2092/AB XXI.GP
Eingelangt am:11.05.2001
BUNDESMINISTER FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gradwohl und Kollegen vom 20. März 2001,
Nr. 2179/J, betreffend die Aufforderung „Nachzuschauen“, wie angeblich Milliarden in der EU
versickern, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Es gibt Pressemitteilungen, wonach die spanische Staatsanwaltschaft Ermittlungen bezüg -
lich vermuteter Betrügereien im Flachssektor in den Erntejahren 1997/98 und 1998/99 ein -
geleitet hat. Genauere Informationen liegen noch nicht vor, da die spanischen Behörden
noch ermitteln. Die Behauptung, dass die damalige spanische Landwirtschaftsministerin und
heutige Vizepräsidentin der EU - Kommission, Loyola de Palacio, in den Skandal verwickelt
sein soll, ist noch nicht näher bestätigt worden.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Dazu darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 706/J, ver -
wiesen werden. Zur Aufforderung „Nachzuschauen“ ist anzumerken, dass auf Kommissions -
ebene Österreich immer für eine Verstärkung der Kontrollinstrumente der Kommission sowie
für eine korrekte Vollziehung der EG -
Vorschriften durch die Mitgliedstaaten eingetreten ist.
Ein bilaterales Einwirken auf Spanien oder eine „Nachschau“ ist allerdings weder notwendig
noch zulässig. Für die Überprüfung des korrekten Vollzugs der EG - Rechtsvorschriften be -
stehen ausreichende Gemeinschaftsmaßnahmen. Im Falle des ungerechtfertigten Bezugs
von Beihilfen sehen die Gemeinschaftsvorschriften entsprechende Maßnahmen - von Kon -
trollen vor Ort bis zur Rückforderung der Gelder - vor. Neben dem Europäischen Ausrich -
tungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) ist für länderübergreifende Fälle
zur Betrugskontrolle das Europäische Amt für Betrugskontrolle (OLAF) zuständig.