2062/AB XXI.GP

Eingelangt am: 02.05.2001

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am

1. März 2001 unter der Nr. 2019/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend unentgeltlicher Zugang zum Rechtsinformationssystem (RIS) gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die technischen Gesamtkosten für das RIS (im Intranet als auch im Internet) betra -

gen etwa 11 Mio. S. Dazu kommen noch die Personalkosten aller dateneinbringenden

Stellen.

 

Zu Frage 2:

Derzeit werden im Internet ca. 500.000 Anfragen pro Monat an das RIS gerichtet.

 

Zu Frage 3:

Im Hinblick auf den Entfall der in Rede stehenden Bestimmung gemäß dem Aus -

schußbericht ist diese Frage gegenstandslos geworden, da eine Verordnungser -

mächtigung für eine Entgeltlichkeit des RIS nicht mehr gesetzlich vorgesehen wird.

 

Damit erübrigt sich auch eine Beantwortung der Fragen 4 bis 9.

 

Zu Frage 10:

Zunächst wurde das RIS nur im 3270 - Behördenintranet angeboten. Die Öffentlichkeit

hatte zunächst zum RIS nur Zugang über die Radio Austria und die RDB, die beide

entgeltliche Datenanbieter sind. Im Internet wurden keine Entgelte eingehoben, da es

sich zunächst bloß um einen Pilotversucht handelte.

Zu Frage 11:

Der europäische Trend geht in Richtung eines kostenlosen Anbotes der konsolidier -

ten Rechtstexte, es finden sich jedoch auch entgeltliche Datenanbote. Bei der Sitzung

Ratsarbeitsgruppe Rechtsinformatik im November 2000 in Brüssel ergab eine Tisch -

umfrage folgende Ergebnisse:

 

- Frankreich: Der unentgeltliche Zugang der Öffentlichkeit zur Rechtsdokumentation

   wird angestrebt.

- Schweden: Grundsätzlicher Trend zur Gratisinformation; das Gesetz sieht jedoch

   für bestimmte Fälle die Möglichkeit von Gebühren vor.

- Belgien: konsolidierte Gesetzestexte und Judikatur gratis im Internet abrufbar.

- Spanien: Trend zur Gratisinformation.

- Dänemark: Ebenso.

- Griechenland: Ab 2001 sind alle Gesetze unentgeltlich im Internet.

- Italien: Primärquellen (etwa Gesetze, Urteile) gratis, nicht aber die juristischen

   Kommentare.

- Irland: Gesetzes und Urteile sollen möglichst bald gratis ins Internet kommen

- Niederlande: Kommerzielles System (Kostentragung: Lieferant oder Empfänger

   oder Werbeeinnahmen über Sponsoring).

- Luxemburg: Rechtsinformation wird gratis angeboten werden.

- Vereinigtes Königreich: Primärquellen und Sekundärquellen sind gratis.

- Deutschland: Die Private Datenbank JURIS ist entgeltlich. Es ist jedoch geplant,

   die wichtigsten Gesetze gratis ins Internet zu stellen.

- Portugal: Trend zur Unentgeltlichkeit der Rechtsinformation.

 

 

Zu den Fragen 12 und 13:

Im Hinblick auf die Vielzahl von vorgeschlagenen Gesetzesänderungen erschien eine

knappe Erläuterung des in Rede stehenden Vorschlages angebracht. Im Übrigen ent -

hielt der Vorschlag nur eine Ermächtigung, mit der wie die Erläuterungen ausführ -

ten - noch keine finanzielle Folgen verbunden gewesen wären.