205/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 156/J - NR/1999, betreffend die Schaffung einer
Park und Ride - Anlage am Bahnhof Kufstein, die die Abgeordneten Haller und Kollegen am
14. Dezember 1999 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich, auf Grund
der mir vorgelegten Unterlagen, wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1, 2 und 6:
Wie bereits mein Amtsvorgänger in der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen
Anfrage Nr. 6375/J - NR/1999 vom 2. Juni 1999 ausgeführt hat, werden zwischen den
Österreichischen Bundesbahnen und der Stadtgemeinde Kufstein hinsichtlich der Errichtung
einer Park & Ride - Anlage am Bahnhof Kufstein Verhandlungen geführt, in denen
insbesondere die Fragen des Standortes, der Ausgestaltung sowie Besonderheiten erörtert
werden
Für die Realisierung dieses Vorhabens ist ein Vertrag mit der Stadtgemeinde Kufstein
abzuschließen, in welchem vor allem die näheren Einzelheiten der Kostentragung und einer
allfälligen Bewirtschaftung festzulegen sind. Wie mir die Österreichischen Bundesbahnen
berichten, besteht in den einzelnen Fragen grundsätzlich Einigung.
Grundlage dieses Vertrages ist ein zwischen dem Bund und dein Land Tirol abzuschließendes
Grundsatzübereinkommen über die
Planung, Durchführung, Errichtung und Finanzierung von
Park & Ride - Anlagen im Land Tirol, welches derzeit Gegenstand von Verhandlungen
zwischen meinem Ressort und dem Land Tirol ist. Mit Ausnahme der noch offenen Fragen
betreffend Einbringung, Bewertung und Kostentragung für benötigte Grundflächen besteht
zwischen den beteiligten Vertragspartnern grundsätzlich Einigung. Für die Klärung dieser
Fragen wird derzeit eine generelle Lösung erarbeitet.
Zu Frage 3:
Die von der Stadtgemeinde Kufstein bevorzugte „Variante 5" beinhaltet die Errichtung einer
Park & Ride - Anlage im Bereich der bestehenden Güterabfertigung des Bahnhofes Kufstein
mit insgesamt 45 Stellplätzen. Zusätzlich ist vorgesehen, in unmittelbarer Nähe des
Aufnahmegebäudes behindertengerechte Stellplätze zu errichten. Nach Aussage der
Österreichischen Bundesbahnen ist die Errichtung von Liftanlagen zu den Bahnsteigen im
Konzept für die „Variante 5" nicht enthalten und wäre daher gesondert zu betrachten.
Zu Frage 4:
Eine Grobkostenschätzung für die Errichtung der Park & Ride - Anlage („Variante 5“) beläuft
sich ohne Grundkostenanteil auf 1 Mio. S.
Die Errichtungskosten werden nach folgendem Kostenschlüssel geteilt:
50 % Bund
50 % Land und Stadtgemeinde Kufstein
Zu Frage 5:
Die Varianten unterscheiden sich insbesondere in der Anzahl bzw. Anordnung der einzelnen
Stellplätze und in der Erreichbarkeit des Aufnahmegebäudes und der Bahnsteige. Der
Finanzmittelbedarf beträgt für die
- Variante 12,74 Mio. ATS
- Variante 20,30 Mio. ATS
- Variante 35,00 Mio. ATS
- Variante 41,00 Mio. ATS
- Variante 51,00 Mio. ATS.
Die Stadtgemeinde Kufstein war laufend sowohl in den Diskussionsprozess wie auch in die
eigentliche Entscheidungsfindung eingebunden.