2043/AB XXI.GP
Eingelangt am: 30.04.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde vom
1. März 2001, Nr. 2020/J, betreffend Reform der AMA beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Eingangs darf festgehalten werden, dass hinsichtlich der Aufgaben der Agrarmarkt Austria
(AMA) zu unterscheiden ist zwischen einerseits den Aufgaben, die die AMA in Vollziehung
der gemeinsamen Marktorganisationen erfüllt bzw. die ihr auf Grund von Gesetzen oder
Verordnungen zur Vollziehung übertragen wurden, und andererseits der Förderung des
Agrarmarketings, die durch die AMA - Marketing Ges.m.b.H. durchgeführt wird. Für ersteren
Bereich ist der Verwaltungsaufwand durch Mittel des Bundes zu bedecken und ergibt sich
aus dem jährlichen Finanzplan der AMA. Die Mittel für Marketingmaßnahmen werden
insbesondere von den gemäß AMA - Gesetz 1992 jeweils Beitragspflichtigen und der
Wirtschaft aufgebracht. Auch der mit den Marketingmaßnahmen verbundene
Verwaltungsaufwand ist aus dem Marketingbeitragsaufkommen zu bedecken.
An Bundesmitteln zur Bedeckung des Verwaltungsaufwandes standen der AMA in den
Jahren 1999 und 2000 ATS 430,94 Mio. bzw. ATS
469,07 Mio. zur Verfügung.
Im Rahmen des Agrarmarketings erzielte die AMA - Marketing Ges.m.b.H. gemäß Bilanz des
Jahres 1999 folgende Erlöse aus Beiträgen und Zuschüssen (einschließlich EU - Mittel):
Umsatzerlöse: in ATS
Kostenersätze Messe............................................................................. 3.830.267,54
Kostenersätze Verkaufsförderungsaktionen und Verkaufserlöse
Werbematerial....................................................................................... 1.173.441,78
AMA – Trainingscenter........................................................................ 476.402,26
Rindfleischkennzeichnungssystem BOS – Kontrollkosten.................. 1.294.095,00
Sonstige Kostenersätze......................................................................... 10.230.551,66
Summe.............................................................................................. 7.004.758,24
Erlöse aus Beiträgen und Zuschüssen
Marketing - Beiträge gemäß § 21 j (1) AMA – Gesetz........................ 209.987.756,17
Abzüglich Kosten der Beitragseinhebung............................................ - 4.297.364,19
Abzüglich Sonstige Verwaltungskosten............................................... - 9.298.631,12
Summe............................................................................................. 196.391.760,86
Restbeträge aus dem Ausgleichs - und
Zuschusssystem gem. § 7 MOG........................................................... 72.000.000,00
Zuschüsse der EU zur
- Förderung des Rindfleischabsatzes.................................................... 4.267.342,77
- Förderung des Milchabsatzes............................................................. 2.756.204,90
- Förderung des Apfelabsatzes............................................................. 2.658.686,04
Imagewerbung Rindfleisch................................................................... 34.773.285,58
Förderungsvertrag PRAKÖ.................................................................. 832.510,74
Summe............................................................................................. 117.288.030,03
Zu Frage 3:
Festzuhalten ist, dass die in § 21e Abs. 1 AMA - Gesetz 1992 definierten Beitragsschuldner
vielfach keine Bauern sind (z.B. Molkereien, Schlachtbetriebe) und daher Angaben
hinsichtlich der Beiträge der Bauern
nicht gemacht werden können. Aufgegliedert nach
Produktgruppen (Abgrenzungsstichtag: 31 .03.2000) ergeben sich aus den der AMA
vorliegenden Beitragserklärungen für 1999 folgende Beiträge:
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|
in ATS |
|
Milch |
100.724.337 |
|
Rind |
24.919.712 |
|
Schwein |
45.639.800 |
|
Kalb |
1.493.445 |
|
Lamm |
522.480 |
|
Geflügel |
6.085.008 |
|
Eier |
7.462.424 |
|
Obst |
9.424.786 |
|
Gemüse |
4.930.579 |
|
Kartoffel |
3.986.930 |
|
Blumen/Zierpflanzen |
4.665.633 |
Berechnung (Schätzung) der Agrarmarketingbeiträge aus dem Biolandbau:
|
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2000(geplant) |
Einheit |
AMB (1) |
AMB (2) |
|
|
|
|
in ATS |
in ATS |
|
Rinder |
10000 |
Stück |
500.000 |
1.300000 |
|
Schweine |
13.000 |
Stück |
130.000 |
130.000 |
|
Mastgeflügel |
450.000 |
Kilogramm |
20.000 |
20.000 |
|
Milch |
180.000 |
Kilogramm |
7.200.000 |
10.000.000 |
|
Eier |
95.000 |
Legehennen |
250.000 |
250.000 |
|
Kartoffel |
500 |
Hektar |
200.000 |
150.000 |
|
Sonstige |
350 |
Hektar |
150.000 |
150.000 |
|
Lagergemüse |
|
|
|
|
|
Feingemüse |
150 |
Hektar |
200.000 |
200.000 |
|
Obst |
150 |
Hektar |
150.000 |
150.000 |
Summe |
|
|
8.800.000 |
12.350.000 |
AMB (1): Berechnung des Agrarmarketingbeitragsaufkommens auf Basis der Angaben von Ökoland
und Verbänden im „Konzept Biologischer Landbau - BMLFUW", 2001, S. 18, für die im Jahr 2000
geschätzte
Biovermarktung, ohne Direktvermarktung.
