2098/AB XXI.GP

Eingelangt am:11.05.2001

 

VERKEHR INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2096/J - NR/2001 betreffend eigenartige

Vorgänge in Ihrem Ressort, die die Abgeordneten Dobnigg und Genossen am 12.

März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1, 2 und 3:

Was wird der Umbau des Lifts zu Ihrem Büro kosten?

Welche Umbaubarbeiten sind geplant oder bereits durchgeführt?

Welcher Zweck wird mit dem Umbau verfolgt?

 

Antwort:

Es besteht keinerlei Absicht, die bestehende Liftanlage umzubauen.

 

Frage 4:

Welche Kosten verursacht der Einbau von Polstertüren?

Wo werden diese Türen eingebaut?

 

Antwort:

Es werden keine Polstertüren eingebaut.

 

Fragen 5 und 6:

Welche weiteren Umbauarbeiten im Bereich Ihres Büros und im Bereich des

Ministerbüros sind beabsichtigt bzw. bereits durchgeführt worden?

Welche Kosten werden im Detail daraus entstehen?

 

Antwort:

Es werden auch keine sonstigen Umbauarbeiten durchgeführt.

Es wird lediglich aufgrund eines nicht lückenlos geführten Schlüsselverzeichnisses

beabsichtigt, die Türschlösser im Ministerbüro auszutauschen. Die voraussichtlichen

Kosten für diese Sicherheitsmaßnahme können im Detail noch nicht beantwortet

werden.

Fragen 7 bis 14:

Welche Arbeitsleistung erbringt Willi Berner derzeit für das Ministerium?

Auf welchem Planposten sitzt Berner?

Wurde dieser im Stellenplan des Budgets 2001 so beschlossen?

Ist es wahr, dass BM Forstinger auf die Arbeitsleistung ihres Kabinettchefs Willi

Berner schriftlich verzichtet hat?

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieser Verzicht?

Stimmt es, dass es seit 8. Jänner mit DI Miko einen neuen Kabinettchef gibt?

Wie wird nun dieser zweite Kabinettchef bezahlt?

Auf welchem Planposten sitzt dieser?

 

Antwort:

Herrn Willi Berner wurde von mir mit Schreiben vom 18.12.2000 der

Arbeitsleihvertrag zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und

Technologie und der verleihenden Firma gemäß der dem Angestelltengesetz

entsprechenden vereinbarten Kündigungsfrist zum 31.3.2001 gekündigt.

Da, wie ich voraussetze, für die Tätigkeit eines Kabinettchefs ein enges persönliches

Vertrauensverhältnis bestehen muss und dieses nicht mehr gegeben war, musste

auf eine weitere Mitarbeit von Hrn. Willi Berner bis zur Erreichung des vertraglichen

Endigungstermines verzichtet werden.

Gemäß der herrschenden Rechtsmeinung kann der Dienstgeber auf die Erbringung

der Dienstleistung verzichten und begeht damit keine Vertragsverletzung, solange er

seiner Entgeltzahlungsverpflichtung nachkommt.

Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass sowohl für Hrn. DI Jürgen Miko, der seit

1.1.2001 als neuer Kabinettchef tätig ist, als auch für Hrn. Willi Berner Planstellen

entsprechender Wertigkeit gebunden wurden und für die Personalkosten die

entsprechende budgetäre Vorsorge getroffen wurde. Die genannten Planstellen sind

in den Stellenplänen 2000 und 2001 enthalten.

 

Frage 15:

Stimmt es, dass für diesen zweiten Kabinettchef ein eigener Dienstwagen

bereitgestellt wurde?

 

Antwort:

Es stimmt nicht, dass dem Kabinettchef ein eigener Dienstwagen bereitgestellt

wurde. Mein Ressort verfügt - abgesehen von meinem Dienstwagen - über ein

weiteres Fahrzeug, welcher als Hausdienstwagen dem gesamten Ressort zur

Verfügung steht. Ich darf anmerken, dass in den letzten vier Jahren in Pension

gegangene Lenker nicht mehr nachbesetzt wurden und somit insgesamt 3

Hausdienstwagen eingespart werden konnten.

 

Frage 16:

Wie viele Chauffeure stehen dem Ministerbüro zu?

Antwort:

Es steht dem Ministerbüro kein eigener Chauffeur zur Verfügung. Die Mitarbeiter

meines Kabinetts verwenden - wie die Beamten meines Hauses - nach Möglichkeit

und Bedarf den oben angeführten Hausdienstwagen, um so Stehzeiten zu

vermeiden.

 

Fragen 17 bis 20:

Gibt es eine Anordnung, wonach die Fachabteilungen nur mehr zwei Wochen für die

Beantwortung von Anfragen haben, damit Ihr Kabinett und Sie diese Entwürfe sechs

Wochen lang prüfen können?

Halten Sie diese Anordnung für die Qualität der Anfragebeantwortungen als sinnvoll?

Welche allgemeinen Anordnungen haben Sie in Ihrem Ressort erlassen?

Welche Anordnungen haben Sie für Ihr Ministerbüro erlassen?

 

Antwort:

Nein.

 

Frage 21:

Stimmen die Gerüchte, wonach Sie eine Kleidungsanordnung für Ihre

Mitarbeiterinnen erlassen haben?

Wurde diese Maßnahme mit der Personalvertretung besprochen?

 

Antwort:

Die von Ihnen angeführten Gerüchte bezüglich Kleidungsanordnungen entbehren

jeder Grundlage. Dementsprechend fanden auch diesbezüglich keine

Besprechungen mit der Personalvertretung statt.

 

Frage 22:

Welche Projekte haben Sie in diesen Bereichen in Zukunft vor?

 

Antwort:

Ich werde mich auch in Zukunft nicht um Kleiderordnungen annehmen.

 

Frage 23:

Stimmen die Medienberichterstattungen, dass Sie verfügt haben, dass Ihre

Mitarbeiterinnen im Büro nur mehr auf Laptops arbeiten sollen, da die EDV - Anlage

angezapft werde?

 

Antwort:

Nein.

 

Fragen 24 bis 28:

Welche Hinweise haben Sie darauf, dass Dokumente aus der EDV in den

Ministerbüros unberechtigt gelesen oder weiter übermittelt wurden?

Haben Sie diesbezüglich schon die Staatspolizei informiert?

Welche Sicherheitsanweisungen bestehen bezüglich des EDV - Systems im BM für

Verkehr, Innovation und Technologie?

Haben Sie seit Beginn Ihrer Amtszeit Hinweise bekommen, dass diese

Sicherheitsanweisungen nicht eingehalten wurden?

Wurden wegen solchen Vorfällen Disziplinarverfahren eingeleitet?

Antwort:

In der Frage der Datensicherheit wurden keine über § 14 DSG 2000 hinausgehend

Anweisungen erteilt. Es gibt keine Beanspruchung der Staatspolizei und auch kei

Disziplinarverfahren, da auch hier keinerlei Maßnahmen von mir eingeleitet wurden