2067/AB XXI.GP

Eingelangt am:04.05.2001

 

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Hartinger und Kollegen haben am 5. März

2001 unter der Nr. 2082/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -

fend BSE und MKS (Maul - und Klauenseuche) und ansteckende Krankheiten in

Europa - Schutz für Österreich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Maßnahmen im Sinne dieser Fragen fallen in den Wirkungsbereich des

Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen (Angelegenheiten des

Veterinärwesens, des Gesundheitswesens und der Nahrungsmittelkontrolle - Teil 2

Abschnitt J Z 16, 17 und 19 der Anlage zu § 2 des BMG 1986) und des

Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserschutz

(Angelegenheiten des Ernährungswesens und Regelung der Ein - und Ausfuhr u.a.

von Fleisch und Fleischwaren - Teil 2 Abschnitt G Z 1 der Anlage zu § 2 des BMG

1986). Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich diese Fragen nicht beantworten

kann.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Wie bereits ausgeführt, kommt dem Bundeskanzleramt keine Kompetenz hinsichtlich

der angesprochenen Maßnahmen zu. Da die Wirkungsbereiche lediglich zweier Bun -

desministerien betroffen sind, sind Koordinierungsaktivitäten des Bundeskanzleram -

tes nicht erforderlich; vielmehr liegt ein Fall vor, wo die betroffenen

Bundesministerien im Sinne des § 5 BMG selbst für die erforderliche Abstimmung zu

sorgen haben.

Zu Frage 6:

 

Die angesprochenen Maßnahmen betreffen durchwegs Angelegenheiten, die in Ge -

setzgebung und Vollziehung Bundessache sind (Art. 10 Abs. 1 Z 12 B -  VG).

 

Bei der Frage, welche Maßnahmen von den Ländern gesetzt worden seien, handelt

es sich um keine Frage nach einem Gegenstand der Geschäftsführung der Bundes -

regierung bzw. der Vollziehung des Bundes im Sinne des Art 52 Abs. 1 B - VG, sodaß

schon deshalb von einer inhaltlichen Beantwortung abgesehen werden muß.