2052/AB XXI.GP
Eingelangt am: 02.05.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND - UND FORSTWRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier und Kollegen vom 2. März 2001,
Nr. 2071/J, betreffend illegale Verwendung von Tierarzneimittel in der Schweinemast in Ös -
terreich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 - 3:
Zu der in dieser Anfrage dargelegten Problematik, Tierarzneimittel in der Schweinemast,
möchte ich betonen, dass eine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land - und Forst
wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nicht gegeben ist. Dies ist eine Angelegenheit der
Veterinärverwaltung, für die das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
zuständig ist. Insofern ersuche ich auch um Verständnis, dass ich zu Medienberichten seit
dem Jahre 1986 betreffend illegale Verwendung von Tierarzneimittel keine Angaben mache,
da seit den 70er Jahren die Veterinärverwaltung nicht mehr in die Zuständigkeit des land -
wirtschaftlichen Ressorts fällt.
Zu den Fragen 4 - 5:
Was den von Ihnen angesprochenen jüngsten Skandal um die Anwendung illegaler Tierarz -
neimittel in der Schweinemast betrifft, möchte ich noch einmal betonen, dass ich nicht der
dafür zuständige Minister bin. Darüber hinaus ist das gegen Landesrat Pöltl eingeleitete
Verfahren noch nicht abgeschlossen. Es handelt sich somit um ein schwebendes strafrecht -
liches Verfahren, zu dem ich aus diesem Grund keine Stellungnahme abgeben kann.
Zu den Fragen 6, 7 und 31:
Es ist offenkundig, dass man illegale Handlungen oder Missbrauch von Wenigen leider nie
ganz ausschließen wird können. Deswegen setze ich große Hoffnungen in die Errichtung
einer „Agentur für Ernährungssicherheit - Österreich“ mit der Konzentration der vorhandenen
Ressourcen vor allem auch in den Bereichen Veterinärwesen/Futtermittelkontrol -
le/Lebensmittelkontrolle, in der den Bedürfnissen der Konsumenten nach maximaler Sicher -
heit Rechnung getragen werden soll und das System der Kontrollen noch effizienter zum
Einsatz gelangen kann.
Darüber hinaus bin ich der Überzeugung, dass das AMA - Gütesiegel ein Garant für die Qua -
lität der Lebensmittel und Sicherheit für die Konsumenten ist. Es werden regelmäßige Kon -
trollen durchgeführt und bei Beanstandungen Anzeigen erstattet, wobei bei einem Einsatz
von etwa illegalen Tierarzneimitteln ein Ausschluss aus dem Gütesiegelprogramm vorgese -
hen ist.
Im Jahr 2000 wurden neben der normalen Verpflichtung der Mitgliedschaft bei einem Tierge -
sundheitsdienst, die an sich auch Kontrollen durchführen, zusätzlich über 15 % aller am
AMA - Gütesiegelprogramm teilnehmenden Schweinebetriebe im Rahmen einer Überkontrolle
untersucht.
Weiters wurde Prof. Dr. Josef Leibetseder, Universität für Veterinärmedizin Wien, zum Son -
derbeauftragten für die Neuorganisation der Tiergesundheitsdienste bestellt. Ich erwarte mir
dadurch eine Verbesserung der Gesundheit der Tierbestände als Voraussetzung für die Ge -
winnung von qualitativ hochwertigen und
sicheren Lebensmitteln.
Zu Frage 10:
Nach Auskunft der AMA Marketing GesmbH sind aufgrund des Datenschutzes (die Veten -
närverwaltungen sind auch gegenüber der AMA gemäß den entsprechenden gesetzlichen
Vorschriften zur Verschwiegenheit verpflichtet) keine konkreten Informationen über Betriebe
bekannt.
Zu den Fragen 8, 9 und 11 - 30:
Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass in Angelegenheiten der illegalen Verwendung
von Tierarzneimitteln, welche in den Bereich der Veterinärverwaltung gehört, dem Bundes -
ministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine Zuständigkeit
zukommt. Des weiteren handelt es sich um Betriebe, gegen die nunmehr Verfahren anhän -
gig sind, die noch nicht abgeschlossen sind und auch aus diesem Grund Angaben dazu nicht
möglich wären. Allfällige aus der Verwendung illegaler Medikamente hervorgehende Rück -
forderungsansprüche müssen von der AMA fällig gestellt werden. Ich bitte daher um Ver -
ständnis, dass ein weiteres Eingehen auf Ihre Fragen aus den oben genannten Gründen
nicht möglich ist.
Darüber hinaus erfolgte im März und April 2001 eine Schwerpunktaktion im Bereich der
Kontrolle von ,,AMA Gütesiegelbetrieben“. Bei den dabei gezogenen 3.000 Proben wurde bei
einem Betrieb der illegale Einsatz von Arzneimitteln festgestellt. Dieser Betrieb wurde sofort
der Veterinärverwaltung mitgeteilt und aus dem Gütesiegelprogramm ausgeschlossen.