2082/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.05.2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom

8. März 2001, Nr. 2094/J, betreffend Untersuchungen von Futtermitteln auf gentechnisch

veränderte Bestandteile, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Aufgrund des Verfütterungsverbots von Tiermehl sind ca. 35.000 t zusätzliches Eiweißfutter

erforderlich, die zumindest teilweise aus Drittstaaten importiert werden müssen.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Untersuchungen auf gentechnisch veränderte Bestandteile in Futtermitteln werden erst seit

1999 durch das Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft (BFL) vorgenommen.

1999 wurden im Rahmen von Voruntersuchungen für den späteren Routinebetrieb 27

Futterproben mit unterschiedlichem Sojaanteil mittels Polymerase Kettenreaktion (PCR)

untersucht. Bei 20 Proben lagen positive Ergebnisse, d.h. ein Anteil an GVO > 3 %, vor. Drei

Rapssorten waren negativ. Im Jahr 2000 wurden 56 Futtermittelproben mit Sojaanteil am

BFL getestet. Bei 45 Proben konnten GVO nachgewiesen werden.

Im Jahr 2001 wird erstmals bei den Analysen zwischen Futtermitteln mit Sojaanteil und ohne

Sojaanteil unterschieden. Bei den sojahältigen Futtermitteln wurden bisher in 16 von 17

Proben GVO nachgewiesen; in 13 - allerdings nicht sojahältigen - Futtermitteln wurden keine

gentechnischen Veränderungen gefunden.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Um langfristig eine wirksame und effiziente Kontrolle der Ernährungssicherheit gewährleisten

zu können ist geplant eine Agentur für Ernährungssicherheit zu schaffen. Unter Bündelung

der vorhandenen Kapazitäten sollen die entsprechenden Kompetenzen, d.h. auch die

Futtermittelkontrolle, unter einem Dach vereint werden, um so ein Maximum an Sicherheit für

den Konsumenten zu erreichen.

 

Für die Saatgutvermehrung der heimischen Sojaproduktion wird das Ausgangssaatgut schon

derzeit flächendeckend auf gentechnische Verunreinigungen untersucht, sodass davon

ausgegangen werden kann, dass die heimische Sojaproduktion gentechnikfrei erfolgt. Leider

kann diese nur einen Bruchteil des Gesamteiweißbedarfs decken. So wurden im Jahr 2000

in Österreich aufgrund einer schlechten Ernte in Folge Trockenheit nur rd. 33.000 t

Sojabohnen produziert (1999 waren es noch 50.000 t); dem stehen 450.000 bis 500.000 t

Sojaschrot - Importe gegenüber.

 

Zu Frage 6:

 

Die Futtermittelverordnung 2000, BGBl. II Nr. 93, sieht bei Futtermitteln für den biologischen

Landbau eine Positivkennzeichnung als für den biologischen Landbau geeignet vor.

 

Frage 7:

 

Eine optimale Gesamtkonzeption kann es nicht geben, da Futtermittel nicht wie Saatgut

sortenrein und somit unvermischt zu sein haben. Österreich hat sich daher in den jeweiligen

Gremien der EU immer dafür eingesetzt, dass ein der Novel - Food - Verordnung

vergleichbarer Rechtsrahmen auch für Futtermittel geschaffen wird.

Frage 8:

 

Es darf auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen werden. Anzumerken ist, dass die

Angaben zum Jahr 2000 nur vorläufige waren.

 

Frage 9:

 

Die Probezahl wird jährlich gesteigert und - wie Frage 2 zu entnehmen ist auch in den

Suchkriterien erweitert. Vorläufig kann man schließen, dass die Wahrscheinlichkeit, in

Sojaschrot gentechnische Veränderungen zu finden, außerordentlich hoch ist; in

Futtermitteln ohne Sojaanteil wurden bis jetzt jedoch keine gentechnischen Veränderungen

nachgewiesen.

 

Zu Frage 10:

 

Mit dem 35 S Promotor sind die meisten Mais - Events erfassbar, ebenso das einzige in der

EU zugelassene Genkonstrukt der Fa. Monsanto bei Soja. Derzeit wird mit Hilfe der PCR auf

dieses eine Event bei Soja, ein Event bei Raps (Falcon Liberty Link von Agrevo) und 4

Maiskonstrukte (Bt 176 von Novartis, T 25 Liberty Link von Agrevo, Mon 810 von Monsanto

und Bt 11) getestet.

