213/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schweitzer und Kollegen haben am 16. Dezem

ber 1999 unter der Nr. 211/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend „Schutz der Menschenrechte in Österreich“ gerichtet. Diese Anfrage

beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1:

 

Ja.

 

Zu 2:

 

Ja.

 

Zu 3 bis 7:

 

Auf Grund der bestehenden Kontroll - und Rechtsschutzeinrichtungen, insbesondere der

Disziplinarbehörden und der unabhängigen Bundesheer - Beschwerdekommission, ist der

Schutz der Menschenrechte im Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für

Landesverteidigung in vollem Umfang gewährleistet. So gab es nach den vorliegenden

statistischen Unterlagen in den letzten drei Jahren lediglich einen einzigen einschlägigen

Vorfall, der in der Folge zu einer strafgerichtlichen Verurteilung geführt hat. Generell kann

ich versichern, dass allfälligen „Defiziten in Menschenrechtsfragen“ unverzüglich durch

geeignete (straf -  und disziplinarrechtliche sowie legislative) Maßnahmen bzw.

Vorkehrungen begegnet wird.

Zu 8:

 

Wie schon erwähnt, ist meinem Ressort der Schutz der Menschenrechte ein besonderes

Anliegen. In diesem Sinne beobachtet daher das Bundesministerium für Landesverteidigung

aufmerksam die Entwicklung in diesem Rechtsbereich und wird auch zukünftig, nicht

zuletzt bei der Vorbereitung und Ausarbeitung von Gesetzes - und Verordnungsentwürfen,

auf die Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Grund - und Freiheitsrechte

besonderes Augenmerk legen.

 

Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass in meinem Ressort im Sinne des

Beschlusses des Ministerrates vom 20. Juli 1999 ein Menschenrechtskoordinator bestellt

wurde.