2125/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15. 05. 2001

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Kostelka und Genossen haben am

16. März 2001 unter der Nr. 2131/J - NR/2001 an mich eine schriftliche Anfrage

betreffend Fakten zum Begutachtungsverfahren gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Das BMaA hat einen Gesetzesentwurf vorbereitet.

 

Zu Frage 2:

Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird.

 

Zu Frage 3:

Aussendung zur Vorbegutachtung am 25. Mai 2000,

Aussendung zur Begutachtung am 1. September 2000.

 

Zu Frage 4:

Aussendung zur Vorbegutachtung: Bundeskanzleramt, Bundesministerium für

Finanzen, Bundesministerium für Inneres, Bundesministerium für Justiz

Aussendung zur Begutachtung: Bundeskanzleramt, alle Bundesministerien,

Rechnungshof, Verbindungsstelle der Bundesländer, Österreichische

Präsidentschaftskanzlei, Volksanwaltschaft, Verfassungsgerichtshof,

Verwaltungsgerichtshof, Parlamentsdirektion.

Zu Frage 5:

Bei Vorbegutachtung: 15. Juni 2000,

bei Begutachtung: 15. September 2000.

 

Zu Frage 6:

Die Zeit des Postweges der versandten Entwürfe ist nicht bekannt, weshalb das

Datum der Absendung des Entwurfs zur Berechnung herangezogen wird.

 

Bei Vorbegutachtung: 21 Tage,

bei Begutachtung: 6 Wochen zugewartet (faktische Fristerstreckung).

 

Zu Frage 7:

Das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Inneres, das Bundesministerium

für Finanzen, das Bundesministerium für Justiz sowie die Ämter der

Niederösterreichischen, der Salzburger und der Wiener Landesregierung.

 

Zu Frage 8 bis 12:

Keine

 

Zu Frage 13:

Am 9. Jänner 2001

 

Zu Frage 14:

Im Jänner 2001

 

Zu Frage 15:

Die parlamentarische Behandlung der Regierungsvorlage wurde am 19. April 2001

abgeschlossen. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 27. April

2001 (BGBl. I Nr.43/2001).

Zu Frage 16:

Das Begutachtungsverfahren bietet dem mit der Vorbereitung eines

Rechtssetzungsaktes betrauten Organ die Möglichkeit, den Sachverstand anderer

Stellen zu nutzen sowie vor altem die Sichtweise der Betroffenen kennen zu lernen

und in seine Überlegungen einzubeziehen. Beide Gesichtspunkte sind

Qualitätskriterien der Entscheidungsfindung im Bereich der Rechtssetzung.

 

Zu Fragen 17 und 18:

Eine solche Ausweitung des Begutachtungsverfahrens und die Auswertung würden

einen beträchtlichen zusätzlichen Bearbeitungsaufwand erfordern.

 

Zu Frage 19:

Eine

 

Zu Frage 20:

Verordnung der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten, mit der die

Verordnung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten über die

Errichtung einer Kommission zum Schutz des Informationsaustausches mit

Internationalen Organisationen geändert wird

 

Zu Frage 21:

Am 7. Februar 2001

 

Zu Frage 22:

An das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Landesverteidigung und das

Bundesministerium für Inneres.

 

Zu Frage 23:

13. Februar 2001

Zu Frage 24:

Die Versendung erfolgte mittels Fax; 6 Tage (da es sich nur um die formale

Verlängerung der Gültigkeitsdauer der ggst. Verordnung handelte)

 

Zu Frage 25:

Das Bundesministerium für Landesverteidigung

 

Zu Frage 26 bis 30:

Keine