2112/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14.05.2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom

29. März 2001, Nr. 2239/J, betreffend Investitionsförderungen für artgerechte Tierhaltung

gemäß Programm für die ländliche Entwicklung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Derzeit werden Expertenvorschläge auf Länderebene diskutiert. Eine etwaige Änderung der

Förderungsrichtlinien bedarf der entsprechenden Änderung des von der Kommission ge -

nehmigten Programms. Bei Vorliegen von konkreten Ergebnissen wäre mit deren Umset -

zung daher ab dem Förderjahr 2002 zu rechnen.

 

Zu Frage 2

 

Derzeit ist von den Parametern auszugehen, die für die Förderung besonders tiergerechter

Aufstallungen in der Sonderrichtlinie für die Umsetzung der „Sonstigen Maßnahmen“ des

Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums festgesetzt sind. Im

Detail handelt es sich dabei um die Beilagen I 6 (Gehobener Tiergerechtheitsstandard für die

bäuerliche Nutztierhaltung), I 7 (Ergänzungsblatt) und I 8 (Tiergerechtheitsindex), die auch

unter der Homepage des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft (Beilagen zur Sonderrichtlinie) im Internet zur Verfügung stehen. Die vor -

liegenden Parameter sind in der weiteren Diskussion einer kritischen Prüfung durch die vom

Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft beigezoge -

nen Experten zu unterziehen.

 

Zu Frage 3:

 

Als Experten wurden Dr. Bartussek (BAL - Gumpenstein) und Univ. Prof. Dr. Troxler (Institut

für Tierhaltung und Tierschutz an der Universität für Veterinärmedizin) beigezogen.

 

Zu Frage 4:

 

- Richtlinie für den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (RL 98/58/EG)

- Richtlinie über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern (RL 91/629/EWG)

- Richtlinie über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen

   (RL 91/630/EWG)

- Richtlinie zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen (RL

   1999/74/EG)

 

Zu Frage 5:

 

Jene Länder, in denen noch Umsetzungsbedarf besteht, sind gerade dabei, die Tierschutz -

gesetze und - verordnungen zu novellieren, um allen Anforderungen der EU - Richtlinien zu

entsprechen. Schon derzeit gibt es auch landesgesetzliche Bestimmungen, die über die EU -

Standards hinausgehen.

 

Zu Frage 6:

 

Die Frage der offiziellen Prüfung von Aufstallungsformen ist im Hinblick auf die Einführung

von besonders tiergerechten Stallbauten differenziert zu sehen. So garantiert beispielsweise

eine offizielle Prüfung eines Stallbausystems noch keineswegs die tiergerechte Umsetzung

in einem Investitionsvorhaben, da die Montage und Verlegung vor Ort ebenso zur Erfüllung

von Auflagen beitragen bzw. nicht beitragen kann als die Ausführung des eigentlichen Sys -

tems.

Primär sind in der Frage einer offiziellen Prüfstelle für Stallbaueinrichtungen im Hinblick auf

den Tierschutz die Länder als zuständige Stellen aufgerufen, ihre Absichten bzw. weitere

Vorgangsweise zu definieren.