2030/AB XXI.GP

Eingelangt am: 30.04.2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2101/J - NR/2001 betreffend Kabinettsmitarbeite -

rInnen, die die Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde am 12. März 2001 an

mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

 

Durch die Kompetenzverschiebungen des Bundesministeriengesetzes wurde das Bundesministe -

rium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Stichtag 1. April 2000 neu gebildet. Die Perso -

nalkosten meiner Büromitarbeiter betrugen ab diesem Zeitpunkt für das Jahr 2000 inklusive der

Kosten für überlassene Mitarbeiter (Arbeitsleihverträge) S 5,223.000,--. Für das gesamte Jahr

2001 sind für diesen Personenkreis Personalkosten in der Höhe von rund S 7,000.000,-- zu er -

warten. Hinsichtlich der Höhe des Voranschlages für das Jahr 2002 werden die Ausgaben 2001

nach Möglichkeit nicht überschritten werden, wobei jedoch allfällige gesetzlich vorgesehene

Gehaltsanpassungen hinzugerechnet werden müssen. Es muss jedoch nochmals darauf hingewie -

sen werden, dass von den Mitarbeitern des Ministerbüros einer auch als Sektionsleiter und ein

weiterer auch als Abteilungsleiter tätig ist, wobei dem Ressort keine zusätzlichen Kosten erwach -

sen. Zieht man die Gehälter dieser beiden Mitarbeiter ab, ist der für die Mitarbeiter des Minister -

büros aufzuwendende Betrag wesentlich niedriger.

Ad 2. und 3.:

 

In den zu Frage 1 genannten Summen sind bei den Bundesbediensteten außer den Dienstgeber -

beiträgen alle Sonderzahlungen, Zulagen, Prämien, Belohnungen und Überstundenabgeltungen

enthalten. Die Refundierungen der Kosten der Arbeitsleihverträge beinhalten auch die Dienstge -

berbeiträge sowie die 20%ige Mehrwertsteuer.

 

Ad 4. und 5.:

 

Der Leiter des Ministerbüros Sektionschef Dr. Peter Mahringer ist zugleich Leiter der Zentral -

sektion des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Alle übrigen Mitarbeiter

meines Büros erhalten Bezüge, die weniger als das durchschnittliche Bruttogehalt eines Sekti -

onsleiters betragen.