2060/AB XXI.GP
Eingelangt am: 02.05.2001
BM für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am
2. März 2001 unter der Nr. 2047/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -
fend „die Besetzung der Kommissionen des Menschenrechtsbeirates mit VertreterInnen von
Minderheiten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6 und 9
Zunächst ist auf die Einleitung der Beantwortung der Anfrage Nr. 1023/J und darauf hinzu -
weisen, dass der Menschenrechtsbeirat beim Bundesministerium für Inneres aufgrund der
Verfassungsbestimmung des § 15a Sicherheitspolizeigesetz als Beratungsorgan eingerichtet
ist, dessen Mitglieder und Ersatzmitglieder bei der Besorgung ihrer Aufgaben an keine Wei -
sungen gebunden sind. Daher stellt die Tätigkeit des Menschenrechtsbeirates keine Angele
genheit der Vollziehung eines Mitgliedes der Bundesregierung im Sinne des Art. 52 B - VO
dar, weshalb zu der in der Antwort zur Anfrage Nr. 1023/J wiedergegebenen Stellungnahme
des Menschenrechtsbeirates keine inhaltliche Äußerung des Bundesministers für Inneres er -
folgen kann.
Ich darf daher ersuchen, den Vorwurf in der Beantwortung der Anfrage 1093/AB XXI. GP
eine unrichtige Auskunft gegeben zu haben,
zurückzunehmen.
Ich darf jedoch auf die beigeschlossene Stellungnahme des Menschenrechtsbeirates zu der
nunmehrigen Anfrage, die dieser aufgrund seines Beschlusses vom 24. April 2001 gefasst hat,
verweisen.
Zu den Fragen 7 und 8
Im Bereich der Aus - und Fortbildung der Exekutive werden Seminare veranstaltet, in denen
Bewusstseinshaltungen, persönliche Einstellungen und ethische Überlegungen intensiv be -
handelt werden. Darüber hinaus darf ich darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für
Inneres über keine Erfahrungswerte oder Studien verfügt, die nahelegen, dass gezielte Maß -
nahmen zur Bekämpfung homophober Einstellungen erforderlich wären. Sollte jedoch auf -
grund konkreter Vorfälle der Bedarf einer gesteigerten Sensibilisierung für diesen Themenbe -
reich entstehen, werden entsprechende
Vorkehrungen getroffen.
Stellungnahme des Menschenrechtsbeirates
zur parlamentarischen Anfrage Nr. 2047/J
Zur parlamentarischen Anfrage der Nationalratsabgeordneten Mag. Terezija Stoisits und
Freundinnen betreffend die Besetzung der Kommissionen des Menschenrechtsbeirates mit
Vertreterinnen von Minderheiten, Nr. 2047/J, nimmt der Menschenrechtsbeirat auf Grund
seines Beschlusses vom 24. April 2001 wie folgt Stellung:
Unbeschadet dessen hat der Menschenrechtsbeirat seinerzeit zur parlamentarischen Anfrage
der Abgeordneten Mag. Prammer, Mag. Posch und GenossInnen betreffend der Besetzung der
Kommissionen des Menschenrechtsbeirates mit Frauen und Vertreterinnen von Minderheiten,
Nr. 1023/ J XXI. GP eine Äußerung erstattet. Er ist dabei, was die Frage: „Wieviele
Bewerbungen gab es insgesamt, . . . wieviele von deklarierten Vertreterinnen von
Minderheiten?“ anlangte, davon ausgegangen, dass es sich bei den fraglichen Bewerbungen
um solche handelt, in denen sich die BewerberInnen ausdrücklich als Angehörige einer
Minderheit deklariert haben. Eine nochmalige Durchsicht der insgesamt 279 Bewerbungen
hat (was in der damaligen Äußerung bedauerlicherweise übersehen wurde) ergeben, dass
sieben Bewerbungen insoferne als eine ausdrückliche Deklaration der Zugehörigkeit zu
einer Minderheit gedeutet werden könnten, als sich
- zwei BewerberInnen auf „ihre Abstammung von einer kroatischen Gastarbeiterfamilie“,
- ein Bewerber auf „seine Geburt in Syrien“,
- ein Bewerber auf „seine Erfahrungen in der Kindheit und früheren Jugend und als Kind
wegen seines fremdländischen Äußeren (griechische Herkunft)“,
- ein Bewerber auf „seine familiären Wurzeln in die sudetendeutsche und kroatische
Minderheit“,
- eine Bewerberin auf „ihre Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft im Herbst
1999 und ihre jahrelange Erfahrung als Ausländerin in Österreich mit dem Hinweis, dass
„Bulgarinnen in den Augen mancher Behörden ohne Zweifel eine noch mindere
Minderheit sind“ und
- eine Bewerberin auf „ihre Angehörigkeit einer deutschsprachigen Minderheit in Italien“
berufen haben.
