2083/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.05.2001
Bundesministerium für
ÖFFENTLICHE LEISTUNG UND SPORT
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!
Die Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche
Anfrage (2105/J) betreffend "KabinettsmitarbeiterInnen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie hoch ist der Personalaufwand (inkl. des als Sachaufwand für die überlassenen
MitarbeiterInnen ausgewiesenen Personalaufwandes) für Ihre KabinettsmitarbeiterInnen?
a) für das Jahr 2000
b) für das Jahr 2001
c) für das Jahr 2002 (Voranschlag)?
Zu Frage 1:
Die Gesamtpersonalkosten für die Referentinnen und Referenten in meinem Kabinett im Jahr
2000 - ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bundesministeriengesetz - Novelle (1. April
2000) belaufen sich auf rund S 4,1 Mio. Dieser Betrag umfasst den Personalaufwand und
auch die im Sachaufwand verbuchten Aufwendungen.
Die Gesamtpersonalkosten für die Referentinnen und Referenten im Jahr 2001 in meinem
Kabinett werden sich voraussichtlich auf rund
S 6,2 Mio. belaufen.
Die Gesamtpersonalkosten für das Jahr 2002 werden voraussichtlich im Rahmen der Kosten
des Jahres 2001 - abgesehen vom Struktureffekt - liegen.
Frage 2:
Ist in den unter Punkt 1.) genannten Summen auch der Aufwand für Zulagen, Prämien,
Belohnungen oder Überstundenabgeltungen enthalten?
2a) Wenn nein, wie hoch ist dieser Aufwand summarisch?
Zu Frage 2:
Ja.
Frage 3:
Ist in den unter Punkt 1.) genannten Summen auch die Umsatzsteuer für überlassene
MitarbeiterInnen enthalten?
3a) Wenn nein, wie hoch ist dieser Aufwand summarisch?
Zu Frage 3:
Ja.
Frage 4:
Gibt es in Ihrem Kabinett MitarbeiterInnen, die mehr als das Bruttogehalt eines
Sektionsleiters/einer Sektionsleiterin erhalten?
4a) Wenn ja, wie begründen Sie diesen Höherverdienst?
Frage 5:
Wieviele Mitarbeiterinnen ihres Kabinetts erhalten mehr als das Bruttogehalt eines
Sektionsleiters/einer Sektionsleiterin?
Zu den Fragen 4 und 5:
Das Gehalt keiner Mitarbeiterin und keines Mitarbeiters liegt über dem durchschnittlichen
Verdienst eines Sektionsleiters/einer
Sektionsleiterin.
Frage 6:
Von welchen Institutionen kommen die Ihrem Kabinett überlassenen MitarbeiterInnen?
Zu Frage 6:
Arbeitsleihverträge wurden mit drei privatwirtschaftlichen Einrichtungen (Freiheitliche
Akademie, Manpower, BWI) abgeschlossen.
Frage 7:
Beschäftigen Sie in Ihrem Kabinett auch MitarbeiterInnen, die vom Bildungswerk der
Industrie überlassen wurden?
7a) Wenn ja, wie viele?
Zu Frage 7:
Ja, eine(r) meiner Referentinnen/Referenten ist im Rahmen eines Arbeitsleihverhältnisses mit
dem Bildungswerk der Industrie tätig.