2059/AB XXI.GP
Eingelangt am: 02.05.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen betreffend "Extramurale ärztli -
che Versorgung in Österreich“, Nr. 2032/J, wie folgt:
Fragen 1 bis 13:
Auf Grund der Ausführungen in der Präambel der vorliegenden Anfrage gehe ich
davon aus, dass sich die Fragen 1 bis 13 auf niedergelassene Arzte und nicht auf
die berufstätigen Ärzte insgesamt beziehen. Die Auswertung der Ärztedichte insge -
samt auf Bezirksebene würde außerdem zu einer starken Verzerrung zugunsten der
Standortbezirke von größeren Krankenanstalten führen, in denen naturgemäß eine
weit höhere Ärztedichte besteht als in den anderen Bezirken. Anbei übermittle ich
den Stand der niedergelassenen Ärzte (Kassenärzte und Wahlärzte, exkl.
Wohnsitzärzte) samt der Angabe der Ärztedichte in Einwohnern pro (Fach - )Arzt mit
Stand Herbst 1999/Frühjahr 2000 (vgl. beiliegende Tabellen 1 und 1 a). Zum Stand in
Bezug auf niedergelassene § 2 - Kassenärzte verweise ich auf die Tabelle 3 der von
meinem Ressort beim Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen in
Auftrag gegebenen Studie „Qualität der ärztlichen Versorgung in Österreich“ sowie
ergänzend auf die Tabelle 3c, aus der die § 2 - Kassenarztdichte nach Fachrichtun -
gen ersichtlich ist. Für die vorhergehenden Jahre liegen mir nur die erbetenen Daten
auf Bundesländerebene vor (vgl. Tabellen 2 und 2a).
Frage 14:
Neben den insgesamt rund 16.000 niedergelassenen Ärzten (exkl. Wohnsitzärzte)
sind weiters die rund 1.000 Ambulanzen in den Akutkrankenanstalten (mit insgesamt
ca. 9.000 Untersuchungs - und
Behandlungsplätzen‘ die zum Teil für ambulante Pati -
enten, zum Teil aber auch für stationäre Patienten zur Verfügung stehen) sowie die
etwa 350 Ambulatorien anzuführen.
In Bezug auf die Frage nach „ambulanten Versorgungsstellen“ können aus der Kran -
kenanstaltenstatistik Informationen bezüglich der über Landesfonds finanzierten
Krankenanstalten (KA) bereitgestellt werden. Auf Grund der in den Krankenanstalten
unterschiedlichen innerbetrieblichen Strukturierungen wurden im Rahmen der Be -
antwortung der Anfrage als „ambulante Versorgungsstellen“ die Krankenanstalten
und nicht einzelne Leistungsstellen der Krankenanstalten gezählt. Als Datum für die
ambulant behandelten Patientinnen wird die Zahl der „ambulanten Fälle“ bekannt
gegeben. „Ambulante Fälle“ sind definitionsgemäß die Anzahl der in den nicht -
bettenführenden Bereichen einer Krankenanstalt (z.B. Ambulanzen) während eines
Kalenderjahres je Krankheitsfall behandelten, nichtstationären Patienten, bei denen
unmittelbar im Anschluss an die ambulante Behandlung am selben Tag in Folge die -
ses Krankheitsbildes keine stationäre Aufnahme erfolgt. Eine Auswertung der „am -
bulanten Fälle“ ist nach Bundesländern (siehe unten) bzw. nach KA-Standorten (sie -
he Tabellen 4 a - 4c)) möglich. Der Rückgang an „spitalsambulanten Versorgungs -
stellen“ ist zum Teil auf die organisatorische Zusammenlegung von Krankenanstal -
ten zurückzuführen. Die Daten für das Jahr 2000 sind derzeit noch nicht verfügbar.
