2125/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15. 05. 2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Kostelka und Genossen haben am
16. März 2001 unter der Nr. 2131/J - NR/2001 an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend Fakten zum Begutachtungsverfahren gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Das BMaA hat einen Gesetzesentwurf vorbereitet.
Zu Frage 2:
Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird.
Zu Frage 3:
Aussendung zur Vorbegutachtung am 25. Mai 2000,
Aussendung zur Begutachtung am 1. September 2000.
Zu Frage 4:
Aussendung zur Vorbegutachtung: Bundeskanzleramt, Bundesministerium für
Finanzen, Bundesministerium für Inneres, Bundesministerium für Justiz
Aussendung zur Begutachtung: Bundeskanzleramt, alle Bundesministerien,
Rechnungshof, Verbindungsstelle der Bundesländer, Österreichische
Präsidentschaftskanzlei, Volksanwaltschaft, Verfassungsgerichtshof,
Verwaltungsgerichtshof,
Parlamentsdirektion.
Zu Frage 5:
Bei Vorbegutachtung: 15. Juni 2000,
bei Begutachtung: 15. September 2000.
Zu Frage 6:
Die Zeit des Postweges der versandten Entwürfe ist nicht bekannt, weshalb das
Datum der Absendung des Entwurfs zur Berechnung herangezogen wird.
Bei Vorbegutachtung: 21 Tage,
bei Begutachtung: 6 Wochen zugewartet (faktische Fristerstreckung).
Zu Frage 7:
Das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Inneres, das Bundesministerium
für Finanzen, das Bundesministerium für Justiz sowie die Ämter der
Niederösterreichischen, der Salzburger und der Wiener Landesregierung.
Zu Frage 8 bis 12:
Keine
Zu Frage 13:
Am 9. Jänner 2001
Zu Frage 14:
Im Jänner 2001
Zu Frage 15:
Die parlamentarische Behandlung der Regierungsvorlage wurde am 19. April 2001
abgeschlossen. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 27. April
2001 (BGBl. I
Nr.43/2001).
Zu Frage 16:
Das Begutachtungsverfahren bietet dem mit der Vorbereitung eines
Rechtssetzungsaktes betrauten Organ die Möglichkeit, den Sachverstand anderer
Stellen zu nutzen sowie vor altem die Sichtweise der Betroffenen kennen zu lernen
und in seine Überlegungen einzubeziehen. Beide Gesichtspunkte sind
Qualitätskriterien der Entscheidungsfindung im Bereich der Rechtssetzung.
Zu Fragen 17 und 18:
Eine solche Ausweitung des Begutachtungsverfahrens und die Auswertung würden
einen beträchtlichen zusätzlichen Bearbeitungsaufwand erfordern.
Zu Frage 19:
Eine
Zu Frage 20:
Verordnung der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten, mit der die
Verordnung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten über die
Errichtung einer Kommission zum Schutz des Informationsaustausches mit
Internationalen Organisationen geändert wird
Zu Frage 21:
Am 7. Februar 2001
Zu Frage 22:
An das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Landesverteidigung und das
Bundesministerium für Inneres.
Zu Frage 23:
13. Februar 2001
Zu Frage 24:
Die Versendung erfolgte mittels Fax; 6 Tage (da es sich nur um die formale
Verlängerung der Gültigkeitsdauer der ggst. Verordnung handelte)
Zu Frage 25:
Das Bundesministerium für Landesverteidigung
Zu Frage 26 bis 30:
Keine