202/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Herbert HAUPT und Genossen haben am
15. Dezember unter der Nr. 190/J - NR/1999 an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend direkte Förderungen im Jahr 1998 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Im Bundesvoranschlag sind beim Kapitel 20 „Äußeres“ unter dem Titel Förderungen
- beim VA - Ansatz 1/20006 „Förderungen“ Zuwendungen an Institutionen, deren
Tätigkeiten im Interesse des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
liegen,
- beim VA - Ansatz 1/20036 „Förderungen“ die sogenannten freiwilligen österreichischen
Beitragszahlungen an zwischenstaatliche Organisationen, welche inhaltlich eine
internationale Verpflichtung darstellen,
- unter dem VA - Ansatz 1/20106 „Förderungen“ die Subvention für den Fonds zur
Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland sowie die Mittel für
Unterstützungszahlungen an bedürftige österreichische Staatsbürger durch die
Vertretungsbehörden im Ausland,
- unter dem VA - Ansatz 1/20406 „Förderungen“ die Mittel zur Intensivierung von
österreichischen kulturellen Veranstaltungen im Ausland und
- unter dem VA - Ansatz 1/20506 „Förderungen“ die Zahlungen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit (EZA)
veranschlagt.
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ohne die unter den VA - Ansätzen 1/20106 und 1/20406/7801 - 001 erfolgten Zahlungen
wurden von meinem Ressort im Jahr 1998 insgesamt 472 Projekte gefördert. Aus
verwaltungsökonomischen Gründen kann die niedrigste ausbezahlte „Förderung“, welche
erfahrungsgemäß unter öS 1.000,-- liegt, nicht ohne erheblichen Verwaltungsaufwand
eruiert werden. Die höchste vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten im
Bezugsjahr geleistete Förderungszahlung war mit öS 130,418.781,-- der freiwillige
österreichische Beitrag zum Budget des United Nations Development Programme
(UNDP).
Die genaue Anzahl der Einzelpersonen/Projekte/Stellen/Unternehmungen, die von
meinem Ressort mehrere Einzelförderungen für verschiedene Projekte erhalten haben,
kann nur schwer erhoben werden, da unter anderem entsprechend dem
Entwicklungshilfegesetz Nongovernmental Organizations (NGO‘s), Firmen und
Einrichtungen als Durchführungsorganisationen der öffentlichen EZA fungieren und EZA -
Projekte auf Grund des spezifischen Know How, der Erfahrung der Firma/NGO und der
vorhandenen Infrastruktur des Projektträgers vergeben werden. Von den rund
150 Vertragspartnern im Jahr 1998 haben ca. die Hälfte mehr als ein Projekt
durchgeführt.
Zu Frage 4:
Gemäß dem Förderungsbericht der Bundesregierung für 1998, der dem Nationalrat
vorliegt und der die Erfolgszahlen des Jahres 1998 ausweist, wurden alle darin
angeführten Förderungsbeträge des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
zur Gänze ausbezahlt.
Zu Frage 5:
Gemäß den Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungen aus
Bundesmitteln muß die widmungsgemäße Verwendung jedes einzelnen
Förderungsbetrages nachgewiesen werden. Es wird daher anhand von Originalbelegen
die widmungsgemäße Verwendung jedes
einzelnen ausbezahlten Betrages überprüft.
Zu Frage 6:
Auf Grund der Tatsache, daß im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
mehrere Abteilungen mit der Bearbeitung von Förderungsangelegenheiten befaßt sind,
kann die Gesamtanzahl der bei meinem Ressort eingebrachten Förderungsanträge und
der hievon abgelehnten Ansuchen nicht exakt beziffert werden.
Vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten werden auf Grund der
beschränkten Förderungsmittel Förderungsansuchen teilweise oder zur Gänze abgelehnt,
wenn diese nicht den Förderungsrichtlinien entsprechen oder der beantragte
Förderungsbetrag unverhältnismäßig hoch ist.