2060/AB XXI.GP

Eingelangt am: 02.05.2001

BM für Inneres

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am

2. März 2001 unter der Nr. 2047/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -

fend „die Besetzung der Kommissionen des Menschenrechtsbeirates mit VertreterInnen von

Minderheiten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 6 und 9

Zunächst ist auf die Einleitung der Beantwortung der Anfrage Nr. 1023/J und darauf hinzu -

weisen, dass der Menschenrechtsbeirat beim Bundesministerium für Inneres aufgrund der

Verfassungsbestimmung des § 15a Sicherheitspolizeigesetz als Beratungsorgan eingerichtet

ist, dessen Mitglieder und Ersatzmitglieder bei der Besorgung ihrer Aufgaben an keine Wei -

sungen gebunden sind. Daher stellt die Tätigkeit des Menschenrechtsbeirates keine Angele

genheit der Vollziehung eines Mitgliedes der Bundesregierung im Sinne des Art. 52 B - VO

dar, weshalb zu der in der Antwort zur Anfrage Nr. 1023/J wiedergegebenen Stellungnahme

des Menschenrechtsbeirates keine inhaltliche Äußerung des Bundesministers für Inneres er -

folgen kann.

 

Ich darf daher ersuchen, den Vorwurf in der Beantwortung der Anfrage 1093/AB XXI. GP

eine unrichtige Auskunft gegeben zu haben, zurückzunehmen.

Ich darf jedoch auf die beigeschlossene Stellungnahme des Menschenrechtsbeirates zu der

nunmehrigen Anfrage, die dieser aufgrund seines Beschlusses vom 24. April 2001 gefasst hat,

verweisen.

 

Zu den Fragen 7 und 8

 

Im Bereich der Aus -  und Fortbildung der Exekutive werden Seminare veranstaltet, in denen

Bewusstseinshaltungen, persönliche Einstellungen und ethische Überlegungen intensiv be -

handelt werden. Darüber hinaus darf ich darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für

Inneres über keine Erfahrungswerte oder Studien verfügt, die nahelegen, dass gezielte Maß -

nahmen zur Bekämpfung homophober Einstellungen erforderlich wären. Sollte jedoch auf -

grund konkreter Vorfälle der Bedarf einer gesteigerten Sensibilisierung für diesen Themenbe -

reich entstehen, werden entsprechende Vorkehrungen getroffen.

Stellungnahme des Menschenrechtsbeirates

zur parlamentarischen Anfrage Nr. 2047/J

 

Zur parlamentarischen Anfrage der Nationalratsabgeordneten Mag. Terezija Stoisits und

Freundinnen betreffend die Besetzung der Kommissionen des Menschenrechtsbeirates mit

Vertreterinnen von Minderheiten, Nr. 2047/J, nimmt der Menschenrechtsbeirat auf Grund

seines Beschlusses vom 24. April 2001 wie folgt Stellung:

 

 

Unbeschadet dessen hat der Menschenrechtsbeirat seinerzeit zur parlamentarischen Anfrage

der Abgeordneten Mag. Prammer, Mag. Posch und GenossInnen betreffend der Besetzung der

Kommissionen des Menschenrechtsbeirates mit Frauen und Vertreterinnen von Minderheiten,

Nr. 1023/ J XXI. GP eine Äußerung erstattet. Er ist dabei, was die Frage: „Wieviele

Bewerbungen gab es insgesamt, . . . wieviele von deklarierten Vertreterinnen von

Minderheiten?“ anlangte, davon ausgegangen, dass es sich bei den fraglichen Bewerbungen

um solche handelt, in denen sich die BewerberInnen ausdrücklich als Angehörige einer

Minderheit deklariert haben. Eine nochmalige Durchsicht der insgesamt 279 Bewerbungen

hat (was in der damaligen Äußerung bedauerlicherweise übersehen wurde) ergeben, dass

sieben Bewerbungen insoferne als eine ausdrückliche Deklaration der Zugehörigkeit zu

einer Minderheit gedeutet werden könnten, als sich

- zwei BewerberInnen auf „ihre Abstammung von einer kroatischen Gastarbeiterfamilie“,

- ein Bewerber auf „seine Geburt in Syrien“,

- ein Bewerber auf „seine Erfahrungen in der Kindheit und früheren Jugend und als Kind

   wegen seines fremdländischen Äußeren (griechische Herkunft)“,

- ein Bewerber auf „seine familiären Wurzeln in die sudetendeutsche und kroatische

   Minderheit“,

- eine Bewerberin auf „ihre Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft im Herbst

   1999 und ihre jahrelange Erfahrung als Ausländerin in Österreich mit dem Hinweis, dass

   „Bulgarinnen in den Augen mancher Behörden ohne Zweifel eine noch mindere

   Minderheit sind“ und

- eine Bewerberin auf „ihre Angehörigkeit einer deutschsprachigen Minderheit in Italien“

   berufen haben.

