2071/AB XXI.GP
Eingelangt am:04.05.2001
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Jung und Kollegen haben am
05.03.2001 unter der Nr. 2086/J an den Bundesminister für Inneres eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verletzung der Bannmeile
bezüglich Sitzungen des Wiener Landtages“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen
wie folgt:
Zur Frage 1:
Seit Angelobung der neuen Bundesregierung fanden während einer Sitzung
des Wiener Landtages im Behördenbereich der Bundespolizeidirektion Wien
acht Versammlungen statt.
Die ,,Bannmeile" um den Wiener Landtag wurde am 04.02.2000 anlässlich
einer unangemeldeten Demonstration verletzt.
Zur Frage 2:
In Innsbruck und Klagenfurt fanden während einer Sitzung des Landtages
Versammlungen statt, die "Bannmeile“ wurde dabei nicht verletzt.
Zu den Fragen 3 und 4:
Das Gebiet, welches von der „Bannmeile“ der jeweiligen Landtage umfasst
wird, ist beiliegenden Plänen zu entnehmen.
Die angeschlossenen Pläne konnten nicht gescannt werden !!