2096/AB XXI.GP
Eingelangt am:11.05.2001
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, INNOVATION UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2113/J - NR/2001, betreffend Einstiegs -
Umstiegs - und Ausstiegshilfen für mobilitätsbehinderte Menschen an Bahnhöfen, die
die Abgeordneten Haidlmayr und FreundInnen am 12. März 2001 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1,2 und 3:
Gibt es, außer den bereits 94 ausgelieferten Rollstuhlhebeliften noch weitere in
Österreich?
Wenn ja: Wieviel Rollstuhlhebelifte sind wo noch auf Lager und wie sind diese für die
einzelnen Bahnhöfe anzufordern, bzw. wann werden sie ausgeliefert?
Wenn nein: Wurden bei Einführung dieser Einstiegshilfen exakt nur 94 Stück
angeschafft?
1.1. Bis wann werden weitere Einstiegshilfen angeschafft?
1.2. Wie hoch ist die Anzahl der ,,neu" angeschafften Rollstuhlhebelifte?
Wird ab 1.1.2001 an allen Bahnhöfen auf der Hauptstrecke der West - bzw. Südbahn
mit zumindest einem festen Bahnsteig zumindest einer dieser Hebelifte bereitgestellt?
Wenn ja:bis wann wird diese längst überfällige Notwendigkeit abgeschlossen sein?
Wenn nein: warum nicht?
Sind Sie auch bereit an allen anderen Bahnhöfen mit zumindest einem festen
Bahnsteig einen Hebelift bereitzustellen?
Wenn ja: bis wann wird auch diese längst fällige Notwendigkeit abgeschlossen sein?
Wenn nein: warum nicht?
Antwort:
Grundsätzlich ist es eine Entscheidung der Leitung eines Unternehmens für in der
Mobilität beeinträchtigte Personen entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
In den vergangenen Jahren wurde im Rahmen der Gemeinwirtschaftlichen
Leistungsverträge mit den ÖBB auch die zur Verfügungsstellung und der Einsatz von
speziell konstruierten Hebeliften für Körperbehinderte, besonders für Rollstuhlfahrer
sowie von eisenbahngerechten Fahr - und Tragsesseln für schwerst köperbehinderte
Menschen, um das Heben in den Einstieg und die Durchfahrt durch enge Türen und
Gänge im Zuge bis zum Sitzplatz zu
ermöglichen, vereinbart.
Dabei handelt es sich um eine Anstoßfinanzierung, die nunmehr, nachdem die hohen
Anlaufkosten durch mein Ressort übernommen wurden, von den OBB weitergeführt
werden kann.
Leistungsbestellungen gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die
Ordnung des öffentlichen Personennah - und Regionalverkehrs (ÖPNRV - G) sind u.a.
auch an die Bedingungen gebunden, dass entsprechend behindertengerechte
Fahrbetriebsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Nach ergänzenden Informationen der ÖBB wurden weiters an 20 Bahnhöfen Depots für
eisenbahngerechte Fahr - und Tragsessel für Schwerstbehinderte eingerichtet, wobei
derzeit 29 Fahr - und Tragsessel für Schwerstbehinderte zur Verfügung stehen.
Die Standorte für Hebelifte und Fahr - und Tragsessel sind in einer beigeschlossenen
Beilage (Beilage 1) aufgelistet.
Fragen 4 und 5:
Werden Sie dem Personenverkehr ein Angebot machen, damit in allen Bahnhöfen
Österreichs (wie z.B. in OÖ) die Zugführer angewiesen werden, die Dienstleistung der
Ein - bzw. Ausstiegshilfe mit Hebeliften durchzuführen, wenn der Bahnhof entweder
unbesetzt ist oder keine anderen Mitarbeiter der ÖBB in dieser Zeit zur Verfügung
stehen?
Wenn ja: wie lautet dieses?
Wenn nein: warum ist für Sie z.B.: die 00.-Lösung nicht tragbar?
Finden Sie es richtig, dass an Bahnhöfen, die noch über Gepäckpersonal verfügen, zu
Zeiten, wo das Gepäckpersonal nicht im Dienst ist, Reinigungskräfte (meist Frauen!)
die körperlich anstrengende Tätigkeit der Herbeischaffung des Hebeliftes und des Ein - ,
Umsteige - und Aussteigvorganges von RollstuhlfahrerInnen übernehmen müssen?
Wenn ja: warum?
