2091/AB XXI.GP

 

Eingelangt am:11.05.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Grollitsch und Kollegen vom 13. März

2001, Nr.2116/J, betreffend umstrittene Begleitmaßnahmen zur Linderung der BSE - Krise,

beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Die Tierschutz - Mindeststandards sind in allen Ländern durch die Vereinbarung nach Art. 15a

B - VG über den Schutz von Nutztieren in der Landwirtschaft vereinheitlicht.

Darüber hinaus gibt es in einzelnen Ländern strengere Bestimmungen.

 

Zu Frage 2:

 

Da Tierschutz und Tierzucht in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache sind, kann nur

indirekt über die Förderungsmaßnahmen des Bundes Einfluss genommen werden. Für be -

sonders tierfreundliche Haltungssysteme gibt es höhere Förderungssätze.

Zu Frage 3:

 

Die Verfütterung von verarbeiteten tierischen Proteinen an Nutztiere, die zur Nahrungsmittel -

produktion gehalten, gemästet oder gezüchtet werden, ist verboten.

Ausgenommen ist Fischmehl für die Verfütterung an Nichtwiederkäuer unter bestimmten

Auflagen.

 

Es sind nur einige wenige Proteine zur Verfütterung gestattet, und dies nur bei Einhaltung

sehr strenger Kontrollvorschriften: Fischmehl, Gelatine von anderen Tieren als Wiederkäuern

zur Umkleidung von Additiven, Dicalciumphosphaten und hydrolysierten Proteinen sowie

Milch und Milchprodukte.

 

 

Zu Frage 4:

 

 

Das generelle Verfütterungsverbot von Tierfutter für alle landwirtschaftlichen Nutztiere wurde

auf unbestimmte Zeit verlängert. Österreich hat sich für die Verlängerung des Verfütterungs -

verbotes eingesetzt.

 

 

Zu Frage 5:

 

 

Im Rahmen der Diskussion zur Abänderung der Gemeinsamen Marktordnung für Rindfleisch

wurde die Kommission von Österreich und anderen Mitgliedstaaten aufgefordert, alle Import -

bestimmungen zu prüfen und bestehende rechtliche Möglichkeiten zu nutzen, um den Import

von Lebendrindern und Rindfleisch zu vermindern. Eine Reaktion der Kommission auf diese

Forderung ist noch ausständig.

 

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

 

Im 7 Punkte - Programm der Kommission ist keine Verarbeitungsprämie für Kälber (Herodes -

prämie) vorgesehen. Abgesehen davon würde Österreich eine derartige Regelung wie be -

reits in den Jahren 1997 und 1998 aus ethischen Gründen ablehnen.

Zu Frage 8:

 

 

Der Vorschlag der Kommission zur Abänderung der Gemeinsamen Marktorganisation für

Rindfleisch sieht keine Kürzung der Mutterkuhquote vor.

 

 

Zu Frage 9:

 

 

Österreich hat sich auf europäischer Ebene massiv gegen eine Ankaufsaktion zur Vernich -

tung ausgesprochen und Alternativlösungen gefordert.

Beim Verwaltungsausschuss Rindfleisch am 16.3.2001 wurde eine neue Ankaufsaktion mit

Alternativmaßnahmen beschlossen. So ist nun eine Einlagerung in Form von Fleisch mit

Knochen, Fleisch ohne Knochen sowie eine Verwendung in verarbeiteter Form für Konser -

ven möglich.

 

 

Zu Frage 10:

 

 

Von den österreichischen Hilfsorganisationen ist geplant, rd. 200 - 300 t Rindfleisch als Nah -

rungsmittelhilfe in Osteuropa und den Balkanländern zu verteilen. Derzeit laufen die diesbe -

züglichen administrativen Vorbereitungen (Ausschreibung, Gespräche mit Herstellern, Ver -

träge mit den Hilfsorganisationen). Die Finanzierung erfolgt zum Großteil durch die Kommis -

sion (70% des Ankaufspreises der Tiere). Der Rest wird durch den Bund und die Länder im

Verhältnis 60:40 getragen.

Durch diese Hilfslieferungen ist im Inland eine Entlastung des Rindfleischmarktes und eine

damit verbundene Verbesserung der Erzeugerpreise zu erwarten.

Im Ausland ist nach Aussagen der Hilfsorganisationen die Nahrungsmittelhilfe derart konzi -

piert, dass keine negativen Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft zu erwarten sind.

 

 

Zu Frage 11:

 

 

Aufgrund der niedrigen Nachfrage nach Rindfleisch und des niedrigen Preisniveaus sind kei -

ne Importe von Fleisch aus den angeführten Ländern zu erwarten. Weiters ist festzuhalten,

dass die Importe aus diesen Ländern vorwiegend in Form von Fleisch und nicht in Form von

Lebendtieren durchgeführt werden.

 

 

Zu Frage 12:

 

 

Aufgrund der vielen Einfuhrverbote von Drittländern für Fleisch aus EU - Staaten ist kurzfristig

mit keiner Steigerung der Ausfuhren in Drittländer zu rechnen. Wie bisher wird der Großteil

der Exporte in Form von Fleisch durchgeführt werden.

 

 

Zu Frage 13:

 

 

Transporte von Zuchttieren werden aus derzeitiger Sicht unvermeidbar bleiben.

Hinsichtlich der Ausfuhr sind Fleischtransporte den Lebendtransporten von Schlachttieren

vorzuziehen. Dabei ist jedoch die Tatsache zu berücksichtigen, dass wichtige Abnehmerlän -

der aus traditionellen und hygienischen Gründen weiterhin die Lieferung von Lebendrindern

verlangen.

 

In den letzten Jahren wurden auf EU - Ebene im Bereich des Tierschutzes beim Transport

wesentliche Verbesserungen erzielt Beispielsweise werden Exporterstattungen nur mehr

nach Bestätigung der Einhaltung aller tierschutzrelevanten Bestimmungen gewährt