Über ambulante Versorgungsstellen und Patientenzahlen in Bezug auf Nichtfonds -
Krankenanstalten, selbstständige Ambulatorien und den niedergelassenen Bereich
liegen meinem Ressort keine bzw. keine aussagekräftigen Informationen vor.
Ambulante Fälle nach Bundesländern
|
1997 |
1998 |
1999 |
|||
Bundesland |
Ambulante Fälle |
Anzahl der KA (=Versorgungsstelle ) |
Ambulante Fälle |
Anzahl der KA (=Versorgungsstelle ) |
Ambulante Fälle |
Anzahl der KA (=Versorgungsstelle ) |
Burgenland |
98.893 |
5 |
99527 |
5 |
107.370 |
5 |
Kärnten |
248.339 |
11 |
251.855 |
11 |
262.425 |
11 |
Niederösterreich |
758.553 |
27 |
801.414 |
27 |
835.659 |
27 |
Oberösterreich |
848.654 |
24 |
896.957 |
24 |
984.935 |
24 |
Salzburg |
330.172 |
10 |
343.974 |
10 |
359.169 |
10 |
Steiermark |
638.471 |
26 |
659.506 |
25 |
643.811 |
25 |
Tirol |
523.477 |
12 |
552.658 |
12 |
576.993 |
11 |
Vorarlberg |
161.907 |
7 |
166.244 |
7 |
168.960 |
7 |
Wien |
1.209.636 |
30 |
1.293.698 |
30 |
1.315.671 |
28 |
Österreich ges. |
4.818.102 |
152 |
5.065.833 |
151 |
5.254.993 |
148 |
Fragen 15 und 20:
Aussagen über die Anzahl der Gruppenpraxen in Österreich können nicht getroffen
werden, da derzeit die Regierungsvorlage einer Ärztegesetznovelle vorbereitet wird,
die die berufsrechtliche Grundlage für ärztliche Gruppenpraxen schaffen soll. Zeit -
gleich werden für die notwendige
Grundlage im Sozialversicherungsrecht Novellen
zum ASVG und den sonst betroffenen Sozialversicherungsgesetzen vorbereitet.
Mangels Rechtsgrundlage für Gwppenpraxen können derartige ärztliche Zusam-
menarbeitsformen bisher auch nicht in Konkurs gegangen sein.
Fragen 16 und 17:
Die extramurale Versorgung der ländlichen Bevölkerung durch niedergelassene
Fachärzte erfolgt über eine geringere Ärztedichte als in den städtischen Regionen.
Dies gilt gleichermaßen für die niedergelassenen Ärzte insgesamt wie auch für die
niedergelassenen § 2 - Kassenärzte. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass
in Regionen mit geringer Ärztedichte, wie Mühlviertel, Innviertel, Tiroler Oberland,
Süd- und Oststeiermark ein überproportionaler Anteil der ambulanten Versorgung
über die Spitalsambulanzen erfolgt. Die Frage, ob die Versorgung der ländlichen Be -
völkerung in einzelnen Regionen ausreichend ist, müsste in speziellen Regionalana -
lysen im Einzelfall überprüft werden.
Frage 18:
Da die entsprechende Rechtsgrundlage für die Errichtung von Gruppenpraxen der -
zeit noch nicht gegeben ist, halte ich auch eventuelle Überlegungen bezüglich För -
dermöglichkeiten für verfrüht.
Frage 19:
Im § 29 Abs. 1 Ärztegesetz 1998 sind zwar eine Reihe ärztlicher Meldepflichten ge -
genüber der Österreichischen Ärztekammer normiert, die die Ausübung bzw. Ein -
stellung der ärztlichen Berufsausübung betreffen (z.B. Auflassung eines Berufssit -
zes, Verzicht auf die Berufsausübung, Einstellung der ärztlichen Tätigkeit für länger
als drei Monate), die Beweggründe unterliegen aber keiner Mitteilungspflicht. Es sind
im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generatio -
nen daher keine diesbezüglichen Daten verfügbar.