2040/AB XXI.GP
Eingelangt am:30.04.2001
BUNDESMINSTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Inge Jäger und Genossen betreffend Genitalverstümmelung in
Österreich, Nr. 2001/J, wie folgt:
Frage 1:
Wie ich bereits in meiner Anfragebeantwortung Nr. 1526/J ausgeführt habe, hatte
das Bundesministerium für Justiz bereits in seiner Stellungnahme aus dem Jahr
1996 die derzeit geltende Rechtslage zusammenfassend wie folgt festgehalten:
„Da die weibliche Beschneidung nicht bloß in die körperliche Integrität eingreift,
sondern eine erhebliche Verstümmelung zur Folge hat, wäre eine solche Straftat
nach der österreichischen Rechtsordnung unter den qualifizierten Tatbestand des §
85 des österreichischen Strafgesetzbuchs, Körperverletzung mit schweren
Dauerfolgen, zu subsumieren, wobei ein solcher Eingriff auch nicht
einwilligungsfähig im Sinne des § 90 des österreichischen Strafgesetzbuches
(„Einwilligung des Verletzten“) ist, d.h., dass der Täter auch strafbar wäre, wenn die
Frau den Eingriff - aus welchen Gründen auch immer - freiwillig über sich ergehen
ließe.“
Mein Ressort hat bereits Gespräche mit dem Bundesministerium für Justiz im Sinne
der gegenständlichen Entschließung des Nationalrates aufgenommen.
Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage durch den
für Maßnahmen strafrechtlicher Art zuständigen Herrn Bundesminister für Justiz
verweisen.
Seitens des Gesundheitsressorts wurde jedenfalls bereits in einer einschlägigen
Fachzeitschrift (Recht der Medizin/RdM 2001) ausdrücklich auf strafrechtlichen
Folgen hingewiesen. Ein Erlass an die Österreichische Ärztekammer mit dem
Auftrag der Veröffentlichung in der Österreichischen Ärztezeitung, in dem auf die
Problemlage aufmerksam gemacht wird und gleichzeitig auf die - bereits derzeit
bestehende - qualifizierte Strafbarkeit von Genitalverstümmelungen an Frauen
ausdrücklich hingewiesen wird, ist in Vorbereitung.
Frage 2:
Wie ich bereits in Beantwortung der Anfrage Nr.1569 (zu Frage 71) angekündigt
habe, wurde über meinen Auftrag sowohl der Psychologenbeirat in seiner Vollsitzung
am 22. Februar 2001 als auch der Psychotherapiebeirat in seiner Vollsitzung am 6.
März 2001 mit der Problematik der Gewalt an Frauen befasst und mit der
Ausarbeitung von Konzepten betraut, in welcher Art und Weise staatliche Organe im
Umgang mit Frauen, denen Gewalt angetan worden ist, besonders geschult und
weitergebildet werden können. Auch die Frage, wie betroffenen Mädchen vor allem
psychisch geholfen werden kann, wird in den entsprechenden Arbeitsgremien der
beiden Beiräte zu besprechen sein. Im Rahmen der Erarbeitung von Konzepten ist
zu erwarten, dass auch eine Vernetzung der in diesem Bereich einschlägigen
Institutionen und Projekte außerhalb des Ressorts angestrebt werden wird.