2040/AB XXI.GP

Eingelangt am:30.04.2001

 

BUNDESMINSTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Inge Jäger und Genossen betreffend Genitalverstümmelung in

Österreich, Nr. 2001/J, wie folgt:

 

 

Frage 1:

 

Wie ich bereits in meiner Anfragebeantwortung Nr. 1526/J ausgeführt habe, hatte

das Bundesministerium für Justiz bereits in seiner Stellungnahme aus dem Jahr

1996 die derzeit geltende Rechtslage zusammenfassend wie folgt festgehalten:

 

„Da die weibliche Beschneidung nicht bloß in die körperliche Integrität eingreift,

sondern eine erhebliche Verstümmelung zur Folge hat, wäre eine solche Straftat

nach der österreichischen Rechtsordnung unter den qualifizierten Tatbestand des §

85 des österreichischen Strafgesetzbuchs, Körperverletzung mit schweren

Dauerfolgen, zu subsumieren, wobei ein solcher Eingriff auch nicht

einwilligungsfähig im Sinne des § 90 des österreichischen Strafgesetzbuches

(„Einwilligung des Verletzten“) ist, d.h., dass der Täter auch strafbar wäre, wenn die

Frau den Eingriff - aus welchen Gründen auch immer - freiwillig über sich ergehen

ließe.“

 

Mein Ressort hat bereits Gespräche mit dem Bundesministerium für Justiz im Sinne

der gegenständlichen Entschließung des Nationalrates aufgenommen.

Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage durch den

für Maßnahmen strafrechtlicher Art zuständigen Herrn Bundesminister für Justiz

verweisen.

Seitens des Gesundheitsressorts wurde jedenfalls bereits in einer einschlägigen

Fachzeitschrift (Recht der Medizin/RdM 2001) ausdrücklich auf strafrechtlichen

Folgen hingewiesen. Ein Erlass an die Österreichische Ärztekammer mit dem

Auftrag der Veröffentlichung in der Österreichischen Ärztezeitung, in dem auf die

Problemlage aufmerksam gemacht wird und gleichzeitig auf die - bereits derzeit

bestehende - qualifizierte Strafbarkeit von Genitalverstümmelungen an Frauen

ausdrücklich hingewiesen wird, ist in Vorbereitung.

 

Frage 2:

 

Wie ich bereits in Beantwortung der Anfrage Nr.1569 (zu Frage 71) angekündigt

habe, wurde über meinen Auftrag sowohl der Psychologenbeirat in seiner Vollsitzung

am 22. Februar 2001 als auch der Psychotherapiebeirat in seiner Vollsitzung am 6.

März 2001 mit der Problematik der Gewalt an Frauen befasst und mit der

Ausarbeitung von Konzepten betraut, in welcher Art und Weise staatliche Organe im

Umgang mit Frauen, denen Gewalt angetan worden ist, besonders geschult und

weitergebildet werden können. Auch die Frage, wie betroffenen Mädchen vor allem

psychisch geholfen werden kann, wird in den entsprechenden Arbeitsgremien der

beiden Beiräte zu besprechen sein. Im Rahmen der Erarbeitung von Konzepten ist

zu erwarten, dass auch eine Vernetzung der in diesem Bereich einschlägigen

Institutionen und Projekte außerhalb des Ressorts angestrebt werden wird.