2043/AB XXI.GP

Eingelangt am: 30.04.2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde vom

1. März 2001, Nr. 2020/J, betreffend Reform der AMA beehre ich mich Folgendes

mitzuteilen:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Eingangs darf festgehalten werden, dass hinsichtlich der Aufgaben der Agrarmarkt Austria

(AMA) zu unterscheiden ist zwischen einerseits den Aufgaben, die die AMA in Vollziehung

der gemeinsamen Marktorganisationen erfüllt bzw. die ihr auf Grund von Gesetzen oder

Verordnungen zur Vollziehung übertragen wurden, und andererseits der Förderung des

Agrarmarketings, die durch die AMA - Marketing Ges.m.b.H. durchgeführt wird. Für ersteren

Bereich ist der Verwaltungsaufwand durch Mittel des Bundes zu bedecken und ergibt sich

aus dem jährlichen Finanzplan der AMA. Die Mittel für Marketingmaßnahmen werden

insbesondere von den gemäß AMA - Gesetz 1992 jeweils Beitragspflichtigen und der

Wirtschaft aufgebracht. Auch der mit den Marketingmaßnahmen verbundene

Verwaltungsaufwand ist aus dem Marketingbeitragsaufkommen zu bedecken.

 

An Bundesmitteln zur Bedeckung des Verwaltungsaufwandes standen der AMA in den

Jahren 1999 und 2000 ATS 430,94 Mio. bzw. ATS 469,07 Mio. zur Verfügung.

Im Rahmen des Agrarmarketings erzielte die AMA - Marketing Ges.m.b.H. gemäß Bilanz des

Jahres 1999 folgende Erlöse aus Beiträgen und Zuschüssen (einschließlich EU - Mittel):

 

Umsatzerlöse:                                                                                                      in ATS

 

Kostenersätze Messe.............................................................................   3.830.267,54

Kostenersätze Verkaufsförderungsaktionen und Verkaufserlöse

Werbematerial.......................................................................................    1.173.441,78

AMA – Trainingscenter........................................................................       476.402,26

Rindfleischkennzeichnungssystem BOS – Kontrollkosten..................     1.294.095,00

Sonstige Kostenersätze.........................................................................   10.230.551,66

    Summe..............................................................................................    7.004.758,24

 

Erlöse aus Beiträgen und Zuschüssen

Marketing - Beiträge gemäß § 21 j (1) AMA – Gesetz........................   209.987.756,17

Abzüglich Kosten der Beitragseinhebung............................................     - 4.297.364,19

Abzüglich Sonstige Verwaltungskosten...............................................     - 9.298.631,12

    Summe.............................................................................................    196.391.760,86

 

Restbeträge aus dem Ausgleichs - und

Zuschusssystem gem. § 7 MOG...........................................................    72.000.000,00

Zuschüsse der EU zur

- Förderung des Rindfleischabsatzes....................................................        4.267.342,77

- Förderung des Milchabsatzes.............................................................        2.756.204,90

- Förderung des Apfelabsatzes.............................................................        2.658.686,04

Imagewerbung Rindfleisch...................................................................      34.773.285,58

Förderungsvertrag PRAKÖ..................................................................           832.510,74

    Summe.............................................................................................     117.288.030,03

 

Sonstige Erträge.................................................................................          2.049.367,88

 

 

Zu Frage 3:

 

Festzuhalten ist, dass die in § 21e Abs. 1 AMA - Gesetz 1992 definierten Beitragsschuldner

vielfach keine Bauern sind (z.B. Molkereien, Schlachtbetriebe) und daher Angaben

hinsichtlich der Beiträge der Bauern nicht gemacht werden können. Aufgegliedert nach

Produktgruppen (Abgrenzungsstichtag: 31 .03.2000) ergeben sich aus den der AMA

vorliegenden Beitragserklärungen für 1999 folgende Beiträge:

 

 

in ATS

Milch

 100.724.337

Rind

 24.919.712

Schwein

 45.639.800

Kalb

1.493.445

Lamm

 522.480

Geflügel

 6.085.008

Eier

 7.462.424

Obst

9.424.786

Gemüse

 4.930.579

Kartoffel

 3.986.930

Blumen/Zierpflanzen

 4.665.633

 

Berechnung (Schätzung) der Agrarmarketingbeiträge aus dem Biolandbau:

 

 

2000(geplant)

 Einheit

 AMB (1)

 AMB (2)

 

 

 

in ATS

in ATS

Rinder

 10000

 Stück

 500.000

 1.300000

Schweine

13.000

 Stück

 130.000

 130.000

Mastgeflügel

 450.000

 Kilogramm

 20.000

 20.000

Milch

 180.000

 Kilogramm

 7.200.000

 10.000.000

Eier

 95.000

 Legehennen

 250.000

 250.000

Kartoffel

 500

 Hektar

 200.000

 150.000

Sonstige

 350

 Hektar

 150.000

 150.000

Lagergemüse

 

 

 

 

Feingemüse

 150

 Hektar

 200.000

 200.000

Obst

 150

 Hektar

 150.000

 150.000

Summe

 

 

 8.800.000

 12.350.000

 

 

AMB (1): Berechnung des Agrarmarketingbeitragsaufkommens auf Basis der Angaben von Ökoland

und Verbänden im „Konzept Biologischer Landbau - BMLFUW", 2001, S. 18, für die im Jahr 2000

geschätzte Biovermarktung, ohne Direktvermarktung.

