2116/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15. 05. 2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Arbeitsleihverträge
in den Ministerien, Nr. 2125/J, wie folgt:
Einleitend möchte ich vollständigkeitshalber mitteilen, dass die mit den nunmehrigen
Ressortaufgaben befassten Amtsvorgängerinnen und Amtsvorgänger (Soziales,
Frauen, Jugend, Familie, Gesundheit) in der letzten Amtsperiode in ihren Minister -
büros 42 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt haben.
Fragen 1 und 2:
Angelegenheiten des Arbeitsrechtes fallen in die Zuständigkeit des Bundesministers
für Wirtschaft und Arbeit, weshalb ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2124/J
durch diesen verweise.
Frage 3:
Ja.
Frage 4:
Ja.
Frage 5:
Seit Beginn der Überlassung bzw. - soweit die Überlassungsverträge bereits von
meiner Amtsvorgängerin Dr. Sickl abgeschlossen wurden - seit meinem Amtsantritt
als Bundesminister.
Frage 6:
Die Überlassungen erfolgten ausschließlich mit Einbindung und Zustimmung der
überlassenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit der Zustimmung des/der Mitar -
beiters/in zur Überlassung wird diese Inhalt des Arbeitsverhältnisses mit dem Über -
lasser.
Frage 7:
Ja.
Fragen 8 und 9:
Ja, soweit ich die Überlassungsverträge der Bediensteten nicht von meiner Amtsvor -
gängerin übernommen habe.
Frage 10:
Ja. Siehe auch Antworten 14 und 17.
Frage 11:
Zwischen dem Bildungswerk der Industrie und meinem Ressort wurden betreffend
7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (eine/r davon ist bereits wieder ausgeschieden)
Überlassungsverträge abgeschlossen und zwar einer am 14. Feber 2000, drei am
15. Feber 2000, einer am 21. Feber 2000, einer am 1. Mai 2000 und einer am
4. September 2000.
Frage 12:
Seitens der Personalabteilung meines Ministeriums gab es Schriftverkehr mit dem
Bildungswerk der Industrie hinsichtlich des Abschlusses der Überlassungsverträge,
Einholung der Unterschriften und Refundierung der angefallenen Kosten für die Mit -
arbeiterinnen und Mitarbeiter.
Frage 13:
Meines Wissens nicht.
Frage 14:
Bei den vorliegenden Verträgen, die seitens der Überlasserfirmen mit den Bediens -
teten abgeschlossen wurden, können keine Rechtswidrigkeiten erkannt werden.
Frage 15:
Nein.
Frage 16:
Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage kann gemäß § 90 des Geschäftsord -
nungsgesetzes 1975 nur eine Angelegenheit der
Vollziehung sein, die in die Zustän -
digkeit des Befragten fällt. Die Beurteilung, ob ein Sachverhalt für "möglich und nor -
mal“ gehalten wird, bildet keinen Gegenstand der Vollziehung. Im übrigen fallen Fra -
gen der Arbeitskräfteüberlassung in die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirt -
schaft und Arbeit.
Frage 17:
Die Tätigkeit im Büro einer Politikerin oder eines Politikers wird nur relativ kurze Zeit
ausgeübt, wobei eine über das übliche Maß hinausgehende Verfügbarkeit erforder -
lich ist. Zudem ist ein besonderes Vertrauensverhältnis notwendig. Unter diesen
Voraussetzungen ist es nahezu unmöglich, ausreichend qualifizierte Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter zu finden und zugleich auf Überlassungsverträge gänzlich zu ver -
zichten.
Frage 18:
Die Anzahl der überlassenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Büro zum
Zeitpunkt des Einlangens der Anfrage ist im Vergleich zum Dezember 1999 gesun -
ken, da man die Ministerbüros der Ressortbereiche Prammer und Bartenstein dazu -
rechnen muss.
Frage 19:
Ja.
Frage 20:
Ja.