2110/AB XXI.GP
Eingelangt am: 14.05.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier und Kollegen vom 15. März 2001,
Nr. 2120/J, betreffend „Verdacht auf Tierquälerei bei Schweinemastbetrieb“, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Da der Gegenstand dieser Anfrage hinsichtlich der Fragen 1, 2 und 6 bis 15 nicht in meinen
Vollzugsbereich fällt, verweise ich diesbezüglich auf die Beantwortung durch den zuständi -
gen Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Das UVP - Gesetz sieht ab einer Größe von 2.500 Mastschweineplätzen oder 700 Sauenplät -
zen eine Bewilligungspflicht vor. Über die konkrete Genehmigung dieses Betriebes kann ich
aus Gründen des Datenschutzes keine Auskunft geben.