2019/AB XXI.GP

Eingelangt am: 27-04-2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2006/J - NR/2001 betreffend Projekt "Unipark

Nonntal", die die Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen am 1. März 2001 an mich

richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1. - 10.:

 

Seit Sommer vergangenen Jahres wurden bundesintern und mit Vertretern von Land und Stadt

Salzburg weitere Gespräche geführt. Der Bund hat sich zur Teilnahme an einem Wettbewerb

"Unipark - Nonntal" bereit erklärt. Nächster Schritt ist die Erstellung der Wettbewerbsaus -

schreibung. Der Wettbewerb soll sodann in mehreren Phasen (Bewerbungsphase, städtebauliche

Phase, Projektphase) ablaufen.

 

Aufbauend auf den Ergebnissen der städtebaulichen Phase, die nach Möglichkeit noch im

heurigen Jahr stattfinden soll, sind die zivilrechtlichen Vereinbarungen betreffend die not -

wendigen Grundstückstransaktionen zu treffen, verbindliche Flächenwidmungs - und Bebauungs -

pläne zu erlassen und auch ein detailliertes Raum - und Funktionsprogramm für den Universi -

tätsteil zu erstellen.

Ad 11. - 14.:

 

Bauentscheidungen sind kein Selbstzweck und können Organisationsentscheidungen nicht

ersetzen bzw. vorweg nehmen. Während in der Vergangenheit vor allem zusätzliche Kapazitäten

zur Erfüllung eines immensen Nachholbedarfes geschaffen werden mussten, wird in Zukunft das

Schwergewicht auf Qualitätssteigerung und Profilbildung am Standort liegen. Für die Evaluie -

rung des Entwicklungskonzeptes der Geisteswissenschaftlichen Fakultät wurde eine aus Ver -

tretern der Universität, des Landes Salzburg und des Bundes bestehende Arbeitsgruppe ein -

gesetzt, die auch die Synergieeffekte aus einem gemeinsamen Standort für die Geisteswissen -

schaftliche Fakultät und die Universität für Musik und darstellende Kunst Mozarteum Salzburg

bewerten soll.

 

Ad 15. - 17.:

 

Die Gebäude in der Akademiestraße (Superädifikate) sind seit Jänner 2001 Eigentum der

Bundesimmobiliengesellschaft mbH. und an den Bund vermietet. Die Erhaltungspflichten sind

zwischen der BIG als Vermieterin und dem Bund als Mieter entsprechend dem Mietrechtsgesetz

geregelt. Das heißt die BIG hat für die Erhaltung im Äußeren und die Beseitigung ernster

Schäden auch im Inneren zu sorgen, die laufende Instandhaltung muss vom Ressort getragen

werden.

 

Ad 18. und 19.:

 

Die Realisierung des Gesamtvorhabens in einem überschaubaren Zeithorizont ist das gemein -

same Ziel aller Beteiligten. Ich bin zuversichtlich, dass nach Vorliegen der städtebaulichen

Ergebnisse Kosten - und Terminpläne für eine Weiterführung des Projekts erstellt werden können.

Bis dahin muss trotz aller Unzukömmlichkeiten mit den vorhandenen Räumlichkeiten das

Auslangen gefunden werden, wobei zu betonen ist, dass ein großer Teil der Geisteswissen -

schaftlichen Fakultät nicht in den Provisorien in der Akademiestraße situiert, sondern im Rahmen

der so genannten "Altstadtuniversität" sehr gut untergebracht ist.

Ad 20.:

 

Die von mir eingesetzte Arbeitsgruppe hat den Auftrag, diese im Regierungsprogramm ausge -

drückte Absicht endlich erfolgreich in Angriff zu nehmen: "Schwerpunktsetzung der Universi -

täten über die derzeitigen Institutionen grenzen hinaus, z.B. Prüfung der Möglichkeit,

Medizinische Fakultäten als eigene Universitäten zu führen." Bekanntlich handelt es sich dabei

um ein bereits mehrmals versuchtes Vorhaben zu dem eine ganze Reihe von Materialien vor-

liegt:

 

- Als Grundlage einer Kostenberechnung von Absolventen wurde bei der Consultingfirma

   Arthur D. Little eine Studie in Auftrag gegeben, die im Juni 1999 korrigiert vorgelegt

   wurde. Diese Analysen sollten den Universitäten Unterlagen für eigene Entscheidungen in

   die Hand geben.

- Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat Ende 2000 genaue

   Belegungs - und Absolventenzahlen vorgelegt, die zeigen, dass eine ganze Reihe von

   Studiengängen in den letzten Jahren keine Absolventen hervorgebracht hat. Diese Fälle

   wird man (auch unter Heranziehung von Forschungsleistungen) analysieren müssen.

- Die anstehende Bauentscheidung an der TU - Wien (Aufgabe eines siebzig Jahre alten

   Standorts zu Gunsten eines günstigeren) hat eine Evaluierung der Forschungsleistungen der

   Fakultäten für Maschinenbau an der Technischen Universität Graz und der Technischen

   Universität Wien (unter Einbeziehung der fachnahen Bereiche an der Montanuniversität

    Leoben und der Universität Linz) initiiert. Der Bericht der Evaluationskommission ist im

    April 2001 vorgelegt worden.

 

Die Arbeitsgruppe wurde ersucht, dies alles zu prüfen, zu analysieren und zu einer Ent -

scheidungsvorlage zusammenzufassen.

Ad 2l.:

 

Über die Universität Salzburg wurde bisher in einer Sitzung gesprochen am 26. Januar dieses

Jahres. In dieser Sitzung wurde darauf hingewiesen, dass alle Vorhaben zu einem eventuellen

Ausbau der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg auch unter dem Ge -

sichtspunkt der Übersiedlung des Instituts für Molekularbiologie der Österreichischen Akademie

der Wissenschaften (ÖAW) nach Wien zu diskutieren sein werden. Bekannt ist ja, dass die im

"Forschungskonzept für Itzling" der Universität Salzburg getroffenen Annahmen unter diesem

Aspekt nochmals zu überdenken sind:

 

"Da in vielen Bereichen, insbesondere in der Genetik und Allgemeinen Biologie, Biochemie und

Analytischen Chemie, Experimentalphysik und Geographie räumliche Enge herrscht, die die

Effizienz der Forschung beeinträchtigt, wurde vor über fünf Jahren von der Fakultät und vom

Senat der Universität Salzburg einstimmig beschlossen, einen Erweiterungsbau für die Fakultät

zu beantragen und zu planen. Der Erweiterungsbau wird alle molekularbiologisch und bio -

technologisch arbeitende Gruppen der Fakultät aufnehmen. Dadurch wird erstens erreicht, dass

die schon bestehenden Kooperationen und Synergien in der Fakultät weiter verstärkt werden und

dass die Arbeitsbedingungen für diese Arbeitsrichtung weiter effizienzsteigernd verbessert

werden."

 

Ad 22.:

 

Prinzipiell besteht kein Anlass für Befürchtungen. Die derzeitige Tendenz weist in die Richtung,

auch Synergien von den Geisteswissenschaften mit der Kunstuniversität "Mozarteum" zu

ermöglichen. Die Erweiterung des Projektes "Uni - Park - Nonntal" wird derzeit geprüft und mit der

Stadt Salzburg abgeklärt. Besprechungen dazu fanden Anfang April statt und werden in einer

eigens für diese Fragen eingerichteten Arbeitsgruppe behandelt werden. Diese Arbeitsgruppe

setzt sich selbstverständlich aus Vertretern des Landes Salzburg, der beiden Salzburger Univer -

sitäten und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zusammen (siehe auch

Beantwortung der Fragen 1 bis 19).

 

Ad 23.:

 

Die Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat - nach

einem ersten Zwischenergebnis - mit meinem Einverständnis ihren Namen geändert und heißt

nun: Arbeitsgruppe "Profilentwicklung". Dieser Titel soll deutlich zum Ausdruck bringen, dass

das Ressort bei dieser Thematik seine Aufgabe primär darin sieht, an Universitäten einen Prozess

der Profilierung, Konzentration auf und Ausarbeitung von Stärken und Kernkompetenzen an -

zuregen. Nach dem Prinzip der offenen Planung wird nicht mit einem fertigen Konzept in solche

Prozesse gegangen, sondern es wird versucht alle Betroffenen als Beteiligte einzubinden.