2075/AB XXI.GP
Eingelangt am:07.05.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Mag. Hartinger, Dr. Povysil, Mag Schweitzer, Dr. Pumberger, Dr.
Partik - Pablé und Kollegen betreffend BSE und MKS (Maul - und Klauenseuche)
und ansteckende Krankheiten in Europa - Schutz für Österreich, Nr. 2081/J,
wie folgt:
Fragen 1 und 3:
Am 23.2.2001 wurde die Sperrkundmachung gegen das Vereinigte Königreich
aufgrund von Maul - und Klauenseuche (MKS) an das Bundesministerium für
Finanzen zur weiteren Veranlassung sowie mit der Empfehlung, bei den Kontrollen
des Personenverkehrs aus dem Vereinigten Königreich auf die Einhaltung der
Sperrkundmachung zu achten sowie besonderes Augenmerk auf Einreisende mit
Herkunft aus dem County Essex und den daran angrenzenden Gebieten zu legen,
weitergeleitet.
Erstmals wurden am 26. Februar 2001 am Flughafen Wien - Schwechat Maul - und
Klauenseuche - Warnplakate in gelber Farbe in deutscher und englischer Sprache an
markanten Stellen angebracht, sowie Handzettel (ebenfalls in deutscher und
englischer Sprache) zur Verteilung an Reisende den Zollorganen übergeben. Dem
Bundesministerium für Finanzen (Zollabteilung) wurde das Muster für die Handzettel
per e - mail zwecks Weiterverteilung an alle Flughafenzollämter zur Verfügung
gestellt.
Am 27. Februar 2001 wurde das Bundesministerium für Finanzen zusätzlich darauf
hingewiesen, dass auch der Privatreiseverkehr von der Sperrkundmachung erfasst
ist, sowie die seuchensichere Entsorgung von mitgebrachten Fleisch -, Wurst - und
Milchwaren angeordnet. Im Rahmen der Amtshilfe wurde den Zollbehörden am
Flughafen Wien eine Tiefkühltruhe der Veterinärgrenzkontrollstelle Nickelsdorf zur
Verfügung gestellt.
Die gelben MKS - Warnplakate wurden an die anderen Flughäfen versandt.
Mit ho. Erlass vom 2. März 2001 wurde zur Verhinderung der Einschleppung von
MKS aus dem Vereinigten Königreich nach Österreich angeordnet, dass Reisende
aus Flügen vom Vereinigten Königreich das Flughafengelände nur mehr über
Seuchenteppiche verlassen dürfen. Die für die Flughäfen zuständigen Amtstierärzte
der Bezirksverwaltungsbehörden wurden angewiesen, diese Maßnahmen zu
veranlassen und zu überwachen.
Mit Kundmachungen des Ressorts vom 2. März 2001 (30.517/30 - IX/10/01)und vom
6. März 2001(30.517/25 - IX/10/01) wurden die Flughafenbetreiber u.A. verpflichtet,
Seuchenteppiche unter amtstierärztlicher Aufsicht einzurichten, sowie dafür Sorge zu
tragen, dass alle Passagiere, die aus dem Vereinigten Königreich eintreffen, diese
Seuchenteppiche passieren und dass die Seuchenteppiche in ordnungsgemäßen
Zustand gehalten und betreut werden.
Weiters wurden die Flughafenbetreiber verpflichtet, Passagiere, die aus dem
Vereinigten Königreich einreisen, über die Verbringungsbeschränkungen, die auch
Reiseproviant betreffen, zu informieren.
Am 6. März 2001 wurde aufgrund des Ausbruchs von MKS in Frankreich das
Verbringen von u.A. lebenden Paarhufern, Fleisch und Fleischerzeugnissen von
Paarhufern, sowie von Milch - und Milchprodukten von Paarhufern aus den
französischen Departements le Cher, la Mayenne, l‘Oise, la Vienne, und la Seine -
Saint - Denis nach Österreich mit Kundmachung verboten (30.517/26 - IX/10/01).
Ausgenommen sind Produkte, welche gewissen Herstellungsbedingungen
unterliegen und welche von einer amtstierärztlichen Bestätigung begleitet werden.
Diese Bestimmungen gelten ebenso für den Privatreiseverkehr (Kundmachung vom
8. März 2001).
Dem Bundesministerium für Finanzen wurde am 6. März 2001 ein Muster der nun für
Frankreich abgeänderten Handzettel zur Information von Reisenden per e - mail mit
dem Ersuchen um Weiterleitung an alle Flughäfen übermittelt.
