2036/AB XXI.GP
Eingelangt am: 30-04-2001
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelgenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Otmar Brix und Genossen haben am 7. März 2001
unter der Nr. 2092/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Reisekosten für den Besuch im Iran und andere Reisekosten gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die offizielle Delegation bestand aus 4 Angehörigen des BMaA, 2 Sicherheitsbeamten, 1
Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich, 4 Medienvertretern sowie 6 Vertretern aus
Wirtschaftskreisen.
Zu Frage 2:
Ja. Eine Buchung mit Austrian Airlines war aufgrund des Flugplanes der AUA und der
terminlichen Absprachen mit der iranischen Seite nicht möglich. Außerdem wären
innerstaatliche Flüge im Iran mit Austrian Airlines nicht möglich gewesen.
Zu Fragen 3 und 4:
Als Flugzeugtype wurde eine CHALLENGER 601 Kat. II mit einem dem
Delegationsumfang entsprechenden Passagiervolumen von 18 Personen angemietet.
Zu Fragen 5 und 6:
Auf der Strecke Teheran - Kerman - Teheran wurde die Delegation aus protokollarischen
und Sicherheitsgründen von drei
Angehörigen des iranischen Außenministeriums sowie
einem iranischen Sicherheitsbeauftragten begleitet. Von ihnen wurde entsprechend
internationalen Gepflogenheiten kein Kostersatz verlangt.
Zu den Fragen 7, 8, 9, 10 und 11:
Zur Beantwortung der angeführten Fragen wird auf die Beilage A) verwiesen.
Zu Frage 12:
Von den Delegationsmitgliedern wurden im Jahr 2000 anteilige Flugkosten in Höhe von
ATS 144.955,— überwiesen.
Zu Frage 13:
Der Gesamtaufwand für die im Jahr 2000 absolvierten Auslandsreisen mit
Sonderflugzeugen betrug ATS 10,046.470,35. Von diesen Gesamtkosten hat die OSZE
ATS 3 Mio. für den OSZE - Vorsitz übernommen; die Kosten der Flugreisen im Rahmen der
EU werden von der EU refundiert.


