2103/AB XXI.GP
Eingelangt am:11.05.2001
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2242/J betreffend
Anachronismus: Hermelin - Pelz für AmtsträgerInnen, welche die Abgeordneten
MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen am 29. März 2001 an mich richteten,
stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 9 der Anfrage:
Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Patent - und
Gebrauchsmusterwesens, einschließlich der Angelegenheiten der Patentanwälte
und ihrer beruflichen Vertretung und des Schutzes von Mustern, Marken und
anderen Warenbezeichnungen wurden durch die Bundesministeriengesetz - Novelle
2000 (BGBl. I Nr. 16/2000) in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr,
Innovation und Technologie übertragen.
Da es im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
daher keine zum Tragen eines Amtskleides mit Hermelinbesatz berechtigten Amts -
träger gibt, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Anfrage.