Außerdem wurden die gelben MKS - Warnplakate aktualisiert und an die Flughäfen
versandt.
Am 8. März 2001 wurden Informationsblätter für Reisende, Landwirte und Tierärzte
erstellt, sowie deren Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des
Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen veranlasst.
Allen Landeshauptmännern wurden MKS - Informationen betreffend den privaten
Reiseverkehr mit dem Ersuchen um Information der Landesschulräte übermittelt.
Ebenso wurden der Österreichischen Wirtschaftskammer - Fachverband Reisebüros
- MKS - Informationen für den privaten
Reiseverkehr übermittelt.
Das Informationsblatt für Reisende wurde dem Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur, Ministerbüro Gehrer, per e - mail am 13. März 2001 zur
Verfügung gestellt.
Am 15. März 2001 wurde das Verbringen von Tieren und Produkten aus ganz
Frankreich nach Österreich mit Kundmachung verboten (GZ 30.517/29 - IX/10/01).
Am selben Tag wurden die Landeshauptleute erlassmäßig ersucht, die
Grenzgemeinden anzuweisen, eine Möglichkeit zur Entsorgung von
Reiseproviant/Speiseresten an den Grenzübertrittstellen zu schaffen und auf diese
Entsorgungsmöglichkeiten mittels MKS - Warnplakaten hinzuweisen.
Am 16. März 2001 wurde mit Kundmachung GZ 30.517/33 - IX/10/01 die ÖBB
verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass in Zügen, bei denen im besonderen
Ausmaß mit dem Eintreffen von Passagieren aus Frankreich zu rechnen ist, die
Passagiere auf die Verkehrsbeschränkungen gegenüber Frankreich, welche auch
Reiseproviant betreffen, aufmerksam gemacht werden.
Es wurden für die Bahn 3 - sprachige (D,EN,FR) MKS - Warnplakate in gelber Farbe
erstellt, von denen 11 Stück am Westbahnhof sowie je 7 Stück an 9
Verteilberbahnhöfen angeschlagen werden sollen. Weiters wurden 500 Stück 3 -
sprachige MKS - Warnplakate in weißer Farbe, DIN A4 zur Anbringung in den
Waggons erstellt und zur Auflage für die Reisenden wurden je 1000 Stück
Informationsblätter für Bahnreisende an 10 Verteilerbahnhöfe am 19. März 2001
versandt.
Am 19. März 2001 wurde desweiteren zur Verhinderung der Einschleppung von
Maul - und Klauenseuche mit Erlass (GZ 39.601/61 - IX/A/8) an alle Landeshauptleute
angeordnet, dass alle Reisenden die Flughäfen ausschließlich über
Seuchenteppiche verlassen dürfen. Die für den jeweiligen Flughafen zuständigen
Amtstierärzte der Bezirksverwaltungsbehörden wurden angewiesen, dies zu
veranlassen und zu kontrollieren. Am 20. März erfolgte die dementsprechende
Kundmachung (GZ 30.517/38 - IX/10/01).
Aufgrund der Maul - und Klauenseucheausbrüche in den Niederlanden und in Irland
wurden am 23. März 2001 neue 3 - sprachige MKS - Warnplakate in gelber Farbe mit
Zusatzplakat zur Angabe der derzeit von Maul - und Klauenseuche betroffenen
Mitgliedstaaten, weiters Informationsblätter für Bahn - und Zugreisende sowie ein
Zugansagetext für die Bahn neu erstellt und der Versand an die Bahnhöfe sowie an
das Bundesministerium für Finanzen zur Weiterleitung an die Flughäfen organisiert.
Am 26. März 2001 wurde Frau Staatssekretärin Rossmann über die vom Ressort
getroffenen Maßnahmen bezüglich
Bahn - und Flugreiseverkehr informiert.
Derzeit wird die Seuchenteppichlegung für den Autoreiseverkehr an den wichtigsten
österreichischen Grenzübertrittstellen für den Fall eines MKS - Ausbruchs in einem
angrenzenden Mitgliedstaat der EU in Kooperation mit dem Bundesministerium für
Inneres, dem Bundesministerium für Landesverteidigung, dem Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie, dem Bundesministerium für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie mit den Bundesländer
organisiert.
Die Einfuhr von Rindfleisch und Rindfleischprodukten aus Ländern mit hoher BSE -
Inzidenz wurde untersagt.
Schließlich wurde für den Fall des Auftretens der BSE in Österreich ein Krisenplan
zur Bekämpfung dieser Seuche erstellt.
