2067/AB XXI.GP
Eingelangt am:04.05.2001
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Hartinger und Kollegen haben am 5. März
2001 unter der Nr. 2082/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -
fend BSE und MKS (Maul - und Klauenseuche) und ansteckende Krankheiten in
Europa - Schutz für Österreich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Maßnahmen im Sinne dieser Fragen fallen in den Wirkungsbereich des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen (Angelegenheiten des
Veterinärwesens, des Gesundheitswesens und der Nahrungsmittelkontrolle - Teil 2
Abschnitt J Z 16, 17 und 19 der Anlage zu § 2 des BMG 1986) und des
Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserschutz
(Angelegenheiten des Ernährungswesens und Regelung der Ein - und Ausfuhr u.a.
von Fleisch und Fleischwaren - Teil 2 Abschnitt G Z 1 der Anlage zu § 2 des BMG
1986). Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich diese Fragen nicht beantworten
kann.
Zu den Fragen 4 und 5:
Wie bereits ausgeführt, kommt dem Bundeskanzleramt keine Kompetenz hinsichtlich
der angesprochenen Maßnahmen zu. Da die Wirkungsbereiche lediglich zweier Bun -
desministerien betroffen sind, sind Koordinierungsaktivitäten des Bundeskanzleram -
tes nicht erforderlich; vielmehr liegt ein Fall vor, wo die betroffenen
Bundesministerien im Sinne des § 5 BMG selbst für die erforderliche Abstimmung zu
sorgen haben.
Zu Frage 6:
Die angesprochenen Maßnahmen betreffen durchwegs Angelegenheiten, die in Ge -
setzgebung und Vollziehung Bundessache sind (Art. 10 Abs. 1 Z 12 B - VG).
Bei der Frage, welche Maßnahmen von den Ländern gesetzt worden seien, handelt
es sich um keine Frage nach einem Gegenstand der Geschäftsführung der Bundes -
regierung bzw. der Vollziehung des Bundes im Sinne des Art 52 Abs. 1 B - VG, sodaß
schon deshalb von einer inhaltlichen Beantwortung abgesehen werden muß.