2036/AB XXI.GP

Eingelangt am: 30-04-2001

 

Die Bundesministerin

für auswärtige Angelgenheiten

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Otmar Brix und Genossen haben am 7. März 2001

unter der Nr. 2092/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Reisekosten für den Besuch im Iran und andere Reisekosten gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die offizielle Delegation bestand aus 4 Angehörigen des BMaA, 2 Sicherheitsbeamten, 1

Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich, 4 Medienvertretern sowie 6 Vertretern aus

Wirtschaftskreisen.

 

Zu Frage 2:

Ja. Eine Buchung mit Austrian Airlines war aufgrund des Flugplanes der AUA und der

terminlichen Absprachen mit der iranischen Seite nicht möglich. Außerdem wären

innerstaatliche Flüge im Iran mit Austrian Airlines nicht möglich gewesen.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Als Flugzeugtype wurde eine CHALLENGER 601 Kat. II mit einem dem

Delegationsumfang entsprechenden Passagiervolumen von 18 Personen angemietet.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Auf der Strecke Teheran - Kerman - Teheran wurde die Delegation aus protokollarischen

und Sicherheitsgründen von drei Angehörigen des iranischen Außenministeriums sowie

einem iranischen Sicherheitsbeauftragten begleitet. Von ihnen wurde entsprechend

internationalen Gepflogenheiten kein Kostersatz verlangt.

 

Zu den Fragen 7, 8, 9, 10 und 11:

Zur Beantwortung der angeführten Fragen wird auf die Beilage A) verwiesen.

 

Zu Frage 12:

Von den Delegationsmitgliedern wurden im Jahr 2000 anteilige Flugkosten in Höhe von

ATS 144.955,— überwiesen.

 

Zu Frage 13:

Der Gesamtaufwand für die im Jahr 2000 absolvierten Auslandsreisen mit

Sonderflugzeugen betrug ATS 10,046.470,35. Von diesen Gesamtkosten hat die OSZE

ATS 3 Mio. für den OSZE - Vorsitz übernommen; die Kosten der Flugreisen im Rahmen der

EU werden von der EU refundiert.