2104/AB XXI.GP

Eingelangt am:11.05.2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

WIRTSCHAFT und ARBEIT

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2173/J betreffend

die Umsetzung der EU - Zoorichtlinien 1999/22/EG, welche die Abgeordneten

Ludmilla Parfuss und Genossen am 20. März 2001 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit besitzt keinerlei Kompetenzen in

Bezug auf die Zoos und Tiergärten in Österreich.

 

Eine Ausnahme bildet lediglich der Schönbrunner Tiergarten, der als Teilbereich der

Gesamtanlage Schönbrunn zu sehen ist und als solcher aus historischen Gründen

im Eigentum der Republik Österreich steht.

Der Betrieb des im Bundeseigentum befindlichen Tiergartens wurde mit dem

Schönbrunner Tiergartengesetz, BGBl. Nr. 420/1991, aus der Bundesverwaltung

ausgegliedert und erfolgt in Form einer Ges. m. b. H.

 

Die Beantwortung der Anfrage bezieht sich daher auf den Tiergarten Schönbrunn:

 

Antwort zu den Punkten 1, 5 bis 7der Anfrage:

 

Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage 2172/J durch den

Herrn Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Antwort zu den Punkten 2 bis 4 der Anfrage:

 

Diese Fragen können vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nicht beant -

wortet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist Eigentümerver -

treter des Tiergartens Schönbrunn.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die Publikationen von Mitarbeitern des Tiergartens Schönbrunn können den Jahres -

berichten des Tiergartens entnommen werden. In Summe sind dies rund 200 Publi -

kationen und rund 50 Dissertationen bzw. Diplomarbeiten jährlich.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Betreffend den Tiergarten Schönbrunn sind folgende Projekte anzuführen:

Die Teilnahme an den "Europäischen Erhaltungszucht - Programmen" (EEP) und

zwar: Humboldtpinguin, Krauskopfpelikan, Waldrapp, Mönchsgeier, Bartgeier,

Mandschurenkranich, Palmkakadu, Homraben, Kowan, Van, Wollaffe, alle

Tamrinen, Mandrill, Orang Utan, Großer Ameisenbär, Brillenbär, Kleiner Panda,

Amur Tiger, Gepard‘ Afrikanischer Elefant, Przewalskipferd, Hirscheber, Giraffe,

Klein - Kantschil.

Weiters Mitbetreuung von Freilandprojekten:

• Jane Goddall Projekt (Schimpansen) in Uganda

• Orang Utan Projekt (Palik Papan)

• Waldrapp - Projekt in Marokko

• Oryx Projekt in Jordanien

• Przewalski - Projekt in der Mongolei (gemeinsam mit Zoo Salzburg)

• WWF Wiederansiedlungsprojekt Bartgeier (gemeinsam mit den Zoos Salzburg

   und Innsbruck)

• Eulen - und Greifvogelschutz Österreich

• Nationalpark Neusiedlersee

Darüber hinaus:

Zoll - Beschlagnahme - Einstell - Stelle für Artenschutztiere mit ca. 5000 Tieren pro Jahr.

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Der Schönbrunner Tiergarten beziffert die jährlichen Gesamtkosten inkl. Betreuung

und Unterbringung der beschlagnahmten Tiere mit rund S 60.000.000,--.

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Das Verhältnis bei den unter Punkt 9 angeführten Projekten beträgt ca. 50:50.

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Der derzeitige Tierbestand des Schönbrunner Tiergartens beläuft sich auf ca. 4000

Tiere, davon ca. 2500 im Aquarium - und Terrarienbereich.

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Im Jahre 2000 besuchten rund 1.600.000 Besucher den Tiergarten Schönbrunn.

 

Antwort zu den Punkten 14 bis 17 der Anfrage:

 

Die Gewährung von Förderungen für die Betreibung von Zoos, Tierparks etc. fällt

grundsätzlich nicht in den Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft

und Arbeit.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als Vertreter des Alleineigentümers

Republik Österreich hat der Schönbrunner Tiergartenges.m.b.H. im Jahre 2001

S 18.700.000,- an Gesellschafterzuschüssen geleistet. Dies entspricht rund 15 % der

gesamten Aufwendungen des Tiergartens.

Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:

 

Den Tiergarten Schönbrunn betreffend sind keine Anzeigen bekannt.

 

Antwort zu den Punkten 19a und 19b der Anfrage:

 

Der Tiergarten Schönbrunn erfüllt die Vorschriften.

 

Antwort zu Punkt 20 bis 22 der Anfrage:

 

Im Tiergarten Schönbrunn wird die Veterinärverwaltung permanent kontrolliert. Die

im Sinne der EU - Zoorichtlinie 1999/22/EG vorgesehenen Kontrollen (Artenschutz)

fanden noch nicht statt.

 

Bislang gab es keine behördlichen Beanstandungen sodass auch keinerlei Verurtei -

lungen vorliegen.