2027/AB XXI.GP

Eingelangt am:030.04.2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

WIRTSCHAFT und ARBEIT

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2008/J betreffend

des Projektes „Uniparks Nonntal", welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier und

Genossen am 1. März 2001 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Nein. Entwürfe der Optionsverträge liegen seit Herbst 2000 vor, eine endgültige

Klärung bzw. Einigung hinsichtlich der von den Vertragspartnern aufgeworfenen

rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen konnte bis Ende 2000 nicht erzielt werden.

Aufgrund des mit 1. Jänner 2001 in Kraft getretenen Bundesimmobiliengesetzes

BGBI. I Nr. 141/2000 wurden auch die in Rede stehenden Liegenschaften und

Objekte in das Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. übertragen. Eine

Verfügungsberechtigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ist damit

nicht mehr gegeben.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Entwürfe der Optionsverträge beinhalten die für das Projekt „Uniparks Nonntal"

erforderlichen Liegenschaftstransaktionen.

Antwort zu den Punkten 5 bis 10 der Anfrage:

 

Zum anfragegegenständlichen Themenkreis fand nicht am 19. August 2000, sondern

am 29. August 2000 eine Besprechung statt. Seither gab es dazu von meiner Seite

keine Gespräche mit Herrn Bundesminister Mag. Grasser oder Frau Bundesminister

Gehrer.

 

 

Antwort zu den Punkten 11 bis 16 der Anfrage:

 

Auf Grund des Bundesimmobiliengesetzes kommt dem Bundesminister für

Wirtschaft und Arbeit nicht mehr die Bauherrenrolle zu; die erforderlichen finanziellen

Mittel für entsprechende Liegenschaftstransaktionen und Baumaßnahmen stehen

nicht zur Verfügung.

 

 

Antwort zu den Punkten 17 bis 20 der Anfrage:

 

Zieldefinition und Bestellung von Neubauvorhaben obliegen auf Grund des Bundes -

immobiliengesetzes dem jeweiligen Nutzerressort, hier dem Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Aufgaben des Bundesministeriums für

Wirtschaft und Arbeit und seine Mitwirkung an Projekten des Bundes sind im § 23

dieses Gesetzes dargelegt.

 

 

Antwort zu den Punkten 21 bis 23 der Anfrage:

 

Angelegenheiten der Universitäten obliegen gem. Bundesministeriengesetz dem

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.