2027/AB XXI.GP
Eingelangt am:030.04.2001
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2008/J betreffend
des Projektes „Uniparks Nonntal", welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier und
Genossen am 1. März 2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Nein. Entwürfe der Optionsverträge liegen seit Herbst 2000 vor, eine endgültige
Klärung bzw. Einigung hinsichtlich der von den Vertragspartnern aufgeworfenen
rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen konnte bis Ende 2000 nicht erzielt werden.
Aufgrund des mit 1. Jänner 2001 in Kraft getretenen Bundesimmobiliengesetzes
BGBI. I Nr. 141/2000 wurden auch die in Rede stehenden Liegenschaften und
Objekte in das Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. übertragen. Eine
Verfügungsberechtigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ist damit
nicht mehr gegeben.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Entwürfe der Optionsverträge beinhalten die für das Projekt „Uniparks Nonntal"
erforderlichen Liegenschaftstransaktionen.
Antwort zu den Punkten 5 bis 10 der Anfrage:
Zum anfragegegenständlichen Themenkreis fand nicht am 19. August 2000, sondern
am 29. August 2000 eine Besprechung statt. Seither gab es dazu von meiner Seite
keine Gespräche mit Herrn Bundesminister Mag. Grasser oder Frau Bundesminister
Gehrer.
Antwort zu den Punkten 11 bis 16 der Anfrage:
Auf Grund des Bundesimmobiliengesetzes kommt dem Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit nicht mehr die Bauherrenrolle zu; die erforderlichen finanziellen
Mittel für entsprechende Liegenschaftstransaktionen und Baumaßnahmen stehen
nicht zur Verfügung.
Antwort zu den Punkten 17 bis 20 der Anfrage:
Zieldefinition und Bestellung von Neubauvorhaben obliegen auf Grund des Bundes -
immobiliengesetzes dem jeweiligen Nutzerressort, hier dem Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Aufgaben des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit und seine Mitwirkung an Projekten des Bundes sind im § 23
dieses Gesetzes dargelegt.
Antwort zu den Punkten 21 bis 23 der Anfrage:
Angelegenheiten der Universitäten obliegen gem. Bundesministeriengesetz dem
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.