 

Zu Frage 11:

 

Die bei Frage 10 angesprochenen Tests werden im BFL durchgeführt, wobei für die

speziellen Gentechnikanalysen ein Akademiker und 2 Maturanten (Techniker) zur Verfügung

stehen.

 

Zu Frage 12:

 

Es wird jährlich vom BFL sowie vom Bundesamt für Agrarbiologie ein Bericht über die

Futtermittelkontrolle vorgelegt. Weitere Daten können nur veröflentlicht werden, wenn sie

nicht dem Datenschutz oder Amtsgeheimnis unterliegen.

Zu Frage 13:

 

Die Eiweißfuttermittelimporte in die Europäische Gemeinschaft betreffen vorwiegend

Sojabohnen bzw. Sojaschrot aus Nord - und Südamerika. Diese Importe betragen jährlich für

Österreich eine Menge von etwa 500.000 t. Bereits im Jahr 1980 wurden etwa 400.000

Sojaschrot importiert.

 

In der EU - Getreidemarktordnung fallen Sojabohnen in die Gruppe der Ölsaaten, für die eine

EU - weite Flächenrestriktion aufgrund der WTO - Verpflichtungen (5,128.000 ha abzüglich des

jährlich geltenden Stilllegungsprozentsatzes, mindestens jedoch 10 %) besteht. Für

Österreich beträgt die einzelstaatliche Bezugsfläche 147.000 ha (wiederum abzüglich des

Stilllegungsprozentsatzes). Im Jahr 2000 wurden 82.200 ha genützt; es bestünde in

Österreich somit für den Anbau von Ölsaaten (Raps, Sonnenblumen, Sojabohne) genügend

Spielraum.

 

Aufgrund der Marktordnungsreform Agenda 2000, die bereits im Lichte einer weiteren WTO -

Runde erfolgte, werden die Flächenzahlungen für Ölsaaten jedoch den niedrigeren

Getreideflächenzahlungen (ATS 4.568,55/ha) angepasst. Für den Anbau von Eiweißpflanzen

(Futtererbse, Ackerbohnen, Süßlupinen), für die keine Flächenbegrenzung gilt, wird ein

Zuschlag von etwa ATS 689,--/ha zur Getreideprämie gewährt.

Österreich ist in den Diskussionen zur Agenda 2000 immer wieder für eine Erhöhung der

Ölsaaten - und der Eiweißpflanzenprämie eingetreten. Aus handelspolitischen und

budgetären Gründen konnte allerdings nur der im Beschluss zur Agenda 2000 festgelegte

Kompromiss verabschiedet werden.

 

Im Zusammenhang mit dem Verbot der Verfütterung von Tiermehl hat die Kommission

bereits im Vorjahr zugesagt, über Möglichkeiten des Ersatzes im Rahmen eines

europäischen Proteinplanes nachzudenken und entsprechende Vorschläge vorzulegen.

National gesehen wurde die weitere Forcierung des Anbaus von Eiweißfuttermitteln

(Ölsaaten und Eiweißpflanzen) im Rahmen des Österreichischen Programms für eine

umweltgerechte, extensive und den natürlichen Lebensraum schützende Landwirtschaft

(ÖPUL) 2000 verwirklicht. Abgesehen von der Grundförderung, die sowohl für Ölsaaten als

auch für Eiweißpflanzen gewährt wird, sind im Rahmen der Maßnahme „Reduktion

ertragssteigernder Betriebsmittel auf Ackerflächen“ zusätzliche flächenbezogene Beihilfen für

Ölsaaten (einschließlich Sojabohne) möglich. Weitere Förderungen sowohl für Ölsaaten als

auch Eiweißpflanzen im Rahmen des ÖPUL sind durch die Maßnahmen „Verzicht auf

ertragssteigernde Betriebsmittel“ und „Biologischer Anbau“ möglich. Das ÖPUL 2000 wurde

für den Herbstanbau 2000/Ernte 2001 erstmals angeboten.

 

Zu Frage 14:

 

Die Europäische Kommission hat die Vorlage eines entsprechenden Vorschlags bereits

mehrmals zugesagt, bisher ist dem Rat allerdings noch immer kein Vorschlag vorgelegt

worden. Ich habe persönlich in den letzten Jahren mehrmals am Agrarministerrat die Vorlage

eines Kommissionsvorschlags urgiert und auch bereits konkrete Legislativvorschläge zur

Diskussion gebracht.