2096/AB XXI.GP

 

Eingelangt am:11.05.2001

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, INNOVATION UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2113/J - NR/2001, betreffend Einstiegs -

Umstiegs - und Ausstiegshilfen für mobilitätsbehinderte Menschen an Bahnhöfen, die

die Abgeordneten Haidlmayr und FreundInnen am 12. März 2001 an mich gerichtet

haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1,2 und 3:

Gibt es, außer den bereits 94 ausgelieferten Rollstuhlhebeliften noch weitere in

Österreich?

Wenn ja: Wieviel Rollstuhlhebelifte sind wo noch auf Lager und wie sind diese für die

einzelnen Bahnhöfe anzufordern, bzw. wann werden sie ausgeliefert?

Wenn nein: Wurden bei Einführung dieser Einstiegshilfen exakt nur 94 Stück

angeschafft?

1.1.   Bis wann werden weitere Einstiegshilfen angeschafft?

1.2.   Wie hoch ist die Anzahl der ,,neu" angeschafften Rollstuhlhebelifte?

 

Wird ab 1.1.2001 an allen Bahnhöfen auf der Hauptstrecke der West - bzw. Südbahn

mit zumindest einem festen Bahnsteig zumindest einer dieser Hebelifte bereitgestellt?

Wenn ja:bis wann wird diese längst überfällige Notwendigkeit abgeschlossen sein?

Wenn nein: warum nicht?

 

Sind Sie auch bereit an allen anderen Bahnhöfen mit zumindest einem festen

Bahnsteig einen Hebelift bereitzustellen?

Wenn ja: bis wann wird auch diese längst fällige Notwendigkeit abgeschlossen sein?

Wenn nein: warum nicht?

 

Antwort:

Grundsätzlich ist es eine Entscheidung der Leitung eines Unternehmens für in der

Mobilität beeinträchtigte Personen entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

In den vergangenen Jahren wurde im Rahmen der Gemeinwirtschaftlichen

Leistungsverträge mit den ÖBB auch die zur Verfügungsstellung und der Einsatz von

speziell konstruierten Hebeliften für Körperbehinderte, besonders für Rollstuhlfahrer

sowie von eisenbahngerechten Fahr - und Tragsesseln für schwerst köperbehinderte

Menschen, um das Heben in den Einstieg und die Durchfahrt durch enge Türen und

Gänge im Zuge bis zum Sitzplatz zu ermöglichen, vereinbart.

Dabei handelt es sich um eine Anstoßfinanzierung, die nunmehr, nachdem die hohen

Anlaufkosten durch mein Ressort übernommen wurden, von den OBB weitergeführt

werden kann.

Leistungsbestellungen gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die

Ordnung des öffentlichen Personennah - und Regionalverkehrs (ÖPNRV - G) sind u.a.

auch an die Bedingungen gebunden, dass entsprechend behindertengerechte

Fahrbetriebsmittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Nach ergänzenden Informationen der ÖBB wurden weiters an 20 Bahnhöfen Depots für

eisenbahngerechte Fahr - und Tragsessel für Schwerstbehinderte eingerichtet, wobei

derzeit 29 Fahr - und Tragsessel für Schwerstbehinderte zur Verfügung stehen.

Die Standorte für Hebelifte und Fahr - und Tragsessel sind in einer beigeschlossenen

Beilage (Beilage 1) aufgelistet.

 

Fragen 4 und 5:

Werden Sie dem Personenverkehr ein Angebot machen, damit in allen Bahnhöfen

Österreichs (wie z.B. in OÖ) die Zugführer angewiesen werden, die Dienstleistung der

Ein - bzw. Ausstiegshilfe mit Hebeliften durchzuführen, wenn der Bahnhof entweder

unbesetzt ist oder keine anderen Mitarbeiter der ÖBB in dieser Zeit zur Verfügung

stehen?

Wenn ja: wie lautet dieses?

Wenn nein: warum ist für Sie z.B.: die 00.-Lösung nicht tragbar?

 

Finden Sie es richtig, dass an Bahnhöfen, die noch über Gepäckpersonal verfügen, zu

Zeiten, wo das Gepäckpersonal nicht im Dienst ist, Reinigungskräfte (meist Frauen!)

die körperlich anstrengende Tätigkeit der Herbeischaffung des Hebeliftes und des Ein - ,

Umsteige - und Aussteigvorganges von RollstuhlfahrerInnen übernehmen müssen?

Wenn ja: warum?

