21/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt, Dr. Partik - Pablé, Dolinschek
und Kollegen haben am 16. November 1999 unter der Nr. 17/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend bauliche Maßnahmen zur
behindertengerechten Ausstattung von Dienststellen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Mit Stichtag 1. Jänner 1999 betrug die Pflichtzahl im Bereich des Bundeskanz -
leramtes 114. Es waren 183 begünstigte Behinderte beschäftigt, davon 46
doppelt anrechenbar; das heißt, die Pflichtzahl wurde um 115 überschritten.
Mit Stichtag 1. November 1999 betrug die Pflichtzahl 112. Es waren 186 be -
günstigte Behinderte beschäftigt, davon 44 doppelt anrechenbar; das heißt, die
Pflichtzahl wurde um 118 überschritten.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Grundsätzlich ist festzuhalten, daß sämtliche Gebäude, in denen Dienststellen
des Bundeskanzleramtes untergebracht sind und wo dieses Hauptnutzer ist,
den Grundsätzen des „barrierefreien Bauens" und somit der ÖNORM B 1600
entsprechen.
Das Amtsgebäude 1014 Wien, Wallnerstraße 6 - 6a, ist zur Zeit wegen der
demnächst anlaufenden Generalsanierungsarbeiten nicht besiedelt und wird im
Zuge dieser Arbeiten gemäß ÖNORM B 1600 behindertengerecht ausgestattet
werden.
Zu Frage 5:
Ich ersuche um Verständnis, daß mir eine Beantwortung dieser Frage nicht
möglich ist, da Bundeshochbauvorhaben grundsätzlich in die Kompetenz des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten fallen.