2025/AB XXI.GP

Eingelangt am: 27.04.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Ich habe in Beantwortung der an mich gerichteten parlamentarischen Anfrage der

Abgeordneten Großruck und Kollegen, betreffend die Verschreibung von größeren

Medikamenten - Einheiten für chronisch Kranke (Nr.2027/J), vorweg eine Stellung -

nahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, dem als

Dachorganisation der Träger der gesetzlichen Sozial - und damit auch Kranken -

versicherung gerade auch im Bereich des Heilmittelwesens von Gesetzes wegen

trägerübergreifende Kompetenzen zukommen (z.B. Herausgabe eines Heilmittel -

verzeichnisses oder Erlassung der Richtlinien über die ökonomische Verschreib -

weise von Heilmitteln und Heilbehelfen), eingeholt. Eine Kopie dieser Stellungnahme

lege ich dieser Anfragebeantwortung bei.

 

Ergänzend zu den Ausführungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozial -

versicherungsträger möchte ich zu einzelnen Fragen dieser parlamentarischen An -

frage Folgendes bemerken:

 

Zur Frage 2:

Wie aus den Ausführungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozial -

versicherungsträger hervorgeht, kann in begründeten Fällen bereits jetzt bei der

erstmaligen Vorlage des chefarztpflichtigen Rezeptes eine Bewilligung für eine Dauer

bis zu zwölf Monaten erteilt werden. Ich meine, dass damit ein geeignetes Instru -

mentarium besteht, zusätzliche Belastungen für die Versicherten in Fällen, in denen

eine monatliche Neuerteilung der chefärztlichen Bewilligung nicht erforderlich ist,

hintan zu halten.

Zu den Fragen 3 und 4:

Ich halte diese beiden Fragen durch (meine einleitenden Feststellungen und) die

Beantwortung der Frage 2 dieser parlamentarischen Anfrage für ausreichend beant -

wortet, möchte aber an dieser Stelle doch darauf hinzuweisen, dass ich die Be -

mühungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger,

auch weiterhin für eine möglichst einfache Administration der Medikamentenabgabe

eintreten zu wollen, begrüße.

HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER

 

Betr.: Parlamentarische Anfrage betreffend die

          Verschreibung von größeren Medikamenten -

          einheiten für chronisch Kranke

Bezug: Ihr Schreiben vom 7. März 2001, GZ: 20.001/34 - 5/01

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

                Aufgrund des Datenschutzgesetzes sind wir nicht befugt, Ihnen die 30

am häufigsten verordneten Medikamente bei chronischen Krankheiten bekannt zu

geben.

                In der Beilage übermitteln wir Ihnen jedoch die 25 verordnungsstärksten

Indikationsgruppen.

 

                Der behandelnde Arzt ist grundsätzlich frei in seiner Verschreibung. Er

kann jenes Medikament verschreiben, das nach seiner Ansicht den Anforderungen

des § 133 Abs. 2 ASVG entspricht. Die im Heilmittelverzeichnis festgelegten Pak -

kungsgrößen richten sich nach § 1 Abs. 3 Z 6 lit. b der Geschäftsordnung der

Fachbeiräte für Arzneimittelwesen bei Arzneispezialitäten, die zur Behandlung von

chronischen Erkrankungen dienen, nach dem Monatsbedarf. Der behandelnde

Arzt hat nach § 2 Abs. 2 Z 3 der RÖV bei chronischen Krankheiten eine Menge,

die in der Regel die medikamentöse Versorgung für die Dauer eines Monats si -

chern soll, zu verschreiben.

 

Eine chefärztliche Bewilligung ist nur bei jenen Medikamenten erforderlich,

die nicht im Heilmittelverzeichnis aufscheinen. Für längerdauernde gleichartige

Therapien gibt es eine patientenfreundliche Möglichkeit der Administration der

chefärztlichen Bewilligung. Bei ausreichend begründeter Verordnung kann bereits

bei erstmaliger Vorlage des chefarztpflichtigen Rezeptes eine Bewilligung für einen

längeren, zwölf Monate nicht übersteigenden Zeitraum erteilt werden.

 

                Die Patienten müssen daher nicht monatlich die Bewilligung des Chefarz -

tes einholen.