Insgesamt wurden in den letzten 5 Jahren 7.752 Fälle von ansteckender
Tuberkulose gemeldet, 5.850 davon entfielen auf Inländer, 1.902 auf Ausländer. Es
darf auf die rückläufige Tendenz der Neuerkrankungen sowohl bei Inländern als
auch bei Ausländern hingewiesen werden. Ich sehe keine Notwendigkeit, im Hinblick
auf TBC Einreisebeschränkungen einzuführen.
Frage 2:
Zusätzlich zu den durch Entscheidungen der EU - Kommission verfügten
Verbringungsbeschränkungen gegenüber anderen Mitgliedstaaten der EU bzw.
Drittstaaten wird eine Information der Reisenden über die in dem Bestimmungsland
vorkommenden Tierseuchen und Zoonosen durch den Reiseveranstalter als sinnvoll
erachtet.
Zur potentiellen Einschleppung von Tuberkulose aus dem Ausland ist Folgendes
festzuhalten:
Ein erheblicher Teil der Lungentuberkulosen bei Ausländern, insgesamt 990 von
1.902 Fällen entfallen auf Personen aus den Kriegsgebieten im ehemaligen
Jugoslawien. Die Zahlen spiegeln deutlich die Flüchtlingswellen wieder, wobei
jedoch insgesamt ein drastischer Rückgang seit dem Jahr 1995 zu verzeichnen ist.
Somit ist festzuhalten, dass die Tuberkulose nach wie vor überwiegend einheimische
Patienten betrifft. Die größte Problemgruppe ist hier im Bereich der Obdachlosen
und chronischen Alkoholiker zu orten.
Personen, welche für Österreich im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung zu
Erwerbszwecken sind, werden auf Tuberkulose untersucht. Auch werden bei diesen
Personen die Untersuchungen nicht wie bisher einmalig, sondern jährlich
wiederkehrend über 5 Jahre durchgeführt, da statistische Auswertungen gezeigt
haben, dass bei einem Großteil der ArbeitsmigrantInnen zum Zeitpunkt der Einreise
röntgenologisch keine nachweisbare
Tuberkulose besteht, dass aber die Chance der
Entwicklung einer Tuberkulose bei diesem Personenkreis innerhalb der ersten 5
Jahre ihres Aufenthaltes in Österreich am höchsten ist.
Frage 4:
Das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen übernimmt die
Koordination der zur Verhinderung von Seucheneinschleppung nach Österreich zu
treffenden Maßnahmen.
Die kosten für Aufwendungen sind gemäß § 61 Abs. 1 lit.a des Tierseuchengesetzes
vom Bund zu tragen.
Die Kosten für die wirksame Durchführung der örtlichen Schutz - und
Sperrmaßnahmen sowie für das Ausführen der Kadaver und Abfälle, für die
unschädliche Beseitigung derselben und für die hiezu notwendigen Einrichtungen
sind gemäß § 61 Abs. 2 des Tierseuchengesetzes durch die Gemeinden zu tragen.
Im Bereich der Tuberkulose gibt es - nur sofern Haftanstalten betroffen sind -
ressortübergreifende Maßnahmen mit dem Bundesministerium für Justiz. Im Übrigen
liegt die alleinige Zuständigkeit bei meinem Ressort und den Ländern.
Frage 5:
Die Europäische Kommission ist bemüht, durch entsprechende Entscheidungen die
Verschleppung von Maul - und Klauenseuche innerhalb der Europäischen Union zu
verhindern.
Im Rahmen des Ständigen Veterinärausschusses der Europäischen Union werden
die Entscheidungen jeweils der aktuellen Tierseuchenlage unverzüglich angepasst.
Seitens der EU wurde mit Entscheidung Nr.2119/98 EG des europäischen
Parlamentes und des Rates vom 24. September 1998 ein „Netz für die Überwachung
und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten" geschaffen. In der konkreten Frage der
Tuberkulose geschieht hier die Umsetzung im Rahmen des Programmes EURO TB,
in welchem sowohl die Mitgliedsstaaten als auch die gesamte WHO - Region Europa
eingebunden ist.
Frage 6:
Die Bundesländer treffen die Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung von
Tierseuchen und Zoonosen im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1 und 3.
Gemäß § 23 Tuberkulosegesetz hat der Landeshauptmann durch Verordnung zur
Erfassung unbekannter Tuberkulosefälle für bestimmte Personengruppen gezielte
Reihenuntersuchungen festzusetzen.
Entsprechende Verordnungen wurden bisher in den Bundesländern Burgenland,
Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg und Wien erlassen, seitens Steiermark und Kärnten
wurden Entwürfe zur Begutachtung ausgesendet.