2121/AB XXI.GP
Eingelangt am:15.05.2001
Bundesminister für Finanzen
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Marianne Hagenhofer und
Genossen vom 20. März 2001, Nr. 2178/J, betreffend Reorganisation der Finanz -
verwaltung 2001 - Expertengutachten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Das Ergebnis liegt in Form eines Strategiekonzeptes zu einer tiefgreifenden Reform der
Finanzverwaltung seit der Präsentation an die Steuerungsgruppe am 22. Jänner 2001 vor.
Zu 2. bis 4.:
Anders als bei bisherigen Veränderungsmaßnahmen, die oft punktuell und ohne Rücksicht
auf die tatsächliche Umsetzbarkeit entworfen wurden, geht es in diesem Projekt um eine
umfassende Gesamtreform, die auf einer klaren Diagnose aufbaut und Entwicklungsmög -
lichkeiten bzw. Optimierungsansätze aufzeigt.
Die wichtigsten Diagnosefeststellungen lauten:
• unterschiedliche Effizienz in den Finanzämtern,
• verbesserungsfähige IT - Unterstützung u . a. im Prüfungsbereich,
• noch keine durchgängige Elektronisierung der Interaktion mit dem Bürger,
• zu lange Abstimmungswege,
• zu hohe Arbeitsteilung,
• zu wenig Entscheidungsbefugnisse auf der Ebene der Leistungsersteller,
• schlechtes Image der Verwaltung in der Öffentlichkeit sowie
• zu wenig Leistungsorientierung.
Aus dieser Diagnose ergeben sich 6 Kernthemen einer Veränderungsstrategie:
Aufgabenreform, Prozessverbesserung, Technologieeinsatz, Kompetenzverteilung,
Motivation/Qualifizierung sowie Controlling/Mess - und Steuerungssysteme.
Im übrigen verweise ich auf die der Anfrage beigeschlossene Zusammenfassung der Re -
formvorschläge. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei der Studie um
ein Reformpapier zur Vorbereitung weiterer interner Entscheidungen und Um -
setzungsstrategien handelt.
Zu 5.:
Das Reformprojekt wurde im Zeitraum vom Oktober 2000 bis Jänner 2001 von einem
Kernarbeitsteam unter Leitung einer Steuerungsgruppe und gewissen Inputs einer
Unternehmensberatungsfirma konzipiert.
Mitglieder der Steuerungsgruppe waren neben meiner Person:
• Staatssekretär Dr. Alfred Finz
• Sektionschef Dr. Wolfgang Nolz (Leiter Steuersektion)
• Präsident Dr. Manfred Frey (Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und
Burgenland)
• Mag. Maria Hacker - Ostermann (Finanzamt Graz Stadt)
• Amtsdirektor RR Wolfgang Pertmayr vorsitzender Zentralausschuss)
• Mag. Erich Schumach (Großbetriebsprüfung Klagenfurt)
Mitglieder des Kernarbeitsteams waren:
• Mag. Ilse Schmalz (Projektleiterin)
• Mag. Elisabeth Dohnal (Büro des Herrn Staatssekretärs)
• Hermann Madlberger (BMF 1 Gruppe IV/C - Organisation und Verfahren)
• Mag. Martin Mareich (BMF 1 Abteilung IV/2a - Organisationsentwicklung)
• Dkfm. Eduard Müller (BMF 1
Abteilung IV/7 und Mitglied des Projektteams „Umsetzung“)
• Dr. Hannes Schuh (BMF 1 Abteilung IV/2a - Organisationsentwicklung)
• Mag. Rudolf Auer (BMF 1 Abteilung IV/6 - IT in der Finanzverwaltung), sowie
• Dr. Marcus Sieberer, Dr. Florian Reich - Rohrwig und Mag. George Berczely von
McKinsey&Co.
Zusätzliche Mitglieder des erweiterten Kernarbeitsteams aus dem Bundesministerium für
Finanzen waren:
• Dr. Elfriede Fritz (Bundes-Gleichbehandlungsbeauftragte im BMF)
• Mag. Georg Genser (BMF / Abteilung I/6 - Personal)
• Roland Haas (BMF / Präsidialsektion - Budget)
Weitere Mitarbeit wurde im Rahmen einer elektronischen MitarbeiterInnen - Befragung, in
Führungsinterviews, Ideenworkshops sowie durch die Sammlung von Daten und Fakten
geleistet.