AMB (2): Wie AMB (1) unter Einbeziehung der Angaben für jene Bioprodukte, die als „konventionell"
vermarktet werden.
Zu Frage 4:
Die Kontrolle der Be - und Verarbeitungsbetriebe ist in den AMA - Gütesiegelrichtlinien genau
festgeschrieben. Grundsätzlich gelten folgende Vorgaben: 1 x jährlich eine Vor - Ort - Kontrolle
und 4 x jährlich Produktanalysen. Bei Frischgemüse (Saisonprodukt) gibt es nur 1 x jährlich
eine Produktanalyse, bei Frischfleisch etwa gibt es hingegen auch 100 % Kontrollen (pH -
Wert - Messungen etc.), d.h. die Kontrolle jedes Tieres bei der Schlachtung.
Die Kontrollen werden von unabhängigen Kontrollstellen, mit denen ein Rahmenvertrag
abgeschlossen wurde, durchgeführt.
Zu Frage 5:
Festzuhalten ist, dass sich die Anfrage bei der parlamentarischen Enquete zur
Lebensmittelsicherheit auf Kontrollen in Schweinebetrieben bezog. Tatsächlich wurden im
Jahr 2000 über die herkömmlichen Kontrollen der Tiergesundheitsdienste hinaus mehr als
15% der Schweinemäster im Rahmen einer Überkontrolle durch die AMA selbst überprüft.
Bei diesen Kontrollen wurden Urinproben gezogen und mittels hochsensibler
Untersuchungsmethoden auf verbotene Leistungsförderer und Tierarzneien (Antibiotika,
Sulfonamide, Hormone, diverse Beruhigungsmittel etc.) überprüft.
Zukünftig wird es im Rahmen des AMA - Gütesiegels eine Umstellung dahingehend geben,
dass die Tiergesundheitsdienste keine Kontrollfunktion mehr ausüben und stattdessen die
Betriebe verpflichtet werden, Kontrollverträge mit unabhängigen Kontrollstellen
abzuschließen. Damit wäre eine einmal jährlich stattfindende externe Kontrolle vorgegeben.
Zu Frage 6:
Die Konsequenzen bei negativen Kontrollergebnissen richten sich immer nach Art und
Ausmaß der Abweichungen. Sie reichen von
Verwarnungen, bis zu Konventionalstrafen
(unter Einbeziehung auch der Betriebsgröße) und/oder Ausschlüssen aus dem
Gütesiegelprogramm.
Zu Frage 7:
Die Kontrolle erfolgt nicht nur durch die Vor - Ort - Kontrollen (Überprüfung der vorhandenen
Futtermittel), sondern wie unter Frage 5 ausgeführt auch durch Urinproben, welche eine
wesentlich bessere Aussagekraft haben. Anzumerken ist, dass die Gütesiegelrichtlinien
derzeit den Einsatz von gentechnikfreiem Futtermittel nicht vorsehen können, da es - mit
Ausnahme der allgemeinen Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Organismen
nach dem Gentechnikgesetz - noch keine ausdrückliche Kennzeichnung von gentechnisch
veränderten Futtermitteln gibt und die Verwendung von ausschließlich gentechnikfreien
Futtermitteln derzeit nicht garantiert werden kann.
Zu Frage 8:
Künftig werden auch Mindestkriterien bezüglich Tierhaltung, die über die gesetzlichen
Vorschriften hinaus gehen, in den Gütesiegelbestimmungen enthalten sein. Die
entsprechenden Richtlinien und Erfordernisse werden derzeit ausgearbeitet.
Allerdings hält bereits jetzt eine Vielzahl der Landwirte, die am AMA - Gütesiegelprogramm
teilnehmen, ihre Tiere artgerecht, unabhängig davon, ob Richtlinien dies zwingend
verlangen.
Zu Frage 9:
Das AMA - Gütesiegelprogramm gewährleistet schon jetzt durch Transparenz und
Nachvollziehbarkeit Produktwahrheit. So finden sich z.B. die Frischfleischrichtlinien bereits
öffentlich zugänglich im Internet; die weiteren Richtlinien werden in Kürze folgen.
Zu Frage 10:
Unter Bundesminister Fischler wurde ein einheitlicher Auftritt zwischen den Bioverbänden
und der AMA paktiert und das AMA - Biozeichen
in Zusammenarbeit mit den Bioverbänden
erstellt. Das AMA - Biozeichen wird ohne Einhebung von Lizenzgebühren (für Administration
und Vergabe) vergeben, um allen Biovermarktern die Teilnahme an diesem einheitlichen
Auftritt zu ermöglichen. Entgegen der angesprochenen Vereinbarung wird das AMA -
Biozeichen aber bisher von den Bioverbänden nicht verwendet.