2083/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.05.2001

 

Bundesministerium für

ÖFFENTLICHE LEISTUNG UND SPORT

 

 

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!

 

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche

Anfrage (2105/J) betreffend "KabinettsmitarbeiterInnen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1:

Wie hoch ist der Personalaufwand (inkl. des als Sachaufwand für die überlassenen

MitarbeiterInnen ausgewiesenen Personalaufwandes) für Ihre KabinettsmitarbeiterInnen?

       a) für das Jahr 2000

       b) für das Jahr 2001

       c) für das Jahr 2002 (Voranschlag)?

 

Zu Frage 1:

Die Gesamtpersonalkosten für die Referentinnen und Referenten in meinem Kabinett im Jahr

2000 - ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bundesministeriengesetz - Novelle (1. April

2000) belaufen sich auf rund S 4,1 Mio. Dieser Betrag umfasst den Personalaufwand und

auch die im Sachaufwand verbuchten Aufwendungen.

 

Die Gesamtpersonalkosten für die Referentinnen und Referenten im Jahr 2001 in meinem

Kabinett werden sich voraussichtlich auf rund S 6,2 Mio. belaufen.

Die Gesamtpersonalkosten für das Jahr 2002 werden voraussichtlich im Rahmen der Kosten

des Jahres 2001 - abgesehen vom Struktureffekt - liegen.

 

Frage 2:

Ist in den unter Punkt 1.) genannten Summen auch der Aufwand für Zulagen, Prämien,

Belohnungen oder Überstundenabgeltungen enthalten?

2a) Wenn nein, wie hoch ist dieser Aufwand summarisch?

 

Zu Frage 2:

Ja.

 

Frage 3:

Ist in den unter Punkt 1.) genannten Summen auch die Umsatzsteuer für überlassene

MitarbeiterInnen enthalten?

3a) Wenn nein, wie hoch ist dieser Aufwand summarisch?

 

Zu Frage 3:

Ja.

 

Frage 4:

Gibt es in Ihrem Kabinett MitarbeiterInnen, die mehr als das Bruttogehalt eines

Sektionsleiters/einer Sektionsleiterin erhalten?

4a) Wenn ja, wie begründen Sie diesen Höherverdienst?

 

Frage 5:

Wieviele Mitarbeiterinnen ihres Kabinetts erhalten mehr als das Bruttogehalt eines

Sektionsleiters/einer Sektionsleiterin?

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Das Gehalt keiner Mitarbeiterin und keines Mitarbeiters liegt über dem durchschnittlichen

Verdienst eines Sektionsleiters/einer Sektionsleiterin.

Frage 6:

Von welchen Institutionen kommen die Ihrem Kabinett überlassenen MitarbeiterInnen?

 

Zu Frage 6:

Arbeitsleihverträge wurden mit drei privatwirtschaftlichen Einrichtungen (Freiheitliche

Akademie, Manpower, BWI) abgeschlossen.

 

Frage 7:

Beschäftigen Sie in Ihrem Kabinett auch MitarbeiterInnen, die vom Bildungswerk der

Industrie überlassen wurden?

7a) Wenn ja, wie viele?

 

Zu Frage 7:

Ja, eine(r) meiner Referentinnen/Referenten ist im Rahmen eines Arbeitsleihverhältnisses mit

dem Bildungswerk der Industrie tätig.