2089/AB XXI.GP
BUNDESKANZLER
Eingelangt am:11.05.2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
12. März 2001 unter der Nr. 2100/J an mich eine schriftliche parlamentarische An -
frage betreffend KabinettsmitarbeiterInnen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Gesamtpersonalkosten für die Referenten im Jahr 2000 ab dem Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Bundesministeriengesetz - Novelle in meinem Kabinett belaufen
sich auf rund 10,5 Mio. S. Dieser Betrag umfaßt den Personalaufwand (rund 5,5
Mio. S) und auch die im Sachaufwand verbuchten Refundierungen für
Arbeitsleihverhältnisse (rund 5 Mio. S).
Die Gesamtpersonalkosten für die Referenten im Jahr 2001 in meinem Kabinett wer -
den sich voraussichtlich auf rund 13,6 Mio. S belaufen; dieser Betrag umfaßt den
Personalaufwand (rund 7 Mio. S) und auch die im Sachaufwand verbuchten
Refundierungen (rund 6,6 Mio. S).
Die Gesamtpersonalkosten für das Jahr 2002 werden voraussichtlich nicht von den
Kosten des Jahres 2001 abweichen.
Im Fall des Kabinetts des Bundeskanzlers ist festzuhalten, dass es in meinem
Referentenstab weniger Bedienstete gibt, die mittels Arbeitsleihvertrag beschäftigt
sind als im Kabinett meines Amtsvorgängers.
In der parlamentarischen Anfrage wird - ebenso wie in manchen anderen Stellung -
nahmen zum Thema - der Eindruck zu vermitteln versucht, beim Institut des
Arbeitsleihvertrages handle es sich um eine rechtswidrige Einrichtung. Dazu halte
ich fest, dass Arbeitsleihverträge im Bereich der privaten Wirtschaft ein absolut
gebräuchliches und anerkanntes Mittel der Personalbewirtschaftung darstellen.
Wenn man vom Bund zunehmend einen der Privatwirtschaft ähnlichen flexiblen
Einsatz von Arbeitskräften fordert, so
kann es ihm auch nicht verwehrt sein sich
falsch, Arbeitsleihverträge würden zur Verschleierung von Personalkosten
abgeschlossen. Im Gegenteil: der für Arbeitsleihverträge eingesetzte Geldaufwand
ist explizit im Bundesvoranschlag unter dem VA Ansatz 1/10008/7294 - 109
ausgewiesen und für jedermann ersichtlich.
Zu Frage 2:
Ja.
Zu Frage 3:
Ja.
Zu den Fragen 4 und 5:
Keiner meiner MitarbeiterInnen verdient mehr als der durchschnittliche Verdienst der
fünf Sektionsleiter des Bundeskanzleramtes.
Zu Frage 6:
Arbeitsleihverträge wurden mit privatwirtschaftlichen Unternehmungen, sozialpartner -
schaftlichen Interessenvertretungen und Geldinstituten abgeschlossen.
Zu Frage7:
Keiner meiner Referenten ist im Rahmen eines Arbeitsleihverhältnisses mit dem
Bildungswerk der Industrie beim Bundeskanzleramt tätig.
Zu Frage 8:
Auch in Hinblick auf die Anregung des Rechnungshofes wurden bereits im August
vorigen Jahres mit der Dienstrechts - Novelle 2000 Regelungen, die auf die Beson -
derheit der Tätigkeit in politischen Büros eingehen, vom Gesetzgeber beschlossen.