2092/AB XXI.GP

 

Eingelangt am:11.05.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gradwohl und Kollegen vom 20. März 2001,

Nr. 2179/J, betreffend die Aufforderung „Nachzuschauen“, wie angeblich Milliarden in der EU

versickern, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Es gibt Pressemitteilungen, wonach die spanische Staatsanwaltschaft Ermittlungen bezüg -

lich vermuteter Betrügereien im Flachssektor in den Erntejahren 1997/98 und 1998/99 ein -

geleitet hat. Genauere Informationen liegen noch nicht vor, da die spanischen Behörden

noch ermitteln. Die Behauptung, dass die damalige spanische Landwirtschaftsministerin und

heutige Vizepräsidentin der EU - Kommission, Loyola de Palacio, in den Skandal verwickelt

sein soll, ist noch nicht näher bestätigt worden.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

 

Dazu darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 706/J, ver -

wiesen werden. Zur Aufforderung „Nachzuschauen“ ist anzumerken, dass auf Kommissions -

ebene Österreich immer für eine Verstärkung der Kontrollinstrumente der Kommission sowie

für eine korrekte Vollziehung der EG - Vorschriften durch die Mitgliedstaaten eingetreten ist.

Ein bilaterales Einwirken auf Spanien oder eine „Nachschau“ ist allerdings weder notwendig

noch zulässig. Für die Überprüfung des korrekten Vollzugs der EG - Rechtsvorschriften be -

stehen ausreichende Gemeinschaftsmaßnahmen. Im Falle des ungerechtfertigten Bezugs

von Beihilfen sehen die Gemeinschaftsvorschriften entsprechende Maßnahmen - von Kon -

trollen vor Ort bis zur Rückforderung der Gelder - vor. Neben dem Europäischen Ausrich -

tungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) ist für länderübergreifende Fälle

zur Betrugskontrolle das Europäische Amt für Betrugskontrolle (OLAF) zuständig.