2037/AB XXI.GP
Eingelangt am:
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Lackner und GenossInnen betreffend Gesundheitssystem und
Krankenkassen, Nr. 2189/J, wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Wie ich in der Vergangenheit schon des Öfteren - unter anderem zuletzt anlässlich
der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Silhavy und
Genossinnen, betreffend die Finanzierung der sozialen Krankenversicherung
(Nr. 1647/J) - ausgeführt habe, war die Pflichtversicherung auch meiner Meinung
nach immer ein grundsätzliches Wesensmerkmal der gesetzlichen Sozialversiche -
rung. In der genannten Anfragebeantwortung habe ich weiters Folgendes ausgeführt:
"Sollte in diesem Bereich eine Änderung befürwortet werden, so wären deren Vor -
züge gegenüber dem bisherigen System klar zu umschreiben. Gerade um in dieser
Beziehung Klarheit zu schaffen, wird zu Beginn dieses Jahres eine Arbeitsgruppe in
meinem Ressort zusammentreten, welche die Vor - und Nachteile der Pflichtversiche -
rung gegenüber einem anderen System, insbesondere jenem der Versicherungs -
pflicht, darstellen soll. Die weitere Vorgangsweise hängt von den Ergebnissen der
Beratungen dieser Arbeitsgruppe ab. Änderungen werden dann angestrebt werden,
wenn dadurch Verbesserungen im Vergleich zur derzeitigen sozialversicherungs -
rechtlichen Situation herbeigeführt werden können.“
Diesen Ausführungen habe ich auch zum jetzigen
Zeitpunkt nichts hinzuzufügen.
Fragen 3 bis 5:
Die von mir angekündigte Expertenkommission ist bereits installiert und ist unter dem
Vorsitz des Herrn Univ. Prof. Dr. Schrammel neben der konstituierenden Sitzung am
12.1.2001 zu einer weiteren Sitzung am 2.3.2001 zusammengetreten.
Eine im Rahmen dieser Expertenkommission eingesetzte Unterarbeitsgruppe aus
Vertretern des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, des
Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs und des Bundesministeriums
für soziale Sicherheit und Generationen, in die nach Bedarf noch weitere Experten
einbezogen werden, wird sich mit der Frage beschäftigen, welche Möglichkeiten im
Hinblick auf eine Ausweitung der Zusatzversorgung (Ergänzung des Pflichtversiche -
rungsmodells in Bezug auf bestimmte Personengruppen und bestimmte Leistungen)
bestehen.
Diese Untergruppe soll im Juni 2001 die Ergebnisse ihrer Untersuchungen in Form
eines Zwischenberichtes vorlegen, der sodann im Plenum zur Diskussion gestellt
werden soll.
Frage 6:
Aus der Beantwortung der Fragen 3 bis 5 wird deutlich, dass die Regierung sehr
wohl im Stande sein wird, ein eigenes Reformkonzept zu erarbeiten, und diese
Tätigkeit weder den Sozialpartnern noch der Opposition überlassen muss, wenn -
gleich alle Interessierten selbstverständlich zur Mitarbeit eingeladen sind.