Wenn nein: Welches Angebot werden Sie diesbezüglich dem Personenverkehr
machen, damit diese Tätigkeit nicht mehr von den Frauen, sondern z.B. vom
Verschubpersonal etc. übernommen wird?
Antwort:
Aus eisenbahnbehördlicher Sicht ist es erforderlich, dass das zum Einsatz kommende
Personal in der sicheren Handhabung der „Rollstuhlhebelifte“ entsprechend
unterwiesen ist, wobei die planmäßige (sonstige) Dienstverwendung dabei
grundsätzlich nicht von Bedeutung ist.
Geschlechtsspezifische Voraussetzungen für die Bedienung des „Rollstuhlhebeliftes“
sind meinem Ressort keine bekannt.
Die Personaleinsatzplanung (einschließlich Arbeitnehmerschutz) ist grundätzlich eine
Aufgabe der Geschäftsführung der ÖBB, die durch das Verkehrsressort nicht
beeinflusst wird.
Frage 6:
Welches Angebot werden Sie dem Personenverkehr machen, damit die
Dienstleistungen für blinde und sehbehinderte Menschen, für Menschen in
handbetriebenen Rollstühlen und für betagte Menschen wieder in vollem Umfang
bereitgestellt wird?
Antwort:
In Zusammenhang mit der Bahnhofsoffensive wurde von den ÖBB die Ausarbeitung
eines umfassenden ,,Behindertenkonzeptes“ gefordert, das allgemeine Richtlinien über
den Umfang der behindertengerechten Ausstattung von Bahnhöfen enthalten soll. Die
Erstellung dieses Behindertenkonzeptes ist noch nicht abgeschlossen.
Die ÖBB haben zur Wahrung der Interessen von behinderten Fahrgästen, sowie als
Ansprechpartner und Auskunftspersonen für Behinderte insgesamt neun regionale und
eine zentrale Behinderten - Servicestelle eingerichtet. Die Standorte sowie die Telefon -
und Faxnummem sind in der Beilage (Beilage 2)
aufgelistet.
Bahnhöfe die mit eisenbahngerechten Fahr - und Tragesesseln für
Schwerstbehinderte ausgestattet sind:
Depotbahnhöfe Anzahl
1. Bad Gastein 1
2. Bischofshofen 1
3. Bregenz 1
4. Bruck an der Mur 1
5. Feldkirch 2
6. Graz Hbf. 2
7. Innsbruck Hbf. 1
8. Leoben Hbf. 1
9. Linz Hbf. 2
10. Salzburg Hbf. 2
11. St. Pölten Hbf. 1
12. Schladming 1
13.Schwarzach St. Veit 1
14.Selzthal 1
15. Stainach - Irdning 1
16.Villach Hbf. 3
17.Wien Südbf. 2
18. Wien Westbf. 3
19.Wörgl 1
20.Zell am See 1
Behinderten - Servicestellen
Kontaktstellen für regionale Behindertenverbände:
Wien: Kärnten:
Nordbahnstraße 50,1020 Wien 10. - Oktober - Straße 20, 9500 Villach
Tel.: (01) 93000 - 33052 Tel: (04242) 2020 - 3199
Fax: (01) 93000 - 25213 Fax: (04242) 2020 - 3139
Niederösterreich, Burgenland: Steiermark:
Rennbahnstraße 29, 3100 St. Pölten Europaplatz 4, 8020 Graz
Tel.: (02742) 323 - 3523 Tel.: (0316) 7848 - 341
Fax: (02742) 323 - 3525 Fax: (0316) 7848 - 490
Oberösterreich: Zentrale
Bahnhofstraße 3, 4021 Linz Behindertenkoordinationsstelle:
Tel.: (0732) 6909 - 3102
Fax: (0732)6909 - 3109 Personenverkehr Marketing
Praterstern 3, 1020 Wien
Tel: (01) 93000 - 35800
Salzburg: Fax: (01)93000 - 25113
Südtiolerplatz 1, 5020 Salzburg
Tel: (0662) 8887 - 3175
Fax: (0662) 8887 - 3169
Tirol:
Claudiastraße 2, 6020 Innsbruck
Tel: (0512) 503 - 5418
Fax: (0512) 503 - 5040
Vorarlberg:
Bahnhof, 6700 Bludenz
Tel.: (05552)6111 - 1400
Fax: (05552)6111 - 515