2100/AB XXI.GP

Eingelangt am:11.05.2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

WIRTSCHAFT und ARBEIT

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2108/J betreffend

KabinettsmitarbeiterInnen, welche die Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen am

12. März 2001 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Der Personalaufwand und die als Sachausgaben darzustellenden Personalausgaben

der Arbeitsleihen betrugen im Jahr 2000 für alle Mitarbeiter bzw. Sekretariats -

Kanzlei- und Schreibkräfte sowie für sonstiges Hilfspersonal des Ministerbüros ca.

S 14.200.000,-.

 

Eine definitive Aussage über die Höhe des Personalaufwandes für die Kabinettsmit -

arbeiter für das Jahr 2001 und 2002 kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen

werden. Es wird jedoch von einer ähnlichen Größenordnung auszugehen sein.

Die genannte Höhe des Personalaufwandes enthält auch den Aufwand für Zulagen,

Prämien, Belohnungen, Überstundenabgeltungen und die Umsatzsteuer für über -

lassene Mitarbeiter (Arbeitsleihen).

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Im Ministerbüro des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gibt es derzeit

keine Mitarbeiter, die mehr als das Bruttogehalt einer Sektionsleiterin bzw. eines

Sektionsleiters erhalten.