213/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schweitzer und Kollegen haben am 16. Dezem
ber 1999 unter der Nr. 211/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Schutz der Menschenrechte in Österreich“ gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Ja.
Zu 2:
Ja.
Zu 3 bis 7:
Auf Grund der bestehenden Kontroll - und Rechtsschutzeinrichtungen, insbesondere der
Disziplinarbehörden und der unabhängigen Bundesheer - Beschwerdekommission, ist der
Schutz der Menschenrechte im Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für
Landesverteidigung in vollem Umfang gewährleistet. So gab es nach den vorliegenden
statistischen Unterlagen in den letzten drei Jahren lediglich einen einzigen einschlägigen
Vorfall, der in der Folge zu einer strafgerichtlichen Verurteilung geführt hat. Generell kann
ich versichern, dass allfälligen „Defiziten in Menschenrechtsfragen“ unverzüglich durch
geeignete (straf - und disziplinarrechtliche sowie legislative) Maßnahmen bzw.
Vorkehrungen begegnet wird.
Zu 8:
Wie schon erwähnt, ist meinem Ressort der Schutz der Menschenrechte ein besonderes
Anliegen. In diesem Sinne beobachtet daher das Bundesministerium für Landesverteidigung
aufmerksam die Entwicklung in diesem Rechtsbereich und wird auch zukünftig, nicht
zuletzt bei der Vorbereitung und Ausarbeitung von Gesetzes - und Verordnungsentwürfen,
auf die Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Grund - und Freiheitsrechte
besonderes Augenmerk legen.
Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass in meinem Ressort im Sinne des
Beschlusses des Ministerrates vom 20. Juli 1999 ein Menschenrechtskoordinator bestellt
wurde.