2037/AB XXI.GP

Eingelangt am:

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Lackner und GenossInnen betreffend Gesundheitssystem und

Krankenkassen, Nr. 2189/J, wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 2:

 

Wie ich in der Vergangenheit schon des Öfteren - unter anderem zuletzt anlässlich

der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Silhavy und

Genossinnen, betreffend die Finanzierung der sozialen Krankenversicherung

(Nr. 1647/J) - ausgeführt habe, war die Pflichtversicherung auch meiner Meinung

nach immer ein grundsätzliches Wesensmerkmal der gesetzlichen Sozialversiche -

rung. In der genannten Anfragebeantwortung habe ich weiters Folgendes ausgeführt:

 

"Sollte in diesem Bereich eine Änderung befürwortet werden, so wären deren Vor -

züge gegenüber dem bisherigen System klar zu umschreiben. Gerade um in dieser

Beziehung Klarheit zu schaffen, wird zu Beginn dieses Jahres eine Arbeitsgruppe in

meinem Ressort zusammentreten, welche die Vor - und Nachteile der Pflichtversiche -

rung gegenüber einem anderen System, insbesondere jenem der Versicherungs -

pflicht, darstellen soll. Die weitere Vorgangsweise hängt von den Ergebnissen der

Beratungen dieser Arbeitsgruppe ab. Änderungen werden dann angestrebt werden,

wenn dadurch Verbesserungen im Vergleich zur derzeitigen sozialversicherungs -

rechtlichen Situation herbeigeführt werden können.“

 

Diesen Ausführungen habe ich auch zum jetzigen Zeitpunkt nichts hinzuzufügen.

Fragen 3 bis 5:

 

Die von mir angekündigte Expertenkommission ist bereits installiert und ist unter dem

Vorsitz des Herrn Univ. Prof. Dr. Schrammel neben der konstituierenden Sitzung am

12.1.2001 zu einer weiteren Sitzung am 2.3.2001 zusammengetreten.

 

Eine im Rahmen dieser Expertenkommission eingesetzte Unterarbeitsgruppe aus

Vertretern des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, des

Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs und des Bundesministeriums

für soziale Sicherheit und Generationen, in die nach Bedarf noch weitere Experten

einbezogen werden, wird sich mit der Frage beschäftigen, welche Möglichkeiten im

Hinblick auf eine Ausweitung der Zusatzversorgung (Ergänzung des Pflichtversiche -

rungsmodells in Bezug auf bestimmte Personengruppen und bestimmte Leistungen)

bestehen.

 

Diese Untergruppe soll im Juni 2001 die Ergebnisse ihrer Untersuchungen in Form

eines Zwischenberichtes vorlegen, der sodann im Plenum zur Diskussion gestellt

werden soll.

 

 

Frage 6:

 

Aus der Beantwortung der Fragen 3 bis 5 wird deutlich, dass die Regierung sehr

wohl im Stande sein wird, ein eigenes Reformkonzept zu erarbeiten, und diese

Tätigkeit weder den Sozialpartnern noch der Opposition überlassen muss, wenn -

gleich alle Interessierten selbstverständlich zur Mitarbeit eingeladen sind.