2054/AB XXI.GP

Eingelangt am: 02.05.2001

 

Die Bundesministerin

für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Beilage

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Hartinger, Dr. Povysil, Mag. Schweitzer, Dr.

Pumberger, Dr. Partik - Pablé und Kollegen haben am 5. März 2001 unter der Nr.

2084/JNR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend BSE und

MKS (Maul - und Klauenseuche) und ansteckende Krankheiten in Europa - Schutz für

Österreich gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Sofort nach Bekanntwerden des Ausbruchs der Seuche bzw. bei Auftreten von

Verdachtsfällen hat das Bürgerservice im BMaA bei seinen Länderinformationen im

Internet unter der Rubrik „Gesundheit“ einen entsprechenden Hinweis aufgenommen und

vor allem unter „Einfuhrbestimmungen“ bzw. "Ausfuhrbestimmungen“ auf die

diesbezüglichen Verbote hingewiesen und auch auf vorbeugende Maßnahmen

aufmerksam gemacht.

 

Gleichzeitig hat das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten unverzüglich

diese Meldung deren Bestätigung sowie die Entscheidung der Europäischen Kommission

(EK) den zuständigen Fachressorts zur weiteren Veranlassung zur Kenntnis gebracht.

Alle Änderungen der veterinärbehördlichen Verbringungsbeschränkungen auf Grund der

Entwicklungen der MKS wie auch jene betreffend BSE - basierend auf Entscheidungen

der EK sowie auch getroffenen einzelstaatlichen Maßnahmen Österreichs gegenüber

betroffenen Staaten - werden vom BMSG in den Veterinärnachrichten veröffentlicht und

auf die Homepage (www.bmsg.gv.at) gestellt. Über Ersuchen des BMSG informierte das

BMaA unverzüglich die in Wien ansässigen Botschaften der EU - Mitgliedstaaten und der

Beitrittskandidaten sowie die EK.

 

Das BMSG hat am 22. März 2001 eine Presseaussendung über den MKS -

Krisenplan sowie getroffene und noch zu treffende wichtige Maßnahmen

veröffentlicht. Das BMaA hat diese Presseaussendung allen österreichischen Botschaften

und Vertretungsbehörden zukommen lassen.

 

Allgemeine Informationen sowie Informationen für den Reiseverkehr sind über die

Homepage des BMaA unter "www.bmaa.gv.at" und des BMSG unter "www.bmsg.gv.at"

abrufbar. Diese Informationen werden ständig aktualisiert. Das Bürgerservice des BMaA

weist auf dieser Homepage und bei Anfragen ausdrücklich auf Beachtung dieser

Empfehlungen hin.

 

Darüber hinaus befinden sich unter den einzelnen Länderinformationen landesspezifische

detaillierte Informationen über etwaige Sperren und Maßnahmen.

 

 

Zur Frage 2:

Erhält das BMaA über seine Botschaften Kenntnis über den Verdacht einer Seuche in

einem Empfangsstaat, wird dies unverzüglich dem BMSG/Veterinärbehörde, dem

BMI/Bundeswarnzentrale und, soweit es sich um Tierseuchen handelt, dem BMLFUW zur

weiteren Veranlassung zur Kenntnis gebracht.

 

Im übrigen wird auf die Beantwortung der PA 2081/J - NR/2001 durch das BMSG

verwiesen.

Zu Fragen 3 und 4:

Da zahlreiche Entscheidungen auf europäischer Ebene in Brüssel fallen und die Gefahr

der Einschleppung von Seuchen aus dem Ausland besteht, kommt dem BMaA insoweit

eine koordinierende Funktion zu als die Berichterstattung über eine Seuche und deren

Verlauf über die Österreichischen Botschaften erfolgt. Diesbezügliche Berichte werden

dann unverzüglich an die in Österreich befaßten Ressorts (BMSG, BMLFUW, BMI,

BMWA/WKÖ) weitergeleitet, damit die entsprechenden Maßnahmen gesetzt werden

können.

 

Ebenso informiert das BMaA die ausländischen Botschaften in Wien wie auch die

Österreichischen Botschaften über in Österreich ergriffene Maßnahmen insbesondere

über neue veterinärrechtliche Bestimmungen und Kundmachungen der Veterinärbehörde.

 

Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt durch das jeweilige befaßte Ressort.

 

 

Zur Frage 5:

Diesbezügliche Entscheidungen fallen im Ständigen Veterinärausschuß in Brüssel. Die

Vertretung in diesem Gremium obliegt dem BMSG, auf dessen Beantwortung der PA

2081/J - NR/2001 verwiesen wird.

 

 

Zur Frage 6:

Die Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Bereich des BMaA.