 

                Ein regelmäßiges Aufsuchen des behandelnden Arztes ist für den Patien -

ten jedoch aus mehreren Gründen sinnvoll. Erstens wird dadurch eine Kontrolle

des Gesundheitszustandes des Patienten ermöglicht. Der Arzt kann feststellen, ob

der Patient das Medikament regelmäßig eingenommen hat und wie er darauf an -

gesprochen hat. Durch die regelmäßigen Besuche des Patienten ist der Arzt in der

Lage, den Behandlungserfolg zu überprüfen und die Medikation darauf einzustel -

len.

 

                Der Hauptverband ist trotzdem ständig um Verbesserungen für die Versi -

cherten bemüht. Er hat daher in einem Schreiben an das Bundesministerium für

soziale Sicherheit und Generationen vom 1. Februar 2001 Vorschläge zur Verein -

fachung der Medikamentenabgabe unterbreitet. Dies betraf die Abgabe von Arz -

neispezialitäten an Patienten von Anstaltsambulanzen sowie eine Belieferung der

Krankenversicherungsträger mit Heilmitteln um diese direkt an die Versicherten

abzugeben.

 

                Der Hauptverband wird sich weiterhin im Interesse der Versicherten um

eine möglichst einfache Administration der Medikamentenabgabe bemüht.

Beilage

 Die 25 verordnungsstärksten Indikationsgruppen 1999

Rang

Ind.Gr.Nr.

 

 

Indikationsgruppe

Verordnungen

99

98

in 1000

Anteil in %

% kumuliert

Änderung 98/99

in %

1

1

19

Kardiov.wirks. Pharmaka, Antihypert.

 12.189

 13,77%

 13,77%

 11,95

2

2

20

Gefäßtherapeutika

 9.301

 10,51%

 24,28%

 5,16

3

4

10

Psychopharmaka

 6.175

 6,97%

 31,25%

 9,03

4

6

11

Magen - Darmtherapeutika

 5.999

 6,78%

 38,03%

 15,12

5

3

03

Antirheumatika

 5.789

 6,54%

 44,57%

 0,44

6

5

35

AntibakterielleTherapie

 5.747

 6,49%

 51,06%

 3,11

7

7

21

Dermatologika

 3.344

 3,78%

 54,83%

 -0,37

8

9

27

Asthmamittel

 3.208

 3,62%

 58,46%

 8,11

9

8

18

Herztherapeutika

 2.974

 3,36%

 61,82%

 -3,03

10

10

37

Sexualhormone

 2.794

 3,16%

 64,97%

 5,11

11

11

42

Mineralstoffe

 2.538

 2,87%

 67,84%

 8,43

12

12

26

Hustenmittel

 2.520

 2,85%

 70,69%

 11,91

13

13

24

Ophthalmologika

 2.343

 2,65%

 73,33%

 4,29

14

14

02

Analgetika

 2.177

 2,46%

 75,79%

 11,03

15

15

32

Antimykotika

 1.974

 2,23%

 78,02%

 15,01

16

16

22

Antidiabetika

 1.901

 2,15%

 80,17%

 3,25

17

17

17

Beeinflussung d. Elektrolytaussch.

 1.515

 1,71%

 81.88%

 3,94

18

19

31

Urologika

 1.366

 1,54%

 83,42%

 7,55

19

18

12

Leber, Galle, Pankreas

 1.329

 1,50%

 84,93%

 1,85

20

21

05

Bewegungsapparate

 1.159

 1,31%

 86,24%

 22,90

21

20

04

Gichtmittel

 1.126

 1,27%

 87.51%

  11,53

22

22

44

Vitamine

 973

 1,10%

 88,61%

 3,20

23

24

39

Schilddrüse, Nebenschilddrüse

 962

 1,09%

 89,69%

8,80

24

23

30

Gynäkologika

 936

 1,06%

 90,75%

 2,49

25

25

28

Antihistaminika/Antiallergika

 825

 0.93%

 91,68%

 8,79

 

 

 

81.163

 91,68%

 

 

 

Basis für %..................................88,525 Mio. Verordnungen in den lndikationsgruppen 1 - 52

 

Datenquelle: HV - Medikamentenerfassung TAB 89, Auswertungszeitraum 1.1 1999 - 31.12.1999