2103/AB XXI.GP

Eingelangt am:11.05.2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

WIRTSCHAFT und ARBEIT

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2242/J betreffend

Anachronismus: Hermelin - Pelz für AmtsträgerInnen, welche die Abgeordneten

MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen am 29. März 2001 an mich richteten,

stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 9 der Anfrage:

 

Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Patent - und

Gebrauchsmusterwesens, einschließlich der Angelegenheiten der Patentanwälte

und ihrer beruflichen Vertretung und des Schutzes von Mustern, Marken und

anderen Warenbezeichnungen wurden durch die Bundesministeriengesetz - Novelle

2000 (BGBl. I Nr. 16/2000) in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr,

Innovation und Technologie übertragen.

 

Da es im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

daher keine zum Tragen eines Amtskleides mit Hermelinbesatz berechtigten Amts -

träger gibt, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Anfrage.