2119/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15. 05. 2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Sima und GenossInnen haben am 3. 4. 2001
an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2271/J betreffend „weitere Anfragen zur
Entsorgung von Tiermehl in Österreich“ gerichtet. Da diese Anfrage wortgleich mit
der Anfrage Nr. 2067/J ist, darf ich auf diese Beantwortung verweisen, die ich in
Kopie
beischließe.
BUNDESMINISTER
FOR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Keppelmüller, Maier und Genossen haben am
2. 3. 2001 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2067/J betreffend „die Entsor -
gung ‚infektiösen‘ Tiermehls vom 14. 12. 2000, 1684/J XXI GP“ gerichtet. Ich beehre
mich, diese wie folgt zu beantworten:
ad 1
Es wird in folgenden kalorischen Kraftwerken Tiermehl verbrannt (Stand 12. Kalen -
derwoche):
Österreichische Draukraftwerke AG Energie AG Oberösterreich
Dampfkraftwerk St. Andrä Kraftwerk Riedersbach II
9433 St. Andrä Riedersbach 109
5120 St. Pantaleon
Energie AG Oberösterreich Linz AG (ESG)
Werk Timelkam Fernheizwerk Mitte
MühIfeld 2 Nebingerstraße 1
4850 Timelkam 4020 Linz
Steirische Wasserkraft - u. Elektrizitäts - AG Österreichische Draukraftwerke AG
Fernheizkraftwerk Mellach Dampfkraftwerk Zeitweg
8410 Mellach Forstweg
8740 ZeItweg
EVN AG
VERBUND - Austrian Hydro Power AG
Kraftwerk Dürnrohr
Kraftwerkstraße 1
3435 Dürnrohr
ad 2
Es wird in folgenden anderen Anlagen Tiermehl verbrannt (Stand 12. Kalenderwo -
che):
Wopfinger Baustoffindustrie GmbH Wietersdorfer & Peggauer
Zementwerk Wopfing Zementwerke GmbH, Werk Peggau
2754 Wopfing 156 Alois - Kern - Straße 1
8120 Peggau
Kirchdorfer Zementwerke Hofmann GmbH Energie AG Oberösterreich
Hofmannstraße 4 Welser Abfallverwertung
4560 Kirchdorf an der Krems Mitterhoferstraße 100
4600 Wels
Fernwärme Wien (EBS) Lafarge Perlmooser AG
Werk Simmeringer Haide Werk Retznei
Haidequerstraße 6 8461 Retznei Nr.34
1110 Wien (Anfahrphase)
ad 3
Nach dem Abfallwirtschaftsgesetz liegen folgende Genehmigungen vor:
a) Ein Versuchsbetrieb gemäß § 29 Abs. 8 AWG betreffend die Verbrennung von
Tiermehl (SN 11701 oder SN 97102) wurde bei folgenden Anlagen genehmigt
(allerdings werden nicht alle Genehmigungen in Anspruch genommen):
Kärnten
Österreichische Draukraftwerke AG Wietersdorfer & Peggauer Zement -
Dampfkraftwerk St. Andrä werke GmbH, Werk Wietersdorf
9433 St. Andrä Wietersdorf 1
9373 Klein St. Paul
Energie AG Oberösterreich Energie AG Oberösterreich
Kraftwerk Riedersbach II Werk Timelkam
Riedersbach 109 Mühlfeld 2
5120 St. Pantaleon 4850
Timelkam
Kirchdorfer Zementwerk Hofmann GmbH Linz AG
Hofmannstraße 4 Fernheizwerk Mitte
4560 Kirchdorf an der Krems Nebingerstraße 1
4020 Linz
Reststoffverwertung Lenzing GmbH
4860 Lenzing
Lafarge Perlmooser AG EVN AG
Werk Mannersdorf VERBUND - Austrian Hydro Power AG
Wiener Straße 10 Kraftwerk Dürnrohr
2452 Mannersdorf/L. Kraftwerkstraße 1
3435 Dürnrohr
Steirische Wasserkraft - und Elektrizitäts - AG Österreichische Draukraftwerke AG
Fernheizkraftwerk Mellach Dampfkraftwerk Voitsberg
8410 Mellach Packer Straße 12
8570 Voitsberg
Lafarge Perlmooser AG Wietersdorfer & Peggauer
Werk Retznei Zementwerke GmbH, Werk Peggau
8461 Retznei Nr.34 Alois - Kern - Straße 1
8120 Peggau
b) Folgende Anlagen verfügten bereits vor Oktober 2000 über eine Genehmigung
der Schlüsselnummern SN 11701 bzw. SN 97102:
Energie AG Oberösterreich
Welser Abfallverwertung
Mitterhoferstraße 100
4600 Wels
Fernwärme Wien (EBS)
Werk Simmeringer Haide
Haidequerstraße 6
1110 Wien
In beiden Fällen hat bezüglich des Einsatzes von Tiermehl ein Lokalaugenschein
unter Beiziehung von Sachverständigen stattgefunden.
ad 4
Als Hauptbrennstoff wird Steinkohle eingesetzt; lediglich das Fernheizwerk Linz wird
mit Heizöl Schwer bzw. Gas betrieben.
In den Werken der Zementindustrie wird als Hauptbrennstoff Braun - oder Steinkohle,
bzw. Gas eingesetzt.
In der Anlage der Fernwärme Wien (EBS) kommen gefährliche bzw. nicht
gefährliche Abfälle (Klärschlamm) zum Einsatz, in der Anlage der Welser
Abfallverwertung Haus - bzw. Gewerbemüll.
ad 5
Von der Behörde sind im Rahmen der Genehmigung eines Versuchsbetriebs die
öffentlichen Interessen sowie die Interessen der Nachbarn wahrzunehmen. Ich gehe
davon aus, dass diese Verpflichtungen von den Behörden erster Instanz wahrge -
nommen wurden.
ad 6
Die Richtlinie 94/67/EG (Richtlinie über die Verbrennung gefährlicher Abfälle) wurde
mit der Verbrennungsverordnung, BGBl. II Nr.22/1999, umgesetzt. Diese Verord -
nung gilt als Stand der Technik auch für die Verbrennung von nicht gefährlichen
Abfällen. Somit ist der Artikel 3 der Richtlinie auch für die Verbrennung von Tiermehl
maßgeblich.
ad 7
Wie eine Rückfrage bei der Österreichischen Draukraftwerke AG ergab, bezog sich
die Aussage des Verbund -Vorstandes Herbert Schröfelbauer nicht auf zukünftige
Investitionen, sondern auf die bereits in den letzten Jahren getätigten Investitionen.
Diese erfolgten im Bereich der Rauchgasreinigung in Millionenhöhe, stehen aller -
dings nicht in Zusammenhang mit der Verbrennung von Tiermehl, sondern haben
grundsätzlich zu einer massiven Verbesserung der Emissionssituation beigetragen.
ad 8 und 9
Einer der Schwerpunkte für die umfassende Novellierung des AWG ist, der erforder -
lichen EU - Konformität Rechnung zu tragen. Die umfassende AWG - Novelle soll im
September diesen Jahres in Begutachtung gehen.
Die Verbrennungsrichtlinie 2000/76/EG ist bis Dezember 2002 umzusetzen, mein
Ressort ist jedoch um eine frühere Umsetzung bemüht.