Dagegen wurden Bewerbungen, in denen bloß auf die Tätigkeit in einer Organisation, die sich
für Minderheiten einsetzt, hingewiesen wurde, nicht in diesem Sinne verstanden (was freilich
nicht bedeutet, dass solche Bewerbungen nicht berücksichtigt worden wären!).
Der Menschenrechtsbeirat ist bei der Benennung der Mitglieder der Kommissionen vor der
Aufgabe gestanden, aus einer Vielzahl von Bewerbungen die am besten geeigneten Personen
auszuwählen. Um dies sicherzustellen, wurde ein Verfahren angewendet, das im Detail in der
Antwort zu Punkt 4 der oben erwähnten Anfrage der Abgeordneten Mag. Prammer, Mag.
Posch und Genossen dargestellt ist. In den einzelnen Stadien dieses Verfahrens haben, was
die Vorauswahl unter den Bewerbungen für die Mitgliedschaft in einer der Kommissionen
anlangt, hinsichtlich der Kommissionen in den OLG - Sprengeln Linz, Graz und Innsbruck,
Univ.Prof Dr. Rudolf G. Ardelt und Mag. Vesna Kolic sowie die designierten LeiterInnen der
in Betracht kommenden Kommissionen Univ. Prof Dr. Otto Triffterer, Mag. Angelika Vauti,
Dr. Michael Wilhelm und hinsichtlich der Kommissionen im OLG - Sprengel Wien, Univ.
Prof Bernd Christian Funk und Dr. Anna Sporrer sowie die designierten Leiter dieser
Kommissionen Mag. Georg Bürstmayr, Univ. Prof Dr. Manfred Nowak und Prof Dr. Karl
Dvorak teilgenommen. Die endgültige Entscheidung wurde im Menschenrechtsbeirat auf
Grund eines Berichtes der die Vorauswahl durchführenden Mitglieder des
Menschenrechtsbeirates vom Plenum einstimmig getroffen (An der Beschlussfassung haben
teilgenommen: SC Univ. Doz. Dr. Gerhart Holzinger [Vorsitzender], Univ.Prof Dr. Rudolf
Ardelt, Günter Ecker, Dr. Ursula Kriebaum, SC Dr. Roland Miklau, Dr. Renner, Dr. Ingrid
Siess - Scherz, SC Dr. Wolf Szymanski, Chucks Ugbor und Dr. Michael Wilhelm.).
Der Menschenrechtsbeirat ist überzeugt davon, dass folgende auf Grundlage dieser
Entscheidung benannten Mitglieder den an sie gestellten Anforderungen bestmöglich
entsprechen:
Kommission OLG Wien 1 Kommission Wien 2
Leiter: Leiter:
RA Mag. Georg BÜRSTMAYR Univ. Prof Dr Manfred NOWAK
Mitglieder: Mitglieder:
Frau Dr. Raingard CANCOLA Frau Mag Marijana GRANDITS
Frau Mag. Iris KUGLER Frau Dr. Elisabeth HOFMANN
Frau Mag. Nadja LORENZ Frau Ina MANFREDINI
Herr Dr. Siroos MIRZAEI Herr Ass. Prof. Dr. Hannes TRETTER
Herr Bülent ÖZTOPLU Herr
ao Univ. Prof. Dr. Alfred ZAUNER
Kommission Wien 3 Kommission OLG Linz
Leiter: Leiter:
Prof. Dr. Karl DVORAK Univ. Prof. Dr. Otto TRIFFERER
Mitglieder: Mitglieder:
Frau Dr. Elisabeth FRIEDRICH Frau Dr. Elfie KOPP - OBERNDORFER
Frau Dr. Gudrun REISZ Frau Univ. Prof. Dr. Edith TUTSCH - BAUER
Frau Mag. Sara RODRIGUEZ - TORAL Herr Mag. Dr. Wolfgang FROMHERZ
Herr Mag. Helfried HAAS Herr Mag. Reinhard KLAUSHOFER
Herr Prof. Dr. Peter C. HEXEL Herr Ass. Prof. Dr. Georg LIENBACHER
Kommission OLG Innsbruck Kommission OLG Graz
Leiter: Leiterin:
Dr. Michael WILHELM Mag. Angelika VAUTI
Mitglieder: Mitglieder:
Frau Mag. Claudia MAHLER Frau Dr. Ilse HARTWIG
Herr Dr. Paul DELAZIER Frau Univ. Prof. Dr. Eva RÁSKY
Herr Dr. Willibald LACKINGER Herr Peter LACKNER
Herr Siegfried SCHOCH - FITZ Herr Dr. Harald HANIK
Herr Ovagem AGAYDIAN Herr Dr. Winfried ENGE