2110/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14.05.2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier und Kollegen vom 15. März 2001,

Nr. 2120/J, betreffend „Verdacht auf Tierquälerei bei Schweinemastbetrieb“, beehre ich mich

Folgendes mitzuteilen:

 

Da der Gegenstand dieser Anfrage hinsichtlich der Fragen 1, 2 und 6 bis 15 nicht in meinen

Vollzugsbereich fällt, verweise ich diesbezüglich auf die Beantwortung durch den zuständi -

gen Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

 

Das UVP - Gesetz sieht ab einer Größe von 2.500 Mastschweineplätzen oder 700 Sauenplät -

zen eine Bewilligungspflicht vor. Über die konkrete Genehmigung dieses Betriebes kann ich

aus Gründen des Datenschutzes keine Auskunft geben.