht notwendig.
Zu Frage 4:
Selbstverständlich nicht.
Soweit es sich bei den angesprochenen Freien Radios um solche handelt, die bis ein -
schließlich des Geschäftsjahres 2000 über die Kunstsektion gefördert wurden, weise
ich darauf hin, daß es auch in früheren Jahren für Freie Radios keinen eigenen För -
derungsansatz im Budget gegeben hat und daß Radioförderung nicht notwendiger -
weise Aufgabe der Kunstförderung ist.
Zu Frage 5:
Die Volksgruppenbeiräte für die kroatische und für die slowenische Volksgruppe wa -
ren zu keiner Zeit in die Förderungen der Volksgruppenradios eingebunden. Diese
Mittel wurden gesondert in den Teilheften ausgewiesen und daher vom Bundeskanz -
leramt ohne Empfehlung der Volksgruppenbeiräte ausgeschüttet.
Zu Frage 6:
Ich bekenne mich zur "Freiheit der Kunst" als einer der obersten Maximen der Freiheit
des Menschen und all seiner geistigen und kulturellen Entwicklungsmöglichkeiten. Im
übrigen verweise ich darauf, daß es sich bei der "Freiheit der Kunst" um ein verfas -
sungsgesetzlich gewährleistetes Grundrecht handelt.
Zu Frage 7:
Natürlich bekenne ich mich zur Förderung innovativer und abseits des Mainstreams
gelegener Kunstformen; - dies wird auch im Rahmen der Förderungskriterien des
Kunstförderungsgesetzes als Voraussetzung postuliert. Gerade experimentelle
Kunstformen, die oftmals Ausdruck einer jüngeren Künstlergeneration sind, werden
im Rahmen der Projektförderungen und Stipendien in allen Kunstsparten, so bei -
spielsweise über die Förderung nichtkommerzieller Galerien oder über einen eigenen
Tanz - Schwerpunkt durch den neubestellten Tanzbeirat bevorzugt unterstützt.
Zu Frage 8:
Angesichts des Doppelbudgets 2001 und 2002 ist es möglich, in einigen Bereichen,
so auch bei Vereinen und Kulturinitiativen, Subventionszusagen für zwei Jahre vor -
zunehmen, um den Antragstellern größere Planungssicherheit zu verschaffen. Darü -
ber hinaus ist die Erstellung eines generellen mehrjährigen Förderungsmodelles in
Erarbeitung.