2071/AB XXI.GP

Eingelangt am:04.05.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Jung und Kollegen haben am

05.03.2001 unter der Nr. 2086/J an den Bundesminister für Inneres eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verletzung der Bannmeile

bezüglich Sitzungen des Wiener Landtages“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen

wie folgt:

 

Zur Frage 1:

 

Seit Angelobung der neuen Bundesregierung fanden während einer Sitzung

des Wiener Landtages im Behördenbereich der Bundespolizeidirektion Wien

acht Versammlungen statt.

 

Die ,,Bannmeile" um den Wiener Landtag wurde am 04.02.2000 anlässlich

einer unangemeldeten Demonstration verletzt.

 

Zur Frage 2:

 

In Innsbruck und Klagenfurt fanden während einer Sitzung des Landtages

Versammlungen statt, die "Bannmeile“ wurde dabei nicht verletzt.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Das Gebiet, welches von der „Bannmeile“ der jeweiligen Landtage umfasst

wird, ist beiliegenden Plänen zu entnehmen.

 

 

Die angeschlossenen Pläne konnten nicht gescannt werden !!