2039/AB XXI.GP

Eingelangt am:30.04.2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN und SPORT

 

 

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben am 2. März 2001

unter der Parlamentarische Anfrage 2034/J an mich eine schriftliche Parlamentarische

Anfrage betreffend „Einbürgerung von Fußballern“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1:

Welche Gründe gab es für Sie und dem Ministerrat dem Einbürgerungsantrag für

den damals polnischen Staatsbürger und Fußballer Kazimierz Sidorczuk stattzugeben?

 

Frage 2:

Worin bestanden die "ausserordentlichen Leistungen im besonderen Interesse der Republik“?

 

Frage3:

Wurde dieser Antrag vom ÖFB befürwortet?

 

Frage 4:

Sehen auch Sie diese Entscheidung als Eingriff in die laufende Meisterschaft? Wenn nein,

warum nicht?

Frage 12:

Werden Sie nun auch bei einem neuen Einbürgerungsantrag Szabolcs Safar die

österreichische Staatsbürgerschaft verleihen?

 

Frage 13:

Werden Sie die bei der Einbürgerung von K. Sidorczuk angewandten Kriterien in Zukunft

auch bei anderen Spielern anwenden?

 

Zu den Fragen 1 - 4, 12 und 13:

Der polnische Staatsbürger Kazimierz Sidorczuk hat beim Amt der Steiermärkischen

Landesregierung um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft angesucht.

Da der Genannte erst seit Mai 1997 seinen Hauptwohnsitz ununterbrochen in Österreich hat

und die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 StbG damit nicht gegeben waren, war für ihn nur

eine Verleihung der Staatsbürgerschaft auf Basis des § 10 Abs. 6 StbG möglich.

Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung richtet demnach das Ersuchen an das

Bundesministerium für Inneres, die notwendige Bestätigung der Bundesregierung zu

erwirken.

Diese Bestätigung der Bundesregierung, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen der

vom Antragsteller bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden außerordentlichen

Leistungen im besonderen Interesse der Republik liegt, wurde mit einstimmiger

Beschlussfassung von der Bundesregierung erteilt.

 

Der Antragsteller ist seit 1997 beim SK Sturm Graz als Fußballtormann tätig. Aufgrund der

außerordentlichen Situation seines Klubs (erster österreichischer Verein in der zweiten Runde

der Championsleague) und der damit verbundenen Möglichkeit für Sidorczuk, für den

österreichischen Fußball entsprechende Akzente zu setzen, wurde die Verleihung der

Staatsbürgerschaft auch vom Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport

befürwortet.

 

Die Erfolge der Mannschaft von Sturm Graz haben nicht nur direkte Vorteile für den Klub

selbst gebracht, sondern haben dazu beigetragen, die Stellung Österreichs innerhalb des

Europäischen Fußballverbundes (UEFA) zu verbessern. Dies spiegelt sich in der Spielsaison

2002/ 2003 insofern wider, als zwei österreichische Vereine die Möglichkeit erhalten, auf

europäischer Ebene in der Championsleague zu spielen. Diese Nachhaltigkeit des Erfolges, an

dem Sidorczuk als Leistungsträger beteiligt war, war die Grundlage für die Entscheidung der

Bundesregierung.

 

Frage 5:

Welche Grunde gab es, dem damaligen Einbürgerungsantrag im Sommer 2000 für den

ungarischen Fußballer Szabolcs Safar nicht stattzugeben?

 

Zu Frage 5:

Der ungarische Staatsangehörige SAFAR hat beim Amt der Salzburger Landesregierung

bereits am 24.9.1999 um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft nach der

Sonderbestimmung des § 10 Abs. 6 StbG angesucht, da er die Grundvoraussetzung des § 10

Abs. 1 StbG nicht erfüllte.

 

Das Amt der Salzburger Landesregierung richtet demnach das Ersuchen an das

Bundesministerium für Inneres, die notwendige Bestätigung der Bundesregierung zu

erwirken.

Die frühere Bundesregierung, vertreten durch Bundeskanzler Klima und Staatssekretär

Wittmann, wurde um Stellungnahme ersucht und war - wie im Akt ausgeführt - „nicht in der

Lage, im gegenständlichen Fall die Erfüllung der Voraussetzungen zur vorzeitigen

Einbürgerung gemäß leg.cit. festzustellen.“

 

Diese Stellungnahme bildete die Grundlage für die Entscheidung der Bundesregierung von der

Verleihung der Staatsbürgerschaft im konkreten Fall Abstand zu nehmen.

 

Frage 6:

Welche Kriterien gibt es, die erfüllt werden müssen damit ein (Berufs)Sportler zu einer

Einbürgerung in Österreich kommt (ersuche um Darstellung im Wortlaut)?

Zu Frage 6:

Die Kriterien, die ein Berufssportler für eine Einbürgerung benötigt, sind dem § 10 Abs. 6

StbG unter folgendem Wortlaut zu entnehmen:

 

§ 10 Abs. 6 StbG "(Verfassungsbestimmung). Die Voraussetzungen des Abs. 1 Z 1 und 7

sowie des Abs. 3 entfallen, wenn die Bundesregierung bestätigt, dass die Verleihung der

Staatsbürgerschaft wegen der vom Fremden bereits erbrachten und von ihm noch zu

erwartenden außerordentlichen Leistungen im besonderen Interesse der Republik liegt.“

 

Darüber hinaus muss der Staatsbürgerschaftswerber die üblichen Voraussetzungen für eine

Einbürgerung erbringen, wie z.B. keine gerichtliche Verurteilung, kein Aufenthaltsverbot,

positive Einstellung zur Republik sowie keine Beziehung zu fremden Staaten, die die

Interessen der Republik schädigen würde.

 

Frage 7:

Wodurch unterscheiden sich diese Kriterien von einem normalen Einbürgerungsverfahren?

 

Zu Frage 7:

Von einem „normalen Einbürgerungsverfahren“ unterscheiden sich diese Kriterien - wie aus

obzitierten Wortlaut unter Beantwortung der Frage 6 ersichtlich - dass von den üblichen

Voraussetzungen für die Einbürgerung jene des § 10 Abs. 1 Z 1 (zehnjähriger

ununterbrochener Hauptwohnsitz im Bundesgebiet) und § 10 Abs. 1 Z 7 (hinreichend

gesicherter Lebensunterhalt) sowie Abs. 3 (Ausscheiden aus dem bisherigen

Staatsangehörigkeitsverband) entfallen.

 

Frage 8:

Gab es eine Intervention des SK Puntigamer Sturm Graz bei ihnen - als für Sport zuständige

Ministerin - dass aus sportlichen und nationalen Gründen eine Einbürgerung von Kazimierz

Sidorczuk notwendig ist?

 

Frage 9:

Wenn ja, welche Gründe wurden angeführt?

Frage 10:

Ist es richtig, dass der Klubobmann der FPÖ im Nationalrat Ing. Peter Westenthaler für die

Einbürgerung von K. Sidorczuk interveniert hat?

 

Frage 11:

Wenn nein, welche politischen Funktionäre haben für die Einbürgerung von K. Sidorczuk

interveniert?

 

Zu den Fragen 8 - 11:

Die Entscheidung ist von der Bundesregierung einstimmig getroffen worden, andere Personen

waren an der Entscheidung nicht beteiligt.