2094/AB XXI.GP
Eingelangt am:11.05.2001
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR. INNOVATION UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2107/J - NR/2001, betreffend
KabinettsmitarbeiterInnen, die die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
am 12. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1, 2 und 3:
Wie hoch ist der Personalaufwand (inkl. des als Sachaufwand für die überlassenen
MitarbeiterInnen ausgewiesenen Personalaufwandes) für Ihre
KabinettsmitarbeiterInnen?
a) für das Jahr 2000
b) fürdasJahr2001
c) für das Jahr 2002 (Voranschlag)?
Ist in den unter Punkt 1.) genannten Summen auch der Aufwand für Zulagen,
Prämien, Belohnungen oder Überstundenabgeltungen enthalten?
2a) Wenn nein, wie hoch ist dieser Aufwand summarisch?
Ist in den unter Punkt 1.) genannten Summen auch die Umsatzsteuer für
überlassene MitarbeiterInnen enthalten?
3a) Wenn nein, wie hoch ist dieser Aufwand summarisch?
Antwort:
Die Personalkosten für die im Kabinett beschäftigten Mitarbeiter mit Ausnahme von
Sekretariats - , Kanzlei - und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal betrugen
für den Zeitraum 1.4.2000 (Bundesministeriengesetz - Novelle) bis zum 31.12.2000
ohne Reisekosten S 7.989.900.--.
Die für das gesamte Kalenderjahr 2001 zu erwartenden Personalkosten liegen ohne
Reisekosten bei ca. S 12.601.610.--
Die Personalkosten für das Jahr 2002 dürften in der Höhe der Kosten für 2001
liegen, auf Grund allfälliger künftiger Gehaltsabschlüsse können jedoch noch keine
exakten Zahlen genannt werden.
In diesen Beträgen sind alle Zulagen, Prämien, Belohnungen und
Überstundenabgeltungen enthalten. Ebenso sind in diesem Betrag die Kosten für die
bei Arbeitsleihverträgen zu entrichtende Umsatzsteuer sowie alle sonstigen
Nebenkosten enthalten.
Frage 4 und 5:
Gibt es in Ihrem Kabinett MitarbeiterInnen, die mehr als das Bruttogehalt eines
Sektionsleiters/einer Sektionsleiterin erhalten?
4a) Wenn ja, wie begründen Sie diesen Höherverdienst?
Wieviele MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts erhalten mehr als das Bruttogehalt eines
Sektionsleiters/einer Sektionsleiterin?
Antwort:
In meinem Kabinett gibt es einen Mitarbeiter, der mehr als das durchschnittliche
Bruttogehalt der im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
beschäftigten Sektionsleiter verdient.
Im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an diesem Arbeitsplatz konnte mit
den Möglichkeiten des relativ starren Systems des Dienst - und Besoldungsrechtes
des Bundes nicht das Auslangen gefunden werden.
Der Höherverdienst ist auf Grund der ausgeübten Tätigkeit, die außergewöhnliche
Fähigkeiten, großes Wissen und hohes persönliches Engagement erfordert,
gerechtfertigt.