202/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Herbert HAUPT und Genossen haben am

15. Dezember unter der Nr. 190/J - NR/1999 an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend direkte Förderungen im Jahr 1998 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Im Bundesvoranschlag sind beim Kapitel 20 „Äußeres“ unter dem Titel Förderungen

-  beim VA - Ansatz 1/20006 „Förderungen“ Zuwendungen an Institutionen, deren

    Tätigkeiten im Interesse des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten

    liegen,

-  beim VA - Ansatz 1/20036 „Förderungen“ die sogenannten freiwilligen österreichischen

    Beitragszahlungen an zwischenstaatliche Organisationen, welche inhaltlich eine

    internationale Verpflichtung darstellen,

-  unter dem VA - Ansatz 1/20106 „Förderungen“ die Subvention für den Fonds zur

    Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland sowie die Mittel für

    Unterstützungszahlungen an bedürftige österreichische Staatsbürger durch die

    Vertretungsbehörden im Ausland,

-  unter dem VA - Ansatz 1/20406 „Förderungen“ die Mittel zur Intensivierung von

    österreichischen kulturellen Veranstaltungen im Ausland und

-  unter dem VA - Ansatz 1/20506 „Förderungen“ die Zahlungen im Rahmen der

    Entwicklungszusammenarbeit (EZA)

veranschlagt.

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ohne die unter den VA - Ansätzen 1/20106 und 1/20406/7801 - 001 erfolgten Zahlungen

wurden von meinem Ressort im Jahr 1998 insgesamt 472 Projekte gefördert. Aus

verwaltungsökonomischen Gründen kann die niedrigste ausbezahlte „Förderung“, welche

erfahrungsgemäß unter öS 1.000,-- liegt, nicht ohne erheblichen Verwaltungsaufwand

eruiert werden. Die höchste vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten im

Bezugsjahr geleistete Förderungszahlung war mit öS 130,418.781,-- der freiwillige

österreichische Beitrag zum Budget des United Nations Development Programme

(UNDP).

 

Die genaue Anzahl der Einzelpersonen/Projekte/Stellen/Unternehmungen, die von

meinem Ressort mehrere Einzelförderungen für verschiedene Projekte erhalten haben,

kann nur schwer erhoben werden, da unter anderem entsprechend dem

Entwicklungshilfegesetz Nongovernmental Organizations (NGO‘s), Firmen und

Einrichtungen als Durchführungsorganisationen der öffentlichen EZA fungieren und EZA -

Projekte auf Grund des spezifischen Know How, der Erfahrung der Firma/NGO und der

vorhandenen Infrastruktur des Projektträgers vergeben werden. Von den rund

150 Vertragspartnern im Jahr 1998 haben ca. die Hälfte mehr als ein Projekt

durchgeführt.

 

Zu Frage 4:

Gemäß dem Förderungsbericht der Bundesregierung für 1998, der dem Nationalrat

vorliegt und der die Erfolgszahlen des Jahres 1998 ausweist, wurden alle darin

angeführten Förderungsbeträge des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten

zur Gänze ausbezahlt.

 

Zu Frage 5:

Gemäß den Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungen aus

Bundesmitteln muß die widmungsgemäße Verwendung jedes einzelnen

Förderungsbetrages nachgewiesen werden. Es wird daher anhand von Originalbelegen

die widmungsgemäße Verwendung jedes einzelnen ausbezahlten Betrages überprüft.

Zu Frage 6:

Auf Grund der Tatsache, daß im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

mehrere Abteilungen mit der Bearbeitung von Förderungsangelegenheiten befaßt sind,

kann die Gesamtanzahl der bei meinem Ressort eingebrachten Förderungsanträge und

der hievon abgelehnten Ansuchen nicht exakt beziffert werden.

Vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten werden auf Grund der

beschränkten Förderungsmittel Förderungsansuchen teilweise oder zur Gänze abgelehnt,

wenn diese nicht den Förderungsrichtlinien entsprechen oder der beantragte

Förderungsbetrag unverhältnismäßig hoch ist.