Zu 6.:
In den nächsten Monaten wird die konkrete Detail - und Umsetzungsplanung durch ein
eigenes Reformteam erfolgen. Konkrete Ergebnisse können daher erst nach Durchführung
entsprechender interner Abstimmungen und Entscheidungen präsentiert werden.
Zu 7.:
Einer der Schwerpunkte bei strukturellen Maßnahmen ist eine Neuverteilung der Aufgaben
und Verantwortungen (flachere Hierarchien, weniger bürokratische Abstimmungswege, Ab -
bau von Doppelgleisigkeiten, mehr Eigenverantwortung bzw. effizientere Leistungser -
bringung).
Das erfordert eine Ausweitung der Aufgaben/Verantwortungen auf Ebene der Finanzämter
sowie eine Anpassung der Finanzamts - “Landschaft“ an die heutigen bzw. zukünftigen wirt -
schaftlichen Gegebenheiten, aber auch an Kundenbedürfnisse.
Entscheidungsgrundlage für die Zuordnung an Vollfinanzämter und „Zweigstellen“ werden
objektiv nachvollziehbare Aufgabenparameter unter Berücksichtigung der Wirtschaftsräume
und der Erfahrungen aus bisherigen regionalen Projekten, individuelle Gegebenheiten vor
Ort, sowie die konkrete Lebenssituation der
Mitarbeiter sein.
Zur optimierten Finanzamtslandschaft werden bedarfsgerechte Kundenzentren mit kunden -
freundlichen Öffnungszeiten an heutigen Finanzamtsstandorten und neuen Standorten bei
Bezirksverwaltungsbehörden (One - Stop - Shops) gehören.
Zu 8. bis 10.:
Die Reform sieht keine Schließung von Standorten vor.
Die konkreten Standortprägungen (Vollfinanzamt, Zweigstelle, Kundenzentrum, One - stop -
Shop) werden gerade erarbeitet.
Zu 11.:
Es sind keine Organisationskündigungen vorgesehen. Der natürliche Abgang - in den
nächsten 5 Jahren ca. 1200 Mitarbeiterinnen - wird jedoch nicht nachbesetzt.
Zu 12. und 13.:
Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass die Arbeit zu den Menschen kommen soll, und nicht die
Menschen zur Arbeit. Es kann jedoch durch geänderte Aufgabenstellungen ein Arbeitsplatz -
wechsel notwendig werden. In diesen Fällen wird gemeinsam mit den betroffenen Mitar -
beitern nach einer optimalen Lösung gesucht werden.
Zu 14.:
Der Personalentwicklung wird künftig ein eindeutig höherer Stellenwert zukommen als bis -
her. Es soll daher bessere Entwicklungsmöglichkeiten für MitarbeiterInnen geben; unter
anderem wird die vertikale und horizontale Durchlässigkeit erhöht werden, werden
alternative Führungslaufbahnen geschaffen bzw. flexiblere Arbeitsformen angeboten
werden.
Zu 15.:
Das Reformpapier zeigt Einsparungs - bzw. Mehrergebnispotentiale in Höhe von 3,5 Mrd. S
ab dem Jahr 2005 auf. Diese Summe setzt sich aus ca. 50 % Personal - und Sachaufwand
(davon 75 % Personal, 25 % Sachaufwand) und 50 % Mehreinnahmen durch vermehrte
Prüfungstätigkeit zusammen.
Zu 16.:
Durch Verbesserung der internen Arbeitsabläufe werden unter anderem raschere
Leistungen im Interesse aller Staatsbürger möglich.
Zu 17.:
Die Angebote des Kundenzentrums werden bedarfsgerecht ausgerichtet sein, und somit
auch konventionelle Kontaktnahmen anbieten.
Zu 18. und 19.:
Im Gesamtmehrergebnis - und Einsparungspotential (vergleiche Punkt 15) sind die not -
wendigen Investitionen in neue Technologien bereits enthalten.