2091/AB XXI.GP
Eingelangt am:11.05.2001
BUNDESMINISTER FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Grollitsch und Kollegen vom 13. März
2001, Nr.2116/J, betreffend umstrittene Begleitmaßnahmen zur Linderung der BSE - Krise,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die Tierschutz - Mindeststandards sind in allen Ländern durch die Vereinbarung nach Art. 15a
B - VG über den Schutz von Nutztieren in der Landwirtschaft vereinheitlicht.
Darüber hinaus gibt es in einzelnen Ländern strengere Bestimmungen.
Zu Frage 2:
Da Tierschutz und Tierzucht in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache sind, kann nur
indirekt über die Förderungsmaßnahmen des Bundes Einfluss genommen werden. Für be -
sonders tierfreundliche Haltungssysteme gibt
es höhere Förderungssätze.
Zu Frage 3:
Die Verfütterung von verarbeiteten tierischen Proteinen an Nutztiere, die zur Nahrungsmittel -
produktion gehalten, gemästet oder gezüchtet werden, ist verboten.
Ausgenommen ist Fischmehl für die Verfütterung an Nichtwiederkäuer unter bestimmten
Auflagen.
Es sind nur einige wenige Proteine zur Verfütterung gestattet, und dies nur bei Einhaltung
sehr strenger Kontrollvorschriften: Fischmehl, Gelatine von anderen Tieren als Wiederkäuern
zur Umkleidung von Additiven, Dicalciumphosphaten und hydrolysierten Proteinen sowie
Milch und Milchprodukte.
Zu Frage 4:
Das generelle Verfütterungsverbot von Tierfutter für alle landwirtschaftlichen Nutztiere wurde
auf unbestimmte Zeit verlängert. Österreich hat sich für die Verlängerung des Verfütterungs -
verbotes eingesetzt.
Zu Frage 5:
Im Rahmen der Diskussion zur Abänderung der Gemeinsamen Marktordnung für Rindfleisch
wurde die Kommission von Österreich und anderen Mitgliedstaaten aufgefordert, alle Import -
bestimmungen zu prüfen und bestehende rechtliche Möglichkeiten zu nutzen, um den Import
von Lebendrindern und Rindfleisch zu vermindern. Eine Reaktion der Kommission auf diese
Forderung ist noch ausständig.
Zu den Fragen 6 und 7:
Im 7 Punkte - Programm der Kommission ist keine Verarbeitungsprämie für Kälber (Herodes -
prämie) vorgesehen. Abgesehen davon würde Österreich eine derartige Regelung wie be -
reits in den Jahren 1997 und 1998 aus
ethischen Gründen ablehnen.
Zu Frage 8:
Der Vorschlag der Kommission zur Abänderung der Gemeinsamen Marktorganisation für
Rindfleisch sieht keine Kürzung der Mutterkuhquote vor.
Zu Frage 9:
Österreich hat sich auf europäischer Ebene massiv gegen eine Ankaufsaktion zur Vernich -
tung ausgesprochen und Alternativlösungen gefordert.
Beim Verwaltungsausschuss Rindfleisch am 16.3.2001 wurde eine neue Ankaufsaktion mit
Alternativmaßnahmen beschlossen. So ist nun eine Einlagerung in Form von Fleisch mit
Knochen, Fleisch ohne Knochen sowie eine Verwendung in verarbeiteter Form für Konser -
ven möglich.
Zu Frage 10:
Von den österreichischen Hilfsorganisationen ist geplant, rd. 200 - 300 t Rindfleisch als Nah -
rungsmittelhilfe in Osteuropa und den Balkanländern zu verteilen. Derzeit laufen die diesbe -
züglichen administrativen Vorbereitungen (Ausschreibung, Gespräche mit Herstellern, Ver -
träge mit den Hilfsorganisationen). Die Finanzierung erfolgt zum Großteil durch die Kommis -
sion (70% des Ankaufspreises der Tiere). Der Rest wird durch den Bund und die Länder im
Verhältnis 60:40 getragen.
Durch diese Hilfslieferungen ist im Inland eine Entlastung des Rindfleischmarktes und eine
damit verbundene Verbesserung der Erzeugerpreise zu erwarten.
Im Ausland ist nach Aussagen der Hilfsorganisationen die Nahrungsmittelhilfe derart konzi -
piert, dass keine negativen Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft zu erwarten sind.
Zu Frage 11:
Aufgrund der niedrigen Nachfrage nach Rindfleisch und des niedrigen Preisniveaus sind kei -
ne Importe von Fleisch aus den
angeführten Ländern zu erwarten. Weiters ist festzuhalten,
dass die Importe aus diesen Ländern vorwiegend in Form von Fleisch und nicht in Form von
Lebendtieren durchgeführt werden.
Zu Frage 12:
Aufgrund der vielen Einfuhrverbote von Drittländern für Fleisch aus EU - Staaten ist kurzfristig
mit keiner Steigerung der Ausfuhren in Drittländer zu rechnen. Wie bisher wird der Großteil
der Exporte in Form von Fleisch durchgeführt werden.
Zu Frage 13:
Transporte von Zuchttieren werden aus derzeitiger Sicht unvermeidbar bleiben.
Hinsichtlich der Ausfuhr sind Fleischtransporte den Lebendtransporten von Schlachttieren
vorzuziehen. Dabei ist jedoch die Tatsache zu berücksichtigen, dass wichtige Abnehmerlän -
der aus traditionellen und hygienischen Gründen weiterhin die Lieferung von Lebendrindern
verlangen.
In den letzten Jahren wurden auf EU - Ebene im Bereich des Tierschutzes beim Transport
wesentliche Verbesserungen erzielt Beispielsweise werden Exporterstattungen nur mehr
nach Bestätigung der Einhaltung aller tierschutzrelevanten Bestimmungen gewährt