205/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 156/J - NR/1999, betreffend die Schaffung einer

Park und Ride - Anlage am Bahnhof Kufstein, die die Abgeordneten Haller und Kollegen am

14. Dezember 1999 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich, auf Grund

der mir vorgelegten Unterlagen, wie folgt zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 6:

 

Wie bereits mein Amtsvorgänger in der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen

Anfrage Nr. 6375/J - NR/1999 vom 2. Juni 1999 ausgeführt hat, werden zwischen den

Österreichischen Bundesbahnen und der Stadtgemeinde Kufstein hinsichtlich der Errichtung

einer Park & Ride - Anlage am Bahnhof Kufstein Verhandlungen geführt, in denen

insbesondere die Fragen des Standortes, der Ausgestaltung sowie Besonderheiten erörtert

werden

 

Für die Realisierung dieses Vorhabens ist ein Vertrag mit der Stadtgemeinde Kufstein

abzuschließen, in welchem vor allem die näheren Einzelheiten der Kostentragung und einer

allfälligen Bewirtschaftung festzulegen sind. Wie mir die Österreichischen Bundesbahnen

berichten, besteht in den einzelnen Fragen grundsätzlich Einigung.

 

Grundlage dieses Vertrages ist ein zwischen dem Bund und dein Land Tirol abzuschließendes

Grundsatzübereinkommen über die Planung, Durchführung, Errichtung und Finanzierung von

Park & Ride - Anlagen im Land Tirol, welches derzeit Gegenstand von Verhandlungen

zwischen meinem Ressort und dem Land Tirol ist. Mit Ausnahme der noch offenen Fragen

betreffend Einbringung, Bewertung und Kostentragung für benötigte Grundflächen besteht

zwischen den beteiligten Vertragspartnern grundsätzlich Einigung. Für die Klärung dieser

Fragen wird derzeit eine generelle Lösung erarbeitet.

 

Zu Frage 3:

 

Die von der Stadtgemeinde Kufstein bevorzugte „Variante 5" beinhaltet die Errichtung einer

Park & Ride - Anlage im Bereich der bestehenden Güterabfertigung des Bahnhofes Kufstein

mit insgesamt 45 Stellplätzen. Zusätzlich ist vorgesehen, in unmittelbarer Nähe des

Aufnahmegebäudes behindertengerechte Stellplätze zu errichten. Nach Aussage der

Österreichischen Bundesbahnen ist die Errichtung von Liftanlagen zu den Bahnsteigen im

Konzept für die „Variante 5" nicht enthalten und wäre daher gesondert zu betrachten.

 

Zu Frage 4:

 

Eine Grobkostenschätzung für die Errichtung der Park & Ride - Anlage („Variante 5“) beläuft

sich ohne Grundkostenanteil auf 1 Mio. S.

Die Errichtungskosten werden nach folgendem Kostenschlüssel geteilt:

50 % Bund

50 % Land und Stadtgemeinde Kufstein

 

Zu Frage 5:

 

Die Varianten unterscheiden sich insbesondere in der Anzahl bzw. Anordnung der einzelnen

Stellplätze und in der Erreichbarkeit des Aufnahmegebäudes und der Bahnsteige. Der

Finanzmittelbedarf beträgt für die

- Variante 12,74 Mio. ATS

- Variante 20,30 Mio. ATS

- Variante 35,00 Mio. ATS

- Variante 41,00 Mio.  ATS

- Variante 51,00 Mio.  ATS.

 

Die Stadtgemeinde Kufstein war laufend sowohl in den Diskussionsprozess wie auch in die

eigentliche Entscheidungsfindung eingebunden.