2106/AB XXI.GP
Eingelangt am: 11.05.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kostelka und Kollegen vom 16. März 2001,
Nr. 2137/J, betreffend Fakten zum Begutachtungsverfahren, beehre ich mich Folgendes mit -
zuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 13 und 15:
Die Beantwortung dieser Fragen ist der Beilage A "Ministerratsvorlagen (Gesetzesent -
Würfe)“ samt den angeschlossenen Verteilerlisten zu entnehmen. Ergänzend dazu darf be -
merkt werden, dass durch den Einsatz der elektronischen Datenübermittlung (e - mail) bzw.
von Telefaxgeräten die Zeit des Postlaufs weitgehend minimiert werden kann. Es kann daher
der „Nettozeit“ kein einheitlich langer Postweg zu Grunde gelegt werden.
Soweit Verzeichnisse über die eingelangten Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwür -
fen vorhanden waren, sind sie dieser Anfragebeantwortung angeschlossen. Im Übrigen wur -
de im Falle der Nichtäußerung der begutachtenden Stelle deren Einverständnis zur jeweils
ausgesendeten Vorlage angenommen.
Die spezifischen Begründungen, warum für einzelne Gesetzesentwürfe keine Begutach -
tungsverfahren eingeleitet wurden, sind in der Beilage A gesondert ausgewiesen. Nach An -
sicht des Bundesministeriums für Land -
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist
durch die Nichteröffnung eines Begutachtungsverfahrens in diesen Fällen keine Verletzung
von irgend welchen Rechten erfolgt.
Die Umweltförderungsgesetz - Novelle sowie die ALSAG - Novelle 2000 wurden im Rahmen
des Budgetbegleitgesetzes 2000 beschlossen (BGBl I 26/2000). Im Rahmen dessen fand ein
beschleunigtes Verfahren (Schriftverkehr über e - mails bzw. Durchführung von interministe -
riellen Besprechungen zwischen dem Ressort, dem Bundesministerium für Finanzen und
dem Bundeskanzleramt) statt.
Zu den Fragen 14; 16 bis 18:
Hiezu darf auf die Beantwortung der an den Herrn Bundeskanzler gerichteten schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 2130/J verwiesen werden.
Zu den Fragen 19 bis 30:
Die Beantwortung dieser Fragen ist der Beilage B "Verordnungsentwürfe" samt den an -
geschlossenen Verteilerlisten zu entnehmen. Das unter den Fragepunkten 1 bis 13 Gesagte
gilt auch hier sinngemäß.
Beilage 1 konnte nicht gescannt werden!!!
Beilage 2 konnte nicht gescannt werden!!!