2082/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.05.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom
8. März 2001, Nr. 2094/J, betreffend Untersuchungen von Futtermitteln auf gentechnisch
veränderte Bestandteile, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Aufgrund des Verfütterungsverbots von Tiermehl sind ca. 35.000 t zusätzliches Eiweißfutter
erforderlich, die zumindest teilweise aus Drittstaaten importiert werden müssen.
Zu den Fragen 2 und 3:
Untersuchungen auf gentechnisch veränderte Bestandteile in Futtermitteln werden erst seit
1999 durch das Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft (BFL) vorgenommen.
1999 wurden im Rahmen von Voruntersuchungen für den späteren Routinebetrieb 27
Futterproben mit unterschiedlichem Sojaanteil mittels Polymerase Kettenreaktion (PCR)
untersucht. Bei 20 Proben lagen positive Ergebnisse, d.h. ein Anteil an GVO > 3 %, vor. Drei
Rapssorten waren negativ. Im Jahr 2000 wurden 56 Futtermittelproben mit Sojaanteil am
BFL getestet. Bei 45 Proben konnten GVO
nachgewiesen werden.
Im Jahr 2001 wird erstmals bei den Analysen zwischen Futtermitteln mit Sojaanteil und ohne
Sojaanteil unterschieden. Bei den sojahältigen Futtermitteln wurden bisher in 16 von 17
Proben GVO nachgewiesen; in 13 - allerdings nicht sojahältigen - Futtermitteln wurden keine
gentechnischen Veränderungen gefunden.
Zu den Fragen 4 und 5:
Um langfristig eine wirksame und effiziente Kontrolle der Ernährungssicherheit gewährleisten
zu können ist geplant eine Agentur für Ernährungssicherheit zu schaffen. Unter Bündelung
der vorhandenen Kapazitäten sollen die entsprechenden Kompetenzen, d.h. auch die
Futtermittelkontrolle, unter einem Dach vereint werden, um so ein Maximum an Sicherheit für
den Konsumenten zu erreichen.
Für die Saatgutvermehrung der heimischen Sojaproduktion wird das Ausgangssaatgut schon
derzeit flächendeckend auf gentechnische Verunreinigungen untersucht, sodass davon
ausgegangen werden kann, dass die heimische Sojaproduktion gentechnikfrei erfolgt. Leider
kann diese nur einen Bruchteil des Gesamteiweißbedarfs decken. So wurden im Jahr 2000
in Österreich aufgrund einer schlechten Ernte in Folge Trockenheit nur rd. 33.000 t
Sojabohnen produziert (1999 waren es noch 50.000 t); dem stehen 450.000 bis 500.000 t
Sojaschrot - Importe gegenüber.
Zu Frage 6:
Die Futtermittelverordnung 2000, BGBl. II Nr. 93, sieht bei Futtermitteln für den biologischen
Landbau eine Positivkennzeichnung als für den biologischen Landbau geeignet vor.
Frage 7:
Eine optimale Gesamtkonzeption kann es nicht geben, da Futtermittel nicht wie Saatgut
sortenrein und somit unvermischt zu sein haben. Österreich hat sich daher in den jeweiligen
Gremien der EU immer dafür eingesetzt, dass ein der Novel - Food - Verordnung
vergleichbarer Rechtsrahmen auch für
Futtermittel geschaffen wird.
Frage 8:
Es darf auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen werden. Anzumerken ist, dass die
Angaben zum Jahr 2000 nur vorläufige waren.
Frage 9:
Die Probezahl wird jährlich gesteigert und - wie Frage 2 zu entnehmen ist auch in den
Suchkriterien erweitert. Vorläufig kann man schließen, dass die Wahrscheinlichkeit, in
Sojaschrot gentechnische Veränderungen zu finden, außerordentlich hoch ist; in
Futtermitteln ohne Sojaanteil wurden bis jetzt jedoch keine gentechnischen Veränderungen
nachgewiesen.
Zu Frage 10:
Mit dem 35 S Promotor sind die meisten Mais - Events erfassbar, ebenso das einzige in der
EU zugelassene Genkonstrukt der Fa. Monsanto bei Soja. Derzeit wird mit Hilfe der PCR auf
dieses eine Event bei Soja, ein Event bei Raps (Falcon Liberty Link von Agrevo) und 4
Maiskonstrukte (Bt 176 von Novartis, T 25 Liberty Link von Agrevo, Mon 810 von Monsanto
und Bt 11) getestet.
