2054/AB XXI.GP
Eingelangt am: 02.05.2001
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten
Beilage
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Hartinger, Dr. Povysil, Mag. Schweitzer, Dr.
Pumberger, Dr. Partik - Pablé und Kollegen haben am 5. März 2001 unter der Nr.
2084/JNR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend BSE und
MKS (Maul - und Klauenseuche) und ansteckende Krankheiten in Europa - Schutz für
Österreich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Sofort nach Bekanntwerden des Ausbruchs der Seuche bzw. bei Auftreten von
Verdachtsfällen hat das Bürgerservice im BMaA bei seinen Länderinformationen im
Internet unter der Rubrik „Gesundheit“ einen entsprechenden Hinweis aufgenommen und
vor allem unter „Einfuhrbestimmungen“ bzw. "Ausfuhrbestimmungen“ auf die
diesbezüglichen Verbote hingewiesen und auch auf vorbeugende Maßnahmen
aufmerksam gemacht.
Gleichzeitig hat das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten unverzüglich
diese Meldung deren Bestätigung sowie die Entscheidung der Europäischen Kommission
(EK) den zuständigen Fachressorts zur
weiteren Veranlassung zur Kenntnis gebracht.
Alle Änderungen der veterinärbehördlichen Verbringungsbeschränkungen auf Grund der
Entwicklungen der MKS wie auch jene betreffend BSE - basierend auf Entscheidungen
der EK sowie auch getroffenen einzelstaatlichen Maßnahmen Österreichs gegenüber
betroffenen Staaten - werden vom BMSG in den Veterinärnachrichten veröffentlicht und
auf die Homepage (www.bmsg.gv.at) gestellt. Über Ersuchen des BMSG informierte das
BMaA unverzüglich die in Wien ansässigen Botschaften der EU - Mitgliedstaaten und der
Beitrittskandidaten sowie die EK.
Das BMSG hat am 22. März 2001 eine Presseaussendung über den MKS -
Krisenplan sowie getroffene und noch zu treffende wichtige Maßnahmen
veröffentlicht. Das BMaA hat diese Presseaussendung allen österreichischen Botschaften
und Vertretungsbehörden zukommen lassen.
Allgemeine Informationen sowie Informationen für den Reiseverkehr sind über die
Homepage des BMaA unter "www.bmaa.gv.at" und des BMSG unter "www.bmsg.gv.at"
abrufbar. Diese Informationen werden ständig aktualisiert. Das Bürgerservice des BMaA
weist auf dieser Homepage und bei Anfragen ausdrücklich auf Beachtung dieser
Empfehlungen hin.
Darüber hinaus befinden sich unter den einzelnen Länderinformationen landesspezifische
detaillierte Informationen über etwaige Sperren und Maßnahmen.
Zur Frage 2:
Erhält das BMaA über seine Botschaften Kenntnis über den Verdacht einer Seuche in
einem Empfangsstaat, wird dies unverzüglich dem BMSG/Veterinärbehörde, dem
BMI/Bundeswarnzentrale und, soweit es sich um Tierseuchen handelt, dem BMLFUW zur
weiteren Veranlassung zur Kenntnis gebracht.
Im übrigen wird auf die Beantwortung der PA 2081/J - NR/2001 durch das BMSG
verwiesen.
Zu Fragen 3 und 4:
Da zahlreiche Entscheidungen auf europäischer Ebene in Brüssel fallen und die Gefahr
der Einschleppung von Seuchen aus dem Ausland besteht, kommt dem BMaA insoweit
eine koordinierende Funktion zu als die Berichterstattung über eine Seuche und deren
Verlauf über die Österreichischen Botschaften erfolgt. Diesbezügliche Berichte werden
dann unverzüglich an die in Österreich befaßten Ressorts (BMSG, BMLFUW, BMI,
BMWA/WKÖ) weitergeleitet, damit die entsprechenden Maßnahmen gesetzt werden
können.
Ebenso informiert das BMaA die ausländischen Botschaften in Wien wie auch die
Österreichischen Botschaften über in Österreich ergriffene Maßnahmen insbesondere
über neue veterinärrechtliche Bestimmungen und Kundmachungen der Veterinärbehörde.
Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt durch das jeweilige befaßte Ressort.
Zur Frage 5:
Diesbezügliche Entscheidungen fallen im Ständigen Veterinärausschuß in Brüssel. Die
Vertretung in diesem Gremium obliegt dem BMSG, auf dessen Beantwortung der PA
2081/J - NR/2001 verwiesen wird.
Zur Frage 6:
Die Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Bereich des BMaA.