2072/AB XXI.GP

Eingelangt am:04.05.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gisela Wurm und GenossInnen haben am

12.03.2001 unter der Nr. 2110/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Opernball -  Demonstrationen“ an mich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 4, 5, 6 und 7:

 

Wie in allen Fällen von Anschuldigungen, die gegen Bedienstete meines Ressorts

erhoben werden, waren auch die Vorwürfe, die im Zusammenhang mit den

Vorkommnissen rund um den jüngsten Wiener Opernball erhoben worden sind,

Gegenstand umfangreicher Erhebungen.

 

In den konkreten Fällen wurden Disziplinaruntersuchungen und Vorerhebungen im

Dienste der Strafjustiz durchgeführt. Die in der APA - Aussendung „ junge Frau" und

„Sohn“ genannten Vorfälle konnten mangels näherer Angaben nicht zugeordnet

bzw. verifiziert werden.

 

Das Erhebungsergebnis zum angeführten Fall „Mag. K.“ wurde der zuständigen

Staatsanwaltschaft übermittelt. Die Vorerhebungen im Dienste der Strafjustiz im

Zusammenhang mit dem Fall „Zopf‘ sind derzeit noch nicht abgeschlossen.

Die Anzahl der in der APA - Aussendung geschilderten Vorfälle involvierter Beamter

lässt sich gegenwärtig nicht angeben.

 

Zu Frage 2:

 

Angesichts der grundsätzlich ausgezeichneten Arbeit der österreichischen

Sicherheitsexekutive sehe ich deren Ruf durch die in den Medien beschriebenen

Vorfälle nicht nachhaltig beeinträchtigt.

 

Zu Frage 3:

 

Im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien wurden 22 Beschwerden von

bestimmten Einzelpersonen registriert. In Medienberichten und einem Bericht der

Kommission OLG 2 des Menschrechtsbeirates werden Vorwürfe durch eine

unbestimmte Zahl von Betroffenen erhoben.

 

Zu Frage 8:

 

Ungeachtet des Umstandes, ob jene Beamte, die in Verdacht stehen,

instruktionswidrig eingeschritten zu sein, straf - und disziplinarrechtlich zur

Verantwortung gezogen werden, sind derartige Vorfälle regelmäßig Gegenstand

eingehender Analysen, deren Ergebnisse aufbereitet und sowohl fallbezogen den

betroffenen Beamten als auch anlässlich diverser Schulungsmaßnahmen anderen

Bediensteten vermittelt werden.