2086/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.05.2001
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
zur Zahl 2241/J - NR/2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und
Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Anachronismus:
Hermelin - Pelz für AmtsträgerInnen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Die in der Anfrage erwähnte Auflistung von Amtskleidern mit Hermelinbesatz ist für
meinen Ressortbereich - vollständig.
Der derzeitige Präsident des Oberlandesgerichtes Wien besitzt keinen Talar mit
Hermelinverbrämung. Es stehen daher derzeit ein Amtskleid mit einer 12 cm breiten
Hermelinverbrämung (für den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes) und 19
Amtskleider mit einer 6 cm breiten Hermelinverbrämung (für die zwei Vizepräsiden -
ten sowie die 13 Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes, für den Leiter der
Generalprokuratur und für drei Präsidenten der Oberlandesgerichte) in Verwendung.
Zu 3 bis 6:
Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre wurden pro Jahr drei Talare mit Hermelinver -
brämung für den Obersten Gerichtshof angeschafft. Die Auftragsvergabe erfolgt
durch den Obersten Gerichtshof nach Einholung mehrerer Angebote an den jeweili -
gen Bestbieter.
Woher die Hermeline stammen beziehungsweise wie viele Hermeline für ein
Amtskleid benötigt werden, ist mir nicht
bekannt.
Zu 7 bis 9:
Auch ich bin der Auffassung, dass Distinktionen an Amtskleidern durch Pelzverbrä -
mungen nicht mehr zeitgemäß sind. Da ich das Tragen eines der jeweiligen
Amtsstellung des Richters entsprechenden Amtskleides nach wie vor für sinnvoll
und wichtig erachte, habe ich die zuständige Fachabteilung ersucht, die Verwen -
dung geeigneter Ersatzstoffe für den Hermelin, die der Würde des jeweiligen Amtes
Rechnung tragen, zu prüfen.