AMB (2): Wie AMB (1) unter Einbeziehung der Angaben für jene Bioprodukte, die als „konventionell"

vermarktet werden.

 

 

Zu Frage 4:

 

Die Kontrolle der Be - und Verarbeitungsbetriebe ist in den AMA - Gütesiegelrichtlinien genau

festgeschrieben. Grundsätzlich gelten folgende Vorgaben: 1 x jährlich eine Vor - Ort - Kontrolle

und 4 x jährlich Produktanalysen. Bei Frischgemüse (Saisonprodukt) gibt es nur 1 x jährlich

eine Produktanalyse, bei Frischfleisch etwa gibt es hingegen auch 100 % Kontrollen (pH -

Wert - Messungen etc.), d.h. die Kontrolle jedes Tieres bei der Schlachtung.

 

Die Kontrollen werden von unabhängigen Kontrollstellen, mit denen ein Rahmenvertrag

abgeschlossen wurde, durchgeführt.

 

 

Zu Frage 5:

 

Festzuhalten ist, dass sich die Anfrage bei der parlamentarischen Enquete zur

Lebensmittelsicherheit auf Kontrollen in Schweinebetrieben bezog. Tatsächlich wurden im

Jahr 2000 über die herkömmlichen Kontrollen der Tiergesundheitsdienste hinaus mehr als

15% der Schweinemäster im Rahmen einer Überkontrolle durch die AMA selbst überprüft.

Bei diesen Kontrollen wurden Urinproben gezogen und mittels hochsensibler

Untersuchungsmethoden auf verbotene Leistungsförderer und Tierarzneien (Antibiotika,

Sulfonamide, Hormone, diverse Beruhigungsmittel etc.) überprüft.

 

Zukünftig wird es im Rahmen des AMA - Gütesiegels eine Umstellung dahingehend geben,

dass die Tiergesundheitsdienste keine Kontrollfunktion mehr ausüben und stattdessen die

Betriebe verpflichtet werden, Kontrollverträge mit unabhängigen Kontrollstellen

abzuschließen. Damit wäre eine einmal jährlich stattfindende externe Kontrolle vorgegeben.

 

 

Zu Frage 6:

 

Die Konsequenzen bei negativen Kontrollergebnissen richten sich immer nach Art und

Ausmaß der Abweichungen. Sie reichen von Verwarnungen, bis zu Konventionalstrafen

(unter Einbeziehung auch der Betriebsgröße) und/oder Ausschlüssen aus dem

Gütesiegelprogramm.

 

 

Zu Frage 7:

 

Die Kontrolle erfolgt nicht nur durch die Vor - Ort - Kontrollen (Überprüfung der vorhandenen

Futtermittel), sondern wie unter Frage 5 ausgeführt auch durch Urinproben, welche eine

wesentlich bessere Aussagekraft haben. Anzumerken ist, dass die Gütesiegelrichtlinien

derzeit den Einsatz von gentechnikfreiem Futtermittel nicht vorsehen können, da es - mit

Ausnahme der allgemeinen Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Organismen

nach dem Gentechnikgesetz - noch keine ausdrückliche Kennzeichnung von gentechnisch

veränderten Futtermitteln gibt und die Verwendung von ausschließlich gentechnikfreien

Futtermitteln derzeit nicht garantiert werden kann.

 

 

Zu Frage 8:

 

Künftig werden auch Mindestkriterien bezüglich Tierhaltung, die über die gesetzlichen

Vorschriften hinaus gehen, in den Gütesiegelbestimmungen enthalten sein. Die

entsprechenden Richtlinien und Erfordernisse werden derzeit ausgearbeitet.

Allerdings hält bereits jetzt eine Vielzahl der Landwirte, die am AMA - Gütesiegelprogramm

teilnehmen, ihre Tiere artgerecht, unabhängig davon, ob Richtlinien dies zwingend

verlangen.

 

 

Zu Frage 9:

 

Das AMA - Gütesiegelprogramm gewährleistet schon jetzt durch Transparenz und

Nachvollziehbarkeit Produktwahrheit. So finden sich z.B. die Frischfleischrichtlinien bereits

öffentlich zugänglich im Internet; die weiteren Richtlinien werden in Kürze folgen.

 

 

Zu Frage 10:

 

Unter Bundesminister Fischler wurde ein einheitlicher Auftritt zwischen den Bioverbänden

und der AMA paktiert und das AMA - Biozeichen in Zusammenarbeit mit den Bioverbänden

erstellt. Das AMA - Biozeichen wird ohne Einhebung von Lizenzgebühren (für Administration

und Vergabe) vergeben, um allen Biovermarktern die Teilnahme an diesem einheitlichen

Auftritt zu ermöglichen. Entgegen der angesprochenen Vereinbarung wird das AMA -

Biozeichen aber bisher von den Bioverbänden nicht verwendet.