Wenn nein: Welches Angebot werden Sie diesbezüglich dem Personenverkehr

machen, damit diese Tätigkeit nicht mehr von den Frauen, sondern z.B. vom

Verschubpersonal etc. übernommen wird?

 

Antwort:

Aus eisenbahnbehördlicher Sicht ist es erforderlich, dass das zum Einsatz kommende

Personal in der sicheren Handhabung der „Rollstuhlhebelifte“ entsprechend

unterwiesen ist, wobei die planmäßige (sonstige) Dienstverwendung dabei

grundsätzlich nicht von Bedeutung ist.

Geschlechtsspezifische Voraussetzungen für die Bedienung des „Rollstuhlhebeliftes“

sind meinem Ressort keine bekannt.

Die Personaleinsatzplanung (einschließlich Arbeitnehmerschutz) ist grundätzlich eine

Aufgabe der Geschäftsführung der ÖBB, die durch das Verkehrsressort nicht

beeinflusst wird.

 

Frage 6:

Welches Angebot werden Sie dem Personenverkehr machen, damit die

Dienstleistungen für blinde und sehbehinderte Menschen, für Menschen in

handbetriebenen Rollstühlen und für betagte Menschen wieder in vollem Umfang

bereitgestellt wird?

Antwort:

In Zusammenhang mit der Bahnhofsoffensive wurde von den ÖBB die Ausarbeitung

eines umfassenden ,,Behindertenkonzeptes“ gefordert, das allgemeine Richtlinien über

den Umfang der behindertengerechten Ausstattung von Bahnhöfen enthalten soll. Die

Erstellung dieses Behindertenkonzeptes ist noch nicht abgeschlossen.

 

Die ÖBB haben zur Wahrung der Interessen von behinderten Fahrgästen, sowie als

Ansprechpartner und Auskunftspersonen für Behinderte insgesamt neun regionale und

eine zentrale Behinderten -  Servicestelle eingerichtet. Die Standorte sowie die Telefon -

und Faxnummem sind in der Beilage (Beilage 2) aufgelistet.

Bahnhöfe die mit eisenbahngerechten Fahr - und Tragesesseln für

Schwerstbehinderte ausgestattet sind:

 

 

 

Depotbahnhöfe                                    Anzahl

 

1. Bad Gastein                                     1

2. Bischofshofen                                                1

3. Bregenz                                            1

4. Bruck an der Mur                            1

5. Feldkirch                                          2

6. Graz Hbf.                                          2

7. Innsbruck Hbf.                                1

8. Leoben Hbf.                                     1

9. Linz Hbf.                                           2

10. Salzburg Hbf.                 2

11. St. Pölten Hbf.                               1

12. Schladming                                    1

13.Schwarzach St. Veit                       1

14.Selzthal                                            1

15. Stainach - Irdning                        1

16.Villach Hbf.                                     3

17.Wien Südbf.                                   2

18. Wien Westbf.                                               3

19.Wörgl                                              1

20.Zell am See                                      1

Behinderten - Servicestellen

 

Kontaktstellen für regionale Behindertenverbände:

 

Wien:                                                                    Kärnten:

Nordbahnstraße 50,1020 Wien                        10. - Oktober - Straße 20, 9500 Villach

Tel.: (01) 93000 - 33052                                       Tel: (04242) 2020 - 3199

Fax: (01) 93000 - 25213                                       Fax: (04242) 2020 - 3139

 

Niederösterreich, Burgenland:                         Steiermark:

Rennbahnstraße 29, 3100 St. Pölten               Europaplatz 4, 8020 Graz

Tel.: (02742) 323 - 3523                                       Tel.: (0316) 7848 - 341

Fax: (02742) 323 - 3525                                       Fax: (0316) 7848 - 490

 

Oberösterreich:                                                   Zentrale

Bahnhofstraße 3, 4021 Linz                              Behindertenkoordinationsstelle:

Tel.: (0732) 6909 - 3102

Fax: (0732)6909 - 3109                                        Personenverkehr Marketing

                                                                              Praterstern 3, 1020 Wien

                                                                              Tel: (01) 93000 - 35800

Salzburg:                                                              Fax: (01)93000 - 25113

Südtiolerplatz 1, 5020 Salzburg

Tel: (0662) 8887 - 3175

Fax: (0662) 8887 - 3169

 

Tirol:

Claudiastraße 2, 6020 Innsbruck

Tel: (0512) 503 - 5418

Fax: (0512) 503 - 5040

 

Vorarlberg:

Bahnhof, 6700 Bludenz

Tel.: (05552)6111 - 1400

Fax: (05552)6111 - 515