Dagegen wurden Bewerbungen, in denen bloß auf die Tätigkeit in einer Organisation, die sich

für Minderheiten einsetzt, hingewiesen wurde, nicht in diesem Sinne verstanden (was freilich

nicht bedeutet, dass solche Bewerbungen nicht berücksichtigt worden wären!).

 

Der Menschenrechtsbeirat ist bei der Benennung der Mitglieder der Kommissionen vor der

Aufgabe gestanden, aus einer Vielzahl von Bewerbungen die am besten geeigneten Personen

auszuwählen. Um dies sicherzustellen, wurde ein Verfahren angewendet, das im Detail in der

Antwort zu Punkt 4 der oben erwähnten Anfrage der Abgeordneten Mag. Prammer, Mag.

Posch und Genossen dargestellt ist. In den einzelnen Stadien dieses Verfahrens haben, was

die Vorauswahl unter den Bewerbungen für die Mitgliedschaft in einer der Kommissionen

anlangt, hinsichtlich der Kommissionen in den OLG - Sprengeln Linz, Graz und Innsbruck,

Univ.Prof Dr. Rudolf G. Ardelt und Mag. Vesna Kolic sowie die designierten LeiterInnen der

in Betracht kommenden Kommissionen Univ. Prof Dr. Otto Triffterer, Mag. Angelika Vauti,

Dr. Michael Wilhelm und hinsichtlich der Kommissionen im OLG - Sprengel Wien, Univ.

Prof Bernd Christian Funk und Dr. Anna Sporrer sowie die designierten Leiter dieser

Kommissionen Mag. Georg Bürstmayr, Univ. Prof Dr. Manfred Nowak und Prof Dr. Karl

Dvorak teilgenommen. Die endgültige Entscheidung wurde im Menschenrechtsbeirat auf

Grund eines Berichtes der die Vorauswahl durchführenden Mitglieder des

Menschenrechtsbeirates vom Plenum einstimmig getroffen (An der Beschlussfassung haben

teilgenommen: SC Univ. Doz. Dr. Gerhart Holzinger [Vorsitzender], Univ.Prof Dr. Rudolf

Ardelt, Günter Ecker, Dr. Ursula Kriebaum, SC Dr. Roland Miklau, Dr. Renner, Dr. Ingrid

Siess - Scherz, SC Dr. Wolf Szymanski, Chucks Ugbor und Dr. Michael Wilhelm.).

Der Menschenrechtsbeirat ist überzeugt davon, dass folgende auf Grundlage dieser

Entscheidung benannten Mitglieder den an sie gestellten Anforderungen bestmöglich

entsprechen:

 

Kommission OLG Wien 1                               Kommission Wien 2

Leiter:                                                                  Leiter:

RA Mag. Georg BÜRSTMAYR                       Univ. Prof Dr Manfred NOWAK

Mitglieder:                                                          Mitglieder:

Frau Dr. Raingard CANCOLA                          Frau Mag Marijana GRANDITS

Frau Mag. Iris KUGLER                                    Frau Dr. Elisabeth HOFMANN

Frau Mag. Nadja LORENZ                                Frau Ina MANFREDINI

Herr Dr. Siroos MIRZAEI                  Herr Ass. Prof. Dr. Hannes TRETTER

Herr Bülent ÖZTOPLU                                      Herr ao Univ. Prof. Dr. Alfred ZAUNER

Kommission Wien 3                                         Kommission OLG Linz

Leiter:                                                                  Leiter:

Prof. Dr. Karl DVORAK                                     Univ. Prof. Dr. Otto TRIFFERER

Mitglieder:                                                          Mitglieder:

Frau Dr. Elisabeth FRIEDRICH                        Frau Dr. Elfie KOPP - OBERNDORFER

Frau Dr. Gudrun REISZ                                     Frau Univ. Prof. Dr. Edith TUTSCH - BAUER

Frau Mag. Sara RODRIGUEZ - TORAL          Herr Mag. Dr. Wolfgang FROMHERZ

Herr Mag. Helfried HAAS                                Herr Mag. Reinhard KLAUSHOFER

Herr Prof. Dr. Peter C. HEXEL                          Herr Ass. Prof. Dr. Georg LIENBACHER

 

Kommission OLG Innsbruck                          Kommission OLG Graz

Leiter:                                                                  Leiterin:

Dr. Michael WILHELM                                     Mag. Angelika VAUTI

Mitglieder:                                                          Mitglieder:

Frau Mag. Claudia MAHLER                           Frau Dr. Ilse HARTWIG

Herr Dr. Paul DELAZIER                   Frau Univ. Prof. Dr. Eva RÁSKY

Herr Dr. Willibald LACKINGER                       Herr Peter LACKNER

Herr Siegfried SCHOCH - FITZ                        Herr Dr. Harald HANIK

Herr Ovagem AGAYDIAN                               Herr Dr. Winfried ENGE