2080/AB XXI.GP
Eingelangt am:08.05.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Sima und GenossInnen haben am
30.3.2001 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2259/J betreffend „Erhöhung
des EURATOM - Kreditrahmens“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beant -
worten:
Eingangs verweise ich auf die Beantwortungen der gleich lautenden parlamentari -
schen Anfragen Nr. 2256/J durch den in dieser Angelegenheit federführenden Bun -
desminister für Finanzen sowie Nr. 2257/J durch die Bundesministerin für auswär -
tige Angelegenheiten sowie Nr. 2258/J durch den Bundeskanzler.
Für meinen Wirkungsbereich bietet die gegenständliche Anfrage einen geeigneten
Anlass für einige grundsätzliche Ausführungen: Wie im Arbeitsprogramm der Bun -
desregierung festgehalten, bleibt es die Zielsetzung Österreichs, „den Verzicht auf
AKWs zu erreichen“. Solange allerdings noch Kernkraftwerke in Betrieb sind, sind
„die höchstmöglichen Sicherheitsstandards anzuwenden“. Folglich unterstützt Öster -
reich Maßnahmen, „die zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit in den beitrittswil -
ligen Ländern führen, um ein Sicherheitsniveau zu erreichen, das dem Stand in der
Union hinsichtlich der Technologie und den Vorschriften sowie in operativer Hinsicht
entspricht“. Diese Unterstützung findet allerdings dort ihre Grenzen, wo es zu unge -
rechtfertigten Wettbewerbsvorteilen kommen
könnte.
Generell spreche ich mich daher - wie auch die anderen mit der Thematik befassten
Mitglieder der Bundesregierung - gegen ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile und
Förderung der Nuklearenergie in jeder Form aus, dies auf bilateraler als auch auf
europäischer und internationaler Ebene.
Sowohl die Vergaberichtlinien als auch die bisher vergebenen Euratom - Anleihen für
Drittstaaten machen es deutlich, dass Euratom - Anleihen im Wesentlichen begün -
stigte Kredite für dem Grunde nach kommerzielle Projekte darstellen. Insbesondere
bei Projekten in beitrittswilligen Staaten könnte dies zu ungerechtfertigten Wettbe -
werbsvorteilen im europäischen Elektrizitätsbinnenmarkt führen.
Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:
ad 1 bis 4
Vorerst ist der konkrete Vorschlag der Europäischen Kommission an den Rat bezüg -
lich einer allfälligen Aufstockung des Haftungsrahmens für Euratom - Anleihen abzu -
warten und im Lichte der einleitend von mir dargelegten Grundsätze zu bewerten.
Darüber hinaus verweise ich auf die federführende Zuständigkeit des Bundesmi -
nisters für Finanzen.
ad 5 bis 10
Ich verweise erneut auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen sowie
auf meine einleitenden grundsätzlichen Ausführungen, erlaube mir jedoch anzumer -
ken, dass es kein eigenständiges Euratom - Budget gibt. Das Gemeinschaftsbudget
weist einzelne Ansätze auf, die ihre Rechtsgrundlage bzw. Begründung teilweise
oder zur Gänze im Euratom - Vertrag finden.
ad 11 bis 13
Die Entsorgung von waffenfähigem Plutonium stellt auch nuklearpolitisch ein be -
deutendes Problem dar. Österreich hat
sich bereits bisher gegen eine „Entsorgung“
in Form von MOX - Brennelementen ausgesprochen und ist mit Nachdruck für direkte
Entsorgungsstrategien, wie Verglasung, eingetreten. Entsprechend dieser Haltung
wäre auch ein allfälliger Vorstoß der Europäischen Kommission, wie er vom Antrag -
steller skizziert wird, zu bewerten.
Ich füge hinzu, dass Österreich wiederholt das Fehlen eines der Euratom - Anleihe
vergleichbaren Instruments für den nichtnuklearen Energiesektor kritisiert hat.
ad 14 bis 17
Ich verweise erneut auf meine einleitenden Ausführungen sowie auf das Regierungs -
programm, in dem wir festgehalten haben, dass die Bundesregierung „besonderes
Augenmerk auf die Umsetzung des in der letzten Legislaturperiode verhandelten
Anti - Atom - Paketes“ legen wird. Im Sinne dieses Anti - Atom - Paketes werden unter
anderem auch die Bemühungen zur Reform des Euratom - Vertrages fortgesetzt. Hin
sichtlich einer Reform dieses Vertrages stehen wir auch in regelmäßigem Kontakt mit
unserem Nachbarstaat Deutschland. In diesem Zusammenhang möchte ich auch
daran erinnern, dass zur Änderung des Euratom - Vertrages ein einstimmiger Be -
schluss aller Mitgliedstaaten erforderlich ist. Unbeschadet dessen habe ich vorbe -
reitende Studien zu verschiedenen Aspekten der Reform des Euratom - Vertrages in
Auftrag gegeben, wobei die grundsätzlich vereinbarten komplementären Studien von
deutscher Seite gegenwärtig noch ausstehen.
ad 18
Ich verweise nochmals auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen so -
wie auf meine einleitenden grundsätzlichen Ausführungen.