2124/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15.05.2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
15. März 2001 unter der Nr. 2122/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Regierungsvorlage zu einem Kriegsgefangenen - Entschädi -
gungsgesetz (Bundesbegleitgesetz 2001, Art. 70) gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8 und 9:
Dem Bundeskanzleramt kommt weder hinsichtlich des Kriegsgefangenenentschädi -
gungsgesetzes noch des Gesetzes über finanzielle Hilfeleistungen an Spätheimkeh -
rer oder des Opferfürsorgegesetzes eine Zuständigkeit zu. Ich bitte daher um Ver -
ständnis, wenn ich von einer Beantwortung dieser Fragen absehe.
Aufgrund der dem Bundeskanzleramt zur Verfügung stehenden Unterlagen konnten
innerhalb der für die Beantwortung der gegenständlichen Anfrage vorgegebenen Zeit
keine Anhaltspunkte dafür gefunden werden, daß das Bundeskanzleramt seinerzeit
Herrn Josef Weiszl nach seiner Begnadigung und Rückkehr nach Österreich mitge -
teilt hat, daß er unter die Bestimmungen der Spätheimkehrer falle. Nur der Vollstän -
digkeit halber darf festgehalten werden, daß die Vollziehung des Bundesgesetzes
über finanzielle Hilfeleistungen an Spätheimkehrer BGBl. Nr. 128/1958 in die Zu -
ständigkeit des Bundesministers für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit den
Bundesministern für Finanzen, für Inneres und für Justiz fiel.