2099/AB XXI.GP
Eingelangt am:11.05.2001
BUNDESMNISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2098/J betreffend
die Durchführung des EU - Programmes EQUAL in Österreich, welche die Abge -
ordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und Freunde am 12. März
2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit liegt die Zuständigkeit für das
Programm EQUAL innerhalb der Sektion VI in der Abteilung B19, die für Angelegen -
heiten der Arbeitsmarktförderung und der Europäischen Sozialfonds in Österreich
zuständig ist.
Ein Mitarbeiter dieser Abteilung ist für die Programmkoordination in Österreich
zuständig, zwei weitere Mitarbeiterinnen arbeiten an der Umsetzung von EQUAL mit.
Im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und kultur und im Bundesmini -
sterium für soziale Sicherheit und Generationen gibt es Zuständigkeiten für die
Programmteile "Lebensbegleitendes
Lernen" und "Behindertenpolitik".
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Mit der Einrichtung einer technischen Stützstruktur ist im Laufe des Monates
Mai 2001 zu rechnen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Ansprechpartner im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist die Abteilung
VI/B/9.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Grundsätze der Widmung der Gelder in EQUAL sind im operationellen
Programm EQUAL festgelegt. Österreich hat einen Entwurf Mitte September 2000
zeitgerecht eingereicht. Die Genehmigung durch die Europäische Kommission
erfolgte am 26. April 2001.
Die konkrete Vergabe der EQUAL - Gelder an die Entwicklungspartnerschaften erfolgt
im Zusammenhang mit deren Auswahl. Für die Verfahren zur Auswahl der Ent -
wicklungspartnerschaften ist lt. Europäischer Leitlinie die Verwaltungsbehörde, das
heißt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, zusammen mit dem Begleit -
ausschuss des EQUAL - Programms zuständig. Der Begleitausschuss wird aus Ver -
tretern der verantwortlichen Bundesministerien, der Länder, der Sozialpartnerorgani -
sationen und von Dachverbänden der Nicht - Regierungs - Organisationen bestehen
Außerhalb der Entwicklungspartnerschaften erfolgt die Vergabe der Mittel der
EQUAL - Aktion 4 „Technische Hilfe“. Diese Mittel werden zur Unterstützung der
Umsetzung eingesetzt und von der
Verwaltungsbehörde vergeben.
Antwort zu Punkt 6der Anfrage:
Bisher wurden zwei Forschungsprojekte im Rahmen der Technischen Hilfe als
Voraussetzung für die Umsetzung vergeben. Das erste Projekt ist die "Ex - ante -
Evaluierung zum EQUAL - Programm“, die vom Institut für Berufs - und Erwachsenen -
bildungsforschung an der Universität Linz durchgeführt wurde. Das andere Projekt ist
die Studie "Arbeitsmarktrelevante Effekte der Ausländerintegration am
österreichischen Arbeitsmarkt", die vom Österreichischen Institut für
Wirtschaftsforschung (WIFO) und der Paul - Lazarsfeld - Gesellschaft für Sozialfor -
schung durchgeführt wird.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Endbegünstigt in EQUAL sind die Entwicklungspartnerschaften. Die Voraussetz -
ungen für die Auswahl der Entwicklungspartnerschaften sind in den Verordnungen
der Europäischen Union zu den Strukturfonds, zum europäischen Sozialfonds, in der
Leitlinie der Europäischen Union zum Programm EQUAL und im österreichischen
Entwurf zum Programmplanungsdokument EQUAL festgelegt.
Die genauen Bewertungskriterien für die Entwicklungspartnerschaften werden im
Rahmen des Aufrufs zu Einreichungen konkretisiert und veröffentlicht.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Über die Durchführung des Evaluierungsauftrags, der Ende des Jahres vergeben
wird, entscheidet die Verwaltungsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Begleit -
ausschuss des Programms. Der Evaluierungsauftrag wird jedenfalls europaweit aus -
geschrieben werden; es gelten die Bestimmungen
des Vergaberechts.
Antwort zu Punkt 9der Anfrage:
Die Vergabe der Kofinanzierungsmittel erfolgt nach den gleichen Kriterien wie die
Vergabe des ESF - Mittel, also im Rahmen der Entscheidung über die Entwicklungs -
partnerschaften, wie bei Punkt 5 bereits ausgeführt.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Das Ausmaß der Kofinanzierung durch Bundesmittel ist im Programmplanungs -
dokument festgelegt und beträgt in der Regel 50 %. Eine Ausnahme besteht nur bei
Maßnahmen der Behindertenförderung, wo Länderbeiträge im Ausmaß von 15 %
und Bundesmittel in der Höhe von 35 % festgelegt sind. Die übrigen 50 % des
Finanzierungsbedarfs sind generell durch EU - Mittel gedeckt.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Die Kofinanzierungsgelder werden zu ca. 65 % vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit, zu ca. 20 % vom Bundesministerium für Bildung, Wissen -
schaft und Kultur und zu ca. 15 % vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen aufgebracht und verwaltet.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Der Entwurf des Programmplanungsdokuments ist seit der Einreichung bei der
Europäischen Kommission auf der Internet - Seite des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit (www.bmwa.gv.at) einsehbar. Diese Möglichkeit wurde von
zahlungsreichen NGOs genutzt. Zusätzlich wurden durch das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit auf Anfrage zahlreiche persönliche und telefonische
Beratungen durchgeführt. Nach der
Genehmigung des Programms durch die
Europäische Kommission wird ein Aufruf zur Einreichung von Entwicklungs -
partnerschaften in Österreich ergehen. Dieser Aufruf wird von umfangreicher
Informationsarbeit begleitet sein.
Darüber hinaus darf darauf hingewiesen werden, dass die Entwicklungspartner -
schaften die Einbeziehung von NGO verpflichtend vorsehen.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Da es noch keine genehmigten Entwicklungspartnerschaften in Österreich geben
kann, kann es auch noch keine Beteiligung von NGO an Entwicklungspartner -
schaften geben.
Beauftragt wurden bisher nur die drei in der Antwort zu Punkt 6 erwähnten Organi -
sationen im Rahmen der Technischen Hilfe. Bei diesen Organisationen handelt es
sich durchgehend um NGO.