2086/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.05.2001

 

DER BUNDESMINISTER

FÜR JUSTIZ

 

zur Zahl 2241/J - NR/2001

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und

Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Anachronismus:

Hermelin - Pelz für AmtsträgerInnen“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

Die in der Anfrage erwähnte Auflistung von Amtskleidern mit Hermelinbesatz ist  für

meinen Ressortbereich - vollständig.

 

Der derzeitige Präsident des Oberlandesgerichtes Wien besitzt keinen Talar mit

Hermelinverbrämung. Es stehen daher derzeit ein Amtskleid mit einer 12 cm breiten

Hermelinverbrämung (für den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes) und 19

Amtskleider mit einer 6 cm breiten Hermelinverbrämung (für die zwei Vizepräsiden -

ten sowie die 13 Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes, für den Leiter der

Generalprokuratur und für drei Präsidenten der Oberlandesgerichte) in Verwendung.

 

Zu 3 bis 6:

Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre wurden pro Jahr drei Talare mit Hermelinver -

brämung für den Obersten Gerichtshof angeschafft. Die Auftragsvergabe erfolgt

durch den Obersten Gerichtshof nach Einholung mehrerer Angebote an den jeweili -

gen Bestbieter.

 

Woher die Hermeline stammen beziehungsweise wie viele Hermeline für ein

Amtskleid benötigt werden, ist mir nicht bekannt.

Zu 7 bis 9:

Auch ich bin der Auffassung, dass Distinktionen an Amtskleidern durch Pelzverbrä -

mungen nicht mehr zeitgemäß sind. Da ich das Tragen eines der jeweiligen

Amtsstellung des Richters entsprechenden Amtskleides nach wie vor für sinnvoll

und wichtig erachte, habe ich die zuständige Fachabteilung ersucht, die Verwen -

dung geeigneter Ersatzstoffe für den Hermelin, die der Würde des jeweiligen Amtes

Rechnung tragen, zu prüfen.