21/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt, Dr. Partik - Pablé, Dolinschek

und Kollegen haben am 16. November 1999 unter der Nr. 17/J an mich eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend bauliche Maßnahmen zur

behindertengerechten Ausstattung von Dienststellen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Mit Stichtag 1. Jänner 1999 betrug die Pflichtzahl im Bereich des Bundeskanz -

leramtes 114. Es waren 183 begünstigte Behinderte beschäftigt, davon 46

doppelt anrechenbar; das heißt, die Pflichtzahl wurde um 115 überschritten.

 

Mit Stichtag 1. November 1999 betrug die Pflichtzahl 112. Es waren 186 be -

günstigte Behinderte beschäftigt, davon 44 doppelt anrechenbar; das heißt, die

Pflichtzahl wurde um 118 überschritten.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Grundsätzlich ist festzuhalten, daß sämtliche Gebäude, in denen Dienststellen

des Bundeskanzleramtes untergebracht sind und wo dieses Hauptnutzer ist,

den Grundsätzen des „barrierefreien Bauens" und somit der ÖNORM B 1600

entsprechen.

 

Das Amtsgebäude 1014 Wien, Wallnerstraße 6 - 6a, ist zur Zeit wegen der

demnächst anlaufenden Generalsanierungsarbeiten nicht besiedelt und wird im

Zuge dieser Arbeiten gemäß ÖNORM B 1600 behindertengerecht ausgestattet

werden.

 

Zu Frage 5:

Ich ersuche um Verständnis, daß mir eine Beantwortung dieser Frage nicht

möglich ist, da Bundeshochbauvorhaben grundsätzlich in die Kompetenz des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten fallen.