2072/AB XXI.GP
Eingelangt am:04.05.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gisela Wurm und GenossInnen haben am
12.03.2001 unter der Nr. 2110/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Opernball - Demonstrationen“ an mich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 4, 5, 6 und 7:
Wie in allen Fällen von Anschuldigungen, die gegen Bedienstete meines Ressorts
erhoben werden, waren auch die Vorwürfe, die im Zusammenhang mit den
Vorkommnissen rund um den jüngsten Wiener Opernball erhoben worden sind,
Gegenstand umfangreicher Erhebungen.
In den konkreten Fällen wurden Disziplinaruntersuchungen und Vorerhebungen im
Dienste der Strafjustiz durchgeführt. Die in der APA - Aussendung „ junge Frau" und
„Sohn“ genannten Vorfälle konnten mangels näherer Angaben nicht zugeordnet
bzw. verifiziert werden.
Das Erhebungsergebnis zum angeführten Fall „Mag. K.“ wurde der zuständigen
Staatsanwaltschaft übermittelt. Die Vorerhebungen im Dienste der Strafjustiz im
Zusammenhang mit dem Fall „Zopf‘
sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
Die Anzahl der in der APA - Aussendung geschilderten Vorfälle involvierter Beamter
lässt sich gegenwärtig nicht angeben.
Zu Frage 2:
Angesichts der grundsätzlich ausgezeichneten Arbeit der österreichischen
Sicherheitsexekutive sehe ich deren Ruf durch die in den Medien beschriebenen
Vorfälle nicht nachhaltig beeinträchtigt.
Zu Frage 3:
Im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien wurden 22 Beschwerden von
bestimmten Einzelpersonen registriert. In Medienberichten und einem Bericht der
Kommission OLG 2 des Menschrechtsbeirates werden Vorwürfe durch eine
unbestimmte Zahl von Betroffenen erhoben.
Zu Frage 8:
Ungeachtet des Umstandes, ob jene Beamte, die in Verdacht stehen,
instruktionswidrig eingeschritten zu sein, straf - und disziplinarrechtlich zur
Verantwortung gezogen werden, sind derartige Vorfälle regelmäßig Gegenstand
eingehender Analysen, deren Ergebnisse aufbereitet und sowohl fallbezogen den
betroffenen Beamten als auch anlässlich diverser Schulungsmaßnahmen anderen
Bediensteten vermittelt werden.