Zu Frage 11:
Die bei Frage 10 angesprochenen Tests werden im BFL durchgeführt, wobei für die
speziellen Gentechnikanalysen ein Akademiker und 2 Maturanten (Techniker) zur Verfügung
stehen.
Zu Frage 12:
Es wird jährlich vom BFL sowie vom Bundesamt für Agrarbiologie ein Bericht über die
Futtermittelkontrolle vorgelegt. Weitere Daten können nur veröflentlicht werden, wenn sie
nicht dem Datenschutz oder Amtsgeheimnis
unterliegen.
Zu Frage 13:
Die Eiweißfuttermittelimporte in die Europäische Gemeinschaft betreffen vorwiegend
Sojabohnen bzw. Sojaschrot aus Nord - und Südamerika. Diese Importe betragen jährlich für
Österreich eine Menge von etwa 500.000 t. Bereits im Jahr 1980 wurden etwa 400.000
Sojaschrot importiert.
In der EU - Getreidemarktordnung fallen Sojabohnen in die Gruppe der Ölsaaten, für die eine
EU - weite Flächenrestriktion aufgrund der WTO - Verpflichtungen (5,128.000 ha abzüglich des
jährlich geltenden Stilllegungsprozentsatzes, mindestens jedoch 10 %) besteht. Für
Österreich beträgt die einzelstaatliche Bezugsfläche 147.000 ha (wiederum abzüglich des
Stilllegungsprozentsatzes). Im Jahr 2000 wurden 82.200 ha genützt; es bestünde in
Österreich somit für den Anbau von Ölsaaten (Raps, Sonnenblumen, Sojabohne) genügend
Spielraum.
Aufgrund der Marktordnungsreform Agenda 2000, die bereits im Lichte einer weiteren WTO -
Runde erfolgte, werden die Flächenzahlungen für Ölsaaten jedoch den niedrigeren
Getreideflächenzahlungen (ATS 4.568,55/ha) angepasst. Für den Anbau von Eiweißpflanzen
(Futtererbse, Ackerbohnen, Süßlupinen), für die keine Flächenbegrenzung gilt, wird ein
Zuschlag von etwa ATS 689,--/ha zur Getreideprämie gewährt.
Österreich ist in den Diskussionen zur Agenda 2000 immer wieder für eine Erhöhung der
Ölsaaten - und der Eiweißpflanzenprämie eingetreten. Aus handelspolitischen und
budgetären Gründen konnte allerdings nur der im Beschluss zur Agenda 2000 festgelegte
Kompromiss verabschiedet werden.
Im Zusammenhang mit dem Verbot der Verfütterung von Tiermehl hat die Kommission
bereits im Vorjahr zugesagt, über Möglichkeiten des Ersatzes im Rahmen eines
europäischen Proteinplanes nachzudenken und entsprechende Vorschläge vorzulegen.
National gesehen wurde die weitere Forcierung des Anbaus von Eiweißfuttermitteln
(Ölsaaten und Eiweißpflanzen) im Rahmen des Österreichischen Programms für eine
umweltgerechte, extensive und den natürlichen Lebensraum schützende Landwirtschaft
(ÖPUL) 2000 verwirklicht. Abgesehen von
der Grundförderung, die sowohl für Ölsaaten als
auch für Eiweißpflanzen gewährt wird, sind im Rahmen der Maßnahme „Reduktion
ertragssteigernder Betriebsmittel auf Ackerflächen“ zusätzliche flächenbezogene Beihilfen für
Ölsaaten (einschließlich Sojabohne) möglich. Weitere Förderungen sowohl für Ölsaaten als
auch Eiweißpflanzen im Rahmen des ÖPUL sind durch die Maßnahmen „Verzicht auf
ertragssteigernde Betriebsmittel“ und „Biologischer Anbau“ möglich. Das ÖPUL 2000 wurde
für den Herbstanbau 2000/Ernte 2001 erstmals angeboten.
Zu Frage 14:
Die Europäische Kommission hat die Vorlage eines entsprechenden Vorschlags bereits
mehrmals zugesagt, bisher ist dem Rat allerdings noch immer kein Vorschlag vorgelegt
worden. Ich habe persönlich in den letzten Jahren mehrmals am Agrarministerrat die Vorlage
eines Kommissionsvorschlags urgiert und auch bereits konkrete Legislativvorschläge zur
Diskussion gebracht.