2056/AB XXI.GP

Eingelangt am: 02.05.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

für SOZIALE SICHERHEIT und GENERATIONEN

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Dr. Einem und Genossen betreffend bisherige Maßnahmen des

Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen zur Verhinderung

von BSE - Infektionen in Österreich, zum Schutz der Gesundheit und des Le -

bens der Verbraucher vor nvCJK im Zusammenhang mit dem Verzehr von

BSE - verseuchtem Fleisch und Fleischwaren, Nr. 2068/J, wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 4, 9,13 und 14:

 

Das Gesundheitsressort hat bereits im Jahr 1996 das Österreichische Referenz -

zentrum zur Erfassung und Dokumentation menschlicher Prionenerkrankungen

(ÖRPE) am Klinischen Institut für Neurologie der Universität Wien eingerichtet. Die -

ses Referenzzentrum steht unter der Leitung von Univ. Prof. Dr. Herbert Budka. Sei -

ne Aufgaben sind neben der prospektiven österreichweiten Erfassung klinischer

Verdachtsfälle von Prionenerkrankungen, insbesondere der Creutzfeldt - Jakob -

Krankheit, die Erfassung allfälliger Risikofaktoren bei den Betroffenen, die Diagnose -

sicherung bzw. der Diagnoseauschluss bei Verdachtsfällen im Todesfall sowie die

Beratung österreichischer Neurologen im Fall von Prionenkrankheiten. Weiters ist

das Referenzzentrum die Anlaufstelle für medizinisch - wissenschaftliche Informatio -

nen über Prionenkrankheiten, insbesondere für die Aufklärung der Ärzteschaft und

bei Bedarf auch der Öffentlichkeit.

 

Prof. Dr. Budka ist ein über die Grenzen Österreichs hinaus bekannter internationa -

ler Experte. Er leitete von 1994 bis 1996 ein EU - Forschungsprojekt im Rahmen von

BIOMED 1 (konzertierte Aktion: "The Human Prion Diseases, from Neuropathology

to Pathobiology and Molecular Genetics“), welches bereits nach einem Jahr Laufzeit

beachtliche Erfolge aufweisen konnte und wodurch sein Institut als europaweites

Neuropathologisches Referenzzentrum für Prionenkrankheiten etabliert wurde. Fol -

geprojekte zu BSE/GJD mit Prof. Dr. Budka als Teilnehmer wurden unter BIOMED 2

sowie unter FP5 QOL (5. Rahmenprogramm ,,Quality of Life“) finanziert, bei weiteren

relevanten EU - Projekten ist Prof. Budka Teilnehmer.

Die epidemiologische Überwachung von Creutzfeldt - Jakob - Erkrankungen in Öster -

reich kann damit als beispielgebend für den gesamten EU - Raum bezeichnet werden.

 

Derzeit steht mein Ressort mit einem Projektwerber in Kontakt mit dem Ziel, im

Rahmen eines Forschungsprojektes, das sowohl bei meinem Ressort als auch

beim Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser -

wirtschaft eingebracht wurde, einen Test zur Bestimmung von "Prionenprotein"

an Lebendtieren zu entwickeln. Genauere Daten - wie Auftragnehmer und Do -

tierung - können erst nach einer Auftragsvergabe veröffentlicht werden.

 

Ein weiteres Forschungsprojekt wird derzeit vom Bundesministerium für Land -

und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit mei -

nem Ressort vorbereitet.

 

 

Frage 5:

 

Forschungsaufträge bezüglich des Risikos der Verwendung von Gelatine auf

Rinderbasis wurden von meinem Ressort nicht vergeben. Derartige Forschun -

gen werden aber auf EU - Ebene durchgeführt.

 

Was Medikamente betrifft, muss jeder Zulassungsinhaber bzw. - werber für je -

des seiner Produkte nachweisen, dass die Ausgangsmaterialien den detaillier -

ten Vorgaben der vom Europäischen Arzneimittelausschuss erstellten Hinweise

über die Minimierung von Erregern der spongiformen Enzephalopathie tieri -

schen Ursprungs durch Arzneimittel entsprechen.

 

Für Gummibärchen, Kosmetika und Nahrungsergänzungsmittel in der EU ist

nur Gelatine auf Rinderbasis aus Ländern erlaubt, die keine oder nur eine ge -

ringe BSE - Inzidenz haben; darüber hinaus ist Gelatine einem chemischen und

thermischen Prozess zu unterziehen, der sicherstellt, dass der Erreger der BSE

abgetötet wird.

 

 

Fragen 6 und 7:

 

Die derzeitige Form der Zerlegung ist in den Fleischuntersuchungsbestimmungen

der entsprechenden EU - Regelungen vorgeschrieben. Jede Änderung bedarf daher

einer Änderung dieser Regelungen. Im Auftrag der Kommission wurden bereits ver -

schiedene Methoden der Rückenmarkentfernung vor der Spaltung versuchsmäßig

erarbeitet, wie z.B. die Absaugung mittels einer Kanüle. Nach einer derartigen Ab -

saugung kann der Wirbelkörper gespalten werden, ohne dass dadurch das Rücken -

mark auf die Umgebung der Schnittfläche verteilt wird. Einige dieser Anlagen zur

Absaugung sind bereits in praktischer Verwendung, beispielsweise am Schlachthof

Salzburg.

Frage 8:

 

In Österreich werden nur Tiere geschlachtet, die keinerlei Erscheinungen zeigen, die

den Verdacht auf BSE begründen würden; verdächtige Tiere unterliegen einem

Schlachtverbot.

 

Bei den bis jetzt bekannten Möglichkeiten der Übertragung ist daher davon auszu -

gehen, dass bei der Schlachtung gesunder Tiere und den bisher verfügten Maßnah -

men hinsichtlich der Entfernung von Risikomaterial in Österreich kein BSE - Risiko für

Schlachthofbeschäftigte und für Konsumenten besteht.

 

 

Fragen 10 bis 12:

 

Im Rahmen der Wissenschaftlichen Komitees der EU und der WHO arbeitet

mein Ressort auf allen Gebieten der BSE - Forschung in internationaler Zu -